Elektroschrott kostenlos im Briefkasten entsorgen

Neuer Dienst der Deutschen Post: „Electroreturn“

Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen. Nun gibt es dafür einen bisher viel zu wenig bekannten Dienst der Deutschen Post: Electroreturn. Verbraucher packen alte Handys, Computerbauteile, leere Druckerpatronen oder sonstigen kleineren Elektroschrott einfach in einen Maxibrief, kleben eine (kostenfreie) Versandmarke (s.u.) auf und werfen den in den nächsten Briefkasten oder geben ihn bei der Postfiliale ab.

Elektronikschrott – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Grundlage für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Deutschland ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG). Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Umwelt und Gesundheit, und es soll natürliche Ressourcen schonen. Als grundlegende Voraussetzung sollen Abfälle vermieden und möglichst effizient verwertet werden. Das ElektroG verpflichtet Hersteller und Händler,  Elektroaltgeräte zurückzunehmen und nach bestimmten ökologischen Standards zu entsorgen. Dabei stehen Wiederverwendung und stofflichen Verwertung (Recycling) im Vordergrund.

Andererseits dürfen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte nicht mehr einfach in die Mülltone werfen, sondern müssen diese bei den Abfallsammelstellen der Kommunen abgeben – oder mit Electroreturn per Post entsorgen.

Rücknahmepflicht

Zur Rücknahme verpflichtet sind sowohl stationäre als auch Online-Händler, die über eine Verkaufsfläche bzw. Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte  von mehr als 400 m² verfügen. Zurücknehmen müssen diese Händler sowohl in dem Fall, dass der Kunde ein neues, gleichwertiges Gerät erwirbt (1:1 Rücknahme), als auch in dem Fall, dass kein neues Gerät erworben wird (0:1 Rücknahme). Ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes ist der Handel allerdings nur verpflichtet, solche Geräte zurückzunehmen, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 25 cm beträgt. Die Rücknahme muss unentgeltlich und in zumutbarer Entfernung zum Verbraucher erfolgen.

Hersteller oder Händler stellen dem Endverbraucher eine Versandtasche, z.B. beim Kauf eines Neugerätes oder ein Versandmarke zum Download im Internet, zur Verfügung. Wer als Händler daran interessiert ist, seinen Kunden den Service Electroreturn anzubieten, muss mit der Deutschen Post einen Vertrag abschließen – die berät dazu. Der Endverbraucher nutzt die Versandtasche oder einen stabilen Umschlag mit aufgeklebtem Versandlabel zur Entsorgung eines Altgerätes. Die Leistung ist für den Endverbraucher kostenlos. Das Porto zahlt der Empfänger der Sendung. Die Sendung darf bis zu einem Kilogramm schwer sein und maximal  353 × 300 × 50 mm messen.

Nicht zurückzunehmen: Leuchtröhren- und Sparlampenschrott – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Electroreturn ist eine individuelle Rücknahmelösung, speziell für Elektrokleingeräte (ausgenommen Beleuchtungskörper) konzipiert und kann auch für Druckerpatronen eingesetzt werden. Der neue Dienst als kostengünstige Variante zum Versand von kleinen Elektroaltgeräten wird ergänzt um die DHL Retoure. Mit der DHL Retoure können nach Auskunft der Deutschen Post Elektroaltgeräte bis 31,5 kg verschickt werden.

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