DUH mit „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“

DUH ausgesperrt

Dieselgipfel-Schauplatz: das BMVI – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Weder das Verkehrs- noch das Umweltministerium seien bisher zu Arbeitsgesprächen mit der DUH bereit gewesen. Umwelt- und Verbraucherverbände seien auch für die Teilnahme am Nationalen Diesel-Forum trotz aller Bemühungen nicht eingeladen. So bleibt der DUH nur der Weg über die Öffentlichkeit, ihr mit Experten entwickeltes „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ als neue Verhandlungsgrundlage für den Dieselgipfel am Mittwoch, 02.08.2017 zu präsentieren, mit denen sowohl die Luftqualitätswerte ab dem 01.01.2018 eingehalten als auch die die Mobilität der Menschen sichergestellt werden kann.

[note Die notwendigen Maßnahmen des „Acht-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“:

  1. Verbindliche Zusage der Autokonzerne, ab 1.1.2018 nur noch Diesel-Neuwagen zu verkaufen, die den Euro 6-Grenzwert für NOx von 80 mg/km auf der Straße einhalten (gemäß RDE-Abgasmessung und dies bei Temperaturen bis minus 15 Grad Celsius).
  2. Verstärkung des Angebots sauberer und effizienter Antriebstechnologien bei Neufahrzeugen noch im Jahr 2018 (Erdgas-, effiziente Benzin-Hybrid- und Elektroantriebe).
  3. Verpflichtender Rückruf sämtlicher Euro 5 + 6 Diesel-Fahrzeuge zur Hardware-Nachbesserung der Abgasreinigungsanlage und Einhaltung des Euro 6-Grenzwerts für NOx von 80 mg/km auf der Straße (gemäß RDE-Abgasmessung).
  4. Nachrüstprogramm für alle Euro 5/V + 6/VI leichte Nutzfahrzeuge (Liefer- und Handwerkerfahrzeuge) auf aktuelle Euro 6/VI SCR-Technologie.
  5. Sonderinfrastrukturprogramm für einen „Sauberen ÖPNV“: Verpflichtung und Ertüchtigung der Kommunen, dass bis spätestens 1.7.2018 alle ÖPNV-Busse entweder über SCR-Katalysator und Partikelfilter verfügen und die Euro 6 Abgaswerte einhalten oder durch Neufahrzeuge mit Erdgas- oder Elektroantrieb ersetzt werden. Ausbau des Angebots an Nachverkehrsleistungen wie Streckenausweitung, Taktverdichtung und Ausdehnung der Betriebszeiten.
  6. Einführung der Sammelklage ins deutsche Recht, um dem Verbraucher verbesserte Rechte gegenüber betrügerischen Unternehmen zu geben.
  7. Transparenzzusage der Industrie: Verpflichtung zur Veröffentlichung der RDE-Messwerte aller Fahrzeugmodelle für CO2 und NOx (für den Temperaturbereich minus 15 Grad Celsius bis plus 35 Grad Celsius) und desfahrzeugspezifischen Temperaturbereichs mit von der Software gesteuerter, ordnungsgemäßer Abgasreinigung.
  8. Transparenz der Behörden: Offenlegung aller CO2– und emissionsbezogener Daten durch das Kraftfahrt-Bundesamt: Die Automobilindustrie stimmt der Veröffentlichung aller für die Nachprüfung von CO2– und Abgaswerten notwendigen Fahrzeugdaten sowie der gefundenen illegalen sowie der für „legal“ erklärten Abschalteinrichtungen ausdrücklich zu.]

Klinger: Urteil hat auch in höheren Instanzen Bestand

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Stuttgarter Verfahren und 15 anderen Auseinandersetzungen zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte vertritt, bewertet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart wie folgt: „Das Stuttgarter Urteil war ein letzter Weckruf für Politik und Industrie. Alle, die denken, es sei eine Einzelentscheidung eines besonders kritischen Gerichts, werden sich täuschen: Die Entscheidung liegt vielmehr ganz auf der Linie der seit zehn Jahren gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat sich daran orientiert und in tatsächlicher Hinsicht nur die Gutachten der Landesregierung ausgewertet. Das durch die Umweltverbände einklagbare Recht auf saubere Luft wird sich, da bin ich sicher, daher auch in einer höheren Instanz durchsetzen. Bei massiven Gesundheitsschäden bis hin zu den 10.600 jährlichen vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aufgrund von Stickstoffdioxid sollte die Politik früher zur Vernunft kommen und die seit vielen Jahren ausstehenden Maßnahmen schnellstmöglich verabschieden.“

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