Baupause statt Blaupause

Schweiz: Leibstadt und Beznau

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den weiter andauernden Untersuchungen im Schweizer AKW Beznau 1, und welche konkreten Erkenntnisse sind ihr bezüglich der Materialfehler bekannt (vgl. „Betriebsunterbruch in Beznau kommt Axpo teuer zu stehen“ vom 17. Juni 2017; online unter URL: www.srf.ch/news/schweiz/betriebsunterbruch-in-beznau-kommt-axpo- teuer-zu-stehen)?
Konkrete Erkenntnisse zu den Materialbefunden liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Betreiber des AKW Beznau 1 geht nach Kenntnis der Bundesregierung davon aus, dass es sich bei den Befunden um Aluminiumoxideinschlüsse handelt. Die für den Sicherheitsnachweis des Reaktordruckbehälters notwendigen Unterlagen wurden bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde der Schweiz, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), eingereicht. Die Bewertung dieser Unterlagen durch das ENSI ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu aktuell durchgeführten Untersuchungen des Betreibers vor.

Über den Stand aktueller Untersuchungen in Bezug auf das schweizerische AKW Beznau hat die Bundesregierung keine konkreten Erkenntnisse zu den Materialbefunden. Der Betreiber des AKW Beznau 1 glaube, dass es sich bei den Befunden um Aluminiumoxideinschlüsse handle. Die für den Sicherheitsnachweis des Reaktordruckbehälters notwendigen Unterlagen seien erst bei der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde der Schweiz, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), eingereicht, aber noch nicht abgeschlossen worden.

Über die weitere Ursachenanalyse der oxidierten Brennstäben im Schweizer AKW Leibstadt,vor allem Parallelen zu Brokdorf:

„Das BMUB führt einen fachlichen Dialog mit dem ENSI sowohl zu den Befunden im Atomkraftwerk Leibstadt als auch zu den erhöhten Oxidationen an Brennelementhüllrohren im Atomkraftwerk Brokdorf. Bei den betroffenen Brennelementen im Atomkraftwerk Leibstadt wurde aufgrund lokaler Verfärbungen mit charakteristischer Fahnen-Form an den Hüllrohren auf eine ungewöhnliche Oxidation des Hüllrohrmaterials infolge von Dryout geschlossen. Diese Art der Oxidation liegt im Atomkraftwerk Brokdorf nicht vor. Laut Aussage des ENSI wurden die relevanten Einflussgrößen für Dryoutbefunde identifiziert und seitens des Betreibers Maßnahmen ergriffen, die ein erneutes Auftreten verhindern sollen. Laut ENSI sind diese Maßnahmen geprüft und als anforderungsgerecht beurteilt worden. Für die Detailanalyse der beteiligten Mechanismen werden weitere Untersuchungen durchgeführt, die nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind. Als Auflage für die Freigabe zum Leistungsbetrieb wurde laut ENSI festgelegt, dass das Kraftwerk bei einem Hinweis auf einen Brennstabschaden unverzüglich abgefahren werden muss. Hinzu kommt eine erweiterte Überwachung und Dokumentationspflicht.“

Euratom so lassen

Ob der Euratom-Vertrag anlässlich der Brexit-Verhandlungen einer Revision unterzogen werden müsse, verneinte die Regierung. Der habe „sich insbesondere beim Gesundheits- und Strahlenschutz, der grenzüberschreitenden nuklearen Sicherheit sowie der Kernmaterialüberwachung bewährt. Die laufenden Brexit-Verhandlungen sind kein Anlass, eine Revision des Vertrages zu thematisieren.“

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