BUND warnt vor Mikroschadstoffen

Einige Beispiele, wie jeder unseren Gewässern helfen kann:

Haushalt

  • Weniger Chemie und mehr Hausmittel: Überlegen Sie generell, bevor Sie zu einem chemischen Produkt greifen, ob es sich nicht durch ein Hausmittel wie z.B. Zitronensäure, Essig oder Natron ersetzen lässt.
  • Bei Putzmitteln ist weniger mehr: Verzichten Sie auf antibakterielle Reinigungsmittel. Reinigen Sie WC, Bad und Küche mit milden Allzweckreinigern, Schmierseife, Essig oder Alkohol. Als Faustregel gilt: Je spezieller ein Reinigungsmittel, desto schädlicher ist es.
    Auch bei Kosmetikprodukten gilt: lieber natürlich. Die Inhaltsstoffe von aufgetragenen Kosmetikprodukten werden letztendlich beim Duschen in unsere Abwässer geleitet und von dort in die Gewässer. „Natürlich“ bedeutet: biologisch gut abbaubare Produkte.
  • Verzichten Sie möglichst auf Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung. Die eingesetzten fluorierten Verbindungen wie Teflon lösen sich mit der Zeit und gelangen ins Abwasser. Verwenden Sie stattdessen Koch-Geschirr aus Emaille, Edelstahl oder Gusseisen.
  • Vermeiden Sie auch den Gebrauch von teflonhaltigem Kettenspray für Ihr Fahrrad oder Motorrad.
  • Achten Sie beim Kauf von Regen- und Outdoorbekleidung auf eine PFC-freie Beschichtung.

Medikamente

  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker über Alternativen und informieren Sie sich über die korrekte Anwendung der Medikamente.
  • Entsorgen Sie keine Medikamente über die Toilette oder Spüle. In den meisten Fällen können Medikamente und Arzneimittel in der Restmülltonne entsorgt werden, in speziell dafür vorgesehenen mobilen Schadstoff-Sammelstellen oder in Recyclinghöfen. Auch bieten Apotheken die Rücknahme von Medikamenten auf freiwilliger Basis an. Mehr dazu…

Bauen und Renovieren

  • Bei Neubau oder Renovierung sollten Sie natürliche Materialien wie Holz, Fliesen oder Kork bevorzugen. Es empfiehlt sich außerdem, bei der Wahl des Bodenbelags auf Gütesiegel zu achten. So reduzieren Sie möglichst viel synthetische Chemie bei der Produktion der Materialien.

Garten und Landwirtschaft

  • Essen Sie Bio-Lebensmittel: In der ökologischen Landwirtschaft kommen weniger umweltschädliche synthetisch produzierte Stoffe zum Einsatz. Das verringert die Belastung der Gewässer.
  • Weniger Chemie im Garten: Mancher Hobbygärtner greift zum Allround-Pflanzenkiller „Roundup“ oder anderen Pestiziden aus dem Baumarkt oder Gartencenter, damit Rasen und Beete schön ordentlich und unkrautfrei erstrahlen. Bei Stichproben wurde der in „Roundup“ enthaltene Schadstoff Glyphosat im Urin von Großstädtern aus 18 europäischen Ländern nachgewiesen. 70 Prozent aller Proben in Deutschland sind belastet. So gelangt der Stoff wieder in unser Abwasser und schließlich in die Gewässer. Giftige Pestizide haben in unseren Körpern und Gärten nichts zu suchen und müssten auch nicht sein! So gärtnern Sie umweltbewusst.

Die Bundesregierung muss handeln

Im Dialogprozess des BMUB wurden Mikroschadstoffe beschönigend als „Spurenstoffe“ bezeichnet. Wie schon diese Umbenennung zeigt, war der Dialogprozess stark von Industrieinteressen geprägt. Insofern sind die Inhalte des „Policy Papers“ nur der kleinste gemeinsame Nenner. Immerhin sehen selbst die Industrieverbände ein, dass dringend gehandelt werden muss.

Die wichtigsten Punkte lässt das „Policy Paper“ jedoch offen: Wo muss vorrangig gehandelt werden und wer soll für die Kosten aufkommen?

Der BUND fordert:

  • Verhinderung: Absoluten Vorrang haben Maßnahmen, die an der Quelle ansetzen. Was nicht in die Umwelt gelangt, muss auch nicht mühsam, teuer und ineffektiv wieder rausgefischt werden. Dazu gehören insbesondere: Bei Industrie- und Haushaltschemikalien, Kosmetika, Hygieneerzeugnissen, Pestiziden, Bioziden und Arzneimitteln muss die Gewässer- und Trinkwasserverträglichkeit von neutraler Stelle bewertet werden. Können Mikroschadstoffe ersetzt werden, dürfen sie nicht weiter produziert werden. Bei Arzneimittel erfordern ethische Aspekte hierbei eine abgestufte Betrachtung.
  • Kennzeichnung: Sind gewässerschädliche Mikroschadstoffe in Produkten enthalten, muss dies klar und verständlich gekennzeichnet sein.
  • Reinigung: Für alle in Gewässer oder in die öffentliche Kanalisation einleitende Unternehmen müssen strengere Vorgaben zur betrieblichen Reinigung gelten.
  • Entsorgung: Nachgelagerte Maßnahmen wie die Aufrüstung der Kläranlagen („4. Reinigungsstufe“) sollen nur in klar definierten Ausnahmefällen – etwa bei einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung – angewendet werden.
  • Kostenübernahme: Die Kosten für die Beseitigung von Mikroschadstoffen müssen die Verursacher tragen.

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