NRW-Landesregierung korrigiert vorsichtigt

Windbranche begrüßt Bundesratsinitiative der NRW-Landesregierung

Mit einer Erhöhung der Ausschreibungsmenge um insgesamt 1.400 Megawatt im Jahr 2018 will die nordrhein-westfälische Landesregierung einem Ausbaueinbruch bei der Windenergie vorbeugen. Dies geht aus einer am 10.01.2018 veröffentlichten Bundesratsinitiative hervor. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE NRW) sieht darin einen zwingend notwendigen Schritt, um einen Strukturbruch in der Branche zu verhindern und den Ausbau der Windenergie zu sichern.

NRW-Bundesratsinitiative Wind 2018

Reiner Priggen, Vorsitzender des LEE NRW, äußerte sich entsprechend positiv: „Die Landesregierung hat erkannt, dass eine massive Ausbaulücke und ein herber Einschnitt in der gesamten Wertschöpfungskette rund um die Windenergie drohen. Daher begrüßen wir die Initiative aus NRW ausdrücklich. Die Maßnahmen sind geeignet, die Realisierungswahrscheinlichkeit neuer Projekte zu erhöhen und die drohende Lücke zunächst abzumildern.“

Bereits Mitte 2017 hatte der LEE NRW in einer Landespressekonferenz auf den drohenden Strukturbruch hingewiesen und ein schnelles Gegensteuern eingefordert, um Arbeitsplätze in der Windbranche und Zulieferindustrie zu sichern.

[note Hintergrund der Initiative sind Fehler im neu eingeführten Ausschreibungssystem für die Windenergie. Entgegen der Intention des Gesetzgebers, Bürgerenergieprojekte zu stärken, wurden die neue Regeln durch große Projektierer ausgenutzt, deren Anlagen die formellen Anforderungen an Bürgerprojekte erfüllen.

Im vergangenen Jahr 2017 sind fast alle Zuschläge (2.700 MW von 2.800 MW) an solche Bürgerenergieanlagen gegangen. Diesen Projekten werden einige Privilegien zugestanden, wie eine verlängerte Realisierungszeit und die Möglichkeit der Gebotsabgabe ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung. In der Konsequenz droht bereits ab Mitte 2018, spätestens ab 2019, ein massiver Ausbaueinbruch, da vor 2017 genehmigte Projekte zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb gegangen sein werden und davon auszugehen ist, dass die bezuschlagten Bürgerwindprojekte von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.]

->Quelle: lee-nrw.de|2018