Gesetzesänderung bringt Energiewende in Innenstädte

Neues Förderangebot erleichtert Mieterstrom

Vorgesehen sind 2 bis 3 Cent je Kilowattstunde Zuschuss für lokal erzeugten Solarstrom, der nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern Mietern in Wohngebäuden zu einem Rabatt von 10 Prozent gegenüber regionalen Grundversorgertarifen angeboten wird. Mit Hilfe des neuen Bonus und aufgrund eines rapiden Preisverfalls bei Solarstromanlagen in den vergangenen Jahren könnte das mancherorts Schule machen.

PV-Dächer in Radolfzell, – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Das Gesetz bleibe hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft und vieler Energieexperten zurück und werde nur einen Teil der Solarenergie-Potenziale in den Innenstädten heben können – so der BSW. Die Solarbranche sei dennoch zuversichtlich, dass das neue Angebot vor allem Stadtwerke vermehrt dazu veranlassen werde, künftig Solaranlagen auf Mietwohngebäuden zu errichten und Mietern attraktive Solarstromtarife anzubieten.

BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Photovoltaik auf einem Mietshaus unterscheidet sich von vielen anderen Klimaschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle: Von ihr können Vermieter und Mieter schon heute auch finanziell gleichermaßen profitieren. Moderne Stadtwerke interessieren sich zunehmend für eine dezentrale und nachhaltige Energieversorgung von Wohnquartieren. Schon zum Zwecke einer langfristigen Kundenbindung werden sie Mietern jetzt vermehrt Solarenergie anbieten.“

Insgesamt greife die aktuelle Gesetzesänderung aber zu kurz. Körnig: „Während im Eigenheim für den selbst genutzten Solarstrom zu Recht keine EEG-Umlage anfällt, wird solarer Mieterstrom auch künftig mit der vollen EEG-Umlage von rund sieben Cent je Kilowattstunde beaufschlagt. Diese Ungleichbehandlung bleibt bestehen, obwohl Solarstrom vom Dach des Vermieters nicht minder umweltfreundlich ist. Die verbleibende ‚Sonnensteuer‘ für solaren Mieterstrom ist zwei- bis dreimal so hoch wie der neue Zuschuss.“ Von einer echten Förderung könne deshalb eigentlich keine Rede sein, so Körnig. Die Bundesvereinigung der Solar- und Speicherwirtschaft fordere seit geraumer Zeit, die EEG-Umlage auf solaren Mieterstrom abzuschaffen. „Das jetzt zu Beschluss stehende Mieterstromgesetz ermöglicht dennoch den wichtigen Schulterschluss zwischen Energie- und Wohnungswirtschaft und ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung“, so Körnig.

Damit solare Mieterstromprojekte zum Standard im Neubau und Bestand werden könnten, müsse die Polöitik nach BSW-Auffassung in der nächsten Legislaturperiode weitere Marktbarrieren beseitigen. So müssten u.a. steuerliche Barrieren für Wohnungsbaugesellschaften abgebaut und zumindest Betreiber kleinerer Solarstromanlagen von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden. Für sie sei der Aufwand für Abrechnungs-, Informations- und Mitteilungspflichten unverhältnismäßig, wenn sie Mieter einer Einliegerwohnung mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen wollen.

SPD: Mieterstromgesetz kommt – gute Nachricht für alle Mieter

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher und Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter – erklären zum Mieterstromgesetz: „Damit sorgen wir für mehr Gerechtigkeit in der Energiewende. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich von der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ab. Das Mieterstromgesetz ist somit ein gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter und gleichzeitig ein Erfolg für die Energiewende. Mit dem Mieterstromgesetz bringen wir die Energiewende in die urbanen Zentren und bilden so die Grundlage für den weiteren erfolgreichen Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichzeitig geben wir der Photovoltaik-Branche wieder neuen Schub, um den Ausbau in diesem Segment wieder anzukurbeln.“

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