Baupause statt Blaupause

Fragen und Antworten zu europäischen AKW – Hendricks bittet britischen Kollegen um Abwarten der UVP für Hinkley Point C

Erkenntnisse der Bundesregierung bezüglich (real existierender oder geplanter) AKW in Nachbarländern sind Gegenstand einer Antwort (18/13542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13371) zur europäischen Atompolitik- so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“. Darin gibt die Bundesregierung unter anderem Auskunft über den Austausch mit den belgischen Behörden in Zusammenhang mit Betriebsstärken der belgischen AKW Doel und Tihange („immer ausreichend“) und über Mängel in den schweizerischen Meiler-Veteranen Beznau und Leibstadt. Thema ist auch die nachzuholende grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Hinkley Point C. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat ihren britischen Kollegen darum gebeten, die Bauarbeiten bis zum Abschluss dieser UVP zu unterbrechen. (hib/SCR)

Belgien: Doel und Tihange

Die Fragesteller wollten wissen, welche aktuellen Kenntnisse die Bundesregierung darüber habe, ob der belgische AKW-Betreiber Electrabel mittlerweile alle Verstöße im Bereich des Brandschutzes behoben habe, die von der belgischen Atomaufsicht FANC im Juli und September 2016 nach den verheerenden Ergebnissen der Brandschutz-Studie für die belgischen AKW kritisiert worden seien und, was die Bundesregierung konkret unternommen habe.

Antwort: „Es liegt in der alleinigen Verantwortung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC), belgische Atomkraftwerke (AKW) sicherheitstechnisch zu bewerten und ggf. atomaufsichtliche Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf Bitte der Bundesregierung hat FANC im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zu Fragen der nuklearen Sicherheit zwischen Belgien und Deutschland die Hintergründe der beiden Schreiben aus dem Jahr 2016 erläutert. Seit dem Jahr 2011 ist für belgische Atomkraftwerke eine Brand-Risikoanalyse (Brand-PSA) gesetzlich vorgeschrieben. Die im Jahr 2016 vom Betreiber vorgelegten ersten Ergebnisse der Brand-PSA seien für FANC inakzeptabel gewesen. Der Betreiber sei schriftlich aufgefordert worden, die Brand-PSA zu überarbeiten und bis Ende des Jahres 2017 einen daraus resultierenden Maßnahmenkatalog vorzulegen. Aufgrund von zunehmenden Hinweisen auf eine geringere Sicherheitskultur am AKW-Standort Tihange sei der Betreiber in einem weiteren Schreiben aufgefordert worden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.“

Großbritannien: Hinkley Point C

Zum Stand  der nachzuholenden grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Hinkley Point C (www.bmub.bund.de/index.php?id=4708) erklärte die Regierung:

„Das britische Ministerium für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie hat der Bundesregierung mit dem Schreiben vom 28. Juli 2017 mitgeteilt, dass noch Stellungnahmen zu potentiellen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Neubauvorhabens Hinkley Point C bis zum 20. Oktober 2017 abgegeben werden können. Die Landesbehörden, die nach § 58 Absatz 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf deutscher Seite zuständig sind, wurden hierüber unterrichtet.“

Bundesumweltministerin Hendricks habe in einem Schreiben vom 7. Juni 2017 den britischen Minister für Wirtschaft, Energie und Industriestrategie gebeten, die Bauarbeiten bis zum Abschluss des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zu unterbrechen (siehe: http://www.bmub.bund.de/index.php?id=4708). Über weitere AKW-Planungen: Nach Kenntnis der Bundesregierung sei im Vereinigten Königreich die Errichtung weiterer Atomkraftwerke an den Standorten Bradwell, Moorside, Oldbury, Sizewell und Wylfa geplant. Diese befänden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Zum Neubauvorhaben Wylfa sei die Bundesregierung über das BMUB von der zuständigen britischen Behörde auf Basis der Espoo-Konvention über die Planungen und den Stand des Verfahrens informiert und auf die Möglichkeit der Beteiligung hingewiesen worden. Das Verfahren habe aber noch nicht begonnen.

Folgt: Schweiz: Leibstadt und Beznau