Bewährte EU-Politiken nicht in Frage stellen

Regierungsantwort zur europäischen Forschungsförderung

Die Bundesregierung werde sich bei den Beratungen zum Finanzrahmen 2021-2027 der Europäischen Union für eine weitere Modernisierung des Haushalts, für die konsequentere Ausrichtung auf den europäischen Mehrwert und für die angemessene Berücksichtigung wichtiger Zukunftsaufgaben und Querschnittthemen, wie Forschung und Innovation, einsetzen. Das schreibt sie – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestagin ihrer Antwort (19/2648) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/2245).

Hörsaal EW 201 der TU Berlin – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage unterstrichen, dass die Europäischen Forschungsrahmenprogramme mit der richtigen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung von komplexen Herausforderungen leisten würden, denen Politik und Wissenschaft nur auf internationaler Ebene angemessen begegnen könnten – wie beispielsweise die Klimakrise, wachsende soziale Ungleichheit oder die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Bundesregierung versicherte in der Antwort, dass sie bewährte EU-Politiken bei den Verhandlungen grundsätzlich nicht in Frage stelle. Europäische Werte seien die Grundlage des Zusammenhalts der EU. So sei die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Investitionsumfeld. Ein Vorschlag der Kommission zu einer Rechtsstaatlichkeits-Verordnung liege bereits vor und werde von der Bundesregierung geprüft.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für das 9. Forschungsrahmenprogramm für notwendig halte, und in welchem Umfang sie den Vorschlag der EU-Kommission einer Mittelausstattung von rund 100 Mrd. Euro unterstütze, lautet die Antwort ausweichend allgemein: Die Bundesregierung werde die Vorschläge der Kommission im Einzelnen sorgfältig prüfen. Bei der abschließenden Bewertung einzelner Mittelansätze, so dem für das 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) und dem für EURATOM, müssten sowohl die noch ausstehenden Sektorverordnungen als auch der Gesamtkontext des künftigen Finanzrahmens sowie die finanziellen Auswirkungen berücksichtigt werden – wörtlich: „Die Bundesregierung wird im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen- (MFR) auf ein angemessenes Gesamtvolumen und eine faire Lastenteilung achten“.

Nicht mehr Geld – umschichten!

Im 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) müssten alle Entwicklungsgrade des Forschungs- und Innovationsgeschehens und Projektgrößen in einem ausgewogenen Verhältnis gefördert werden: ausgehend von einer starken Grundlagenforschung, die maßgeblich auch von den Hochschulen geleistet werde, über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung. Gefragt, ob die Regierung die Auffassung teile, „dass eine Aufstockung des 9. Forschungsrahmenprogramms zum Ziel haben muss, tatsächlich mehr Ausgaben für Forschung, Innovation und Wissensaustausch bereitzustellen, und sich nicht darin erschöpfen darf, dass bereits bestehende Förderprogramme andernorts bloß umgewidmet werden“, vertrat diese „die Auffassung, dass Zusatzausgaben in prioritären Bereichen in erster Linie durch Umschichtungen in anderen Bereichen aufzubringen sind“. Die Bundesregierung sei offen für eine Diskussion über eine anreizgerechte Absenkung der Förderung („Research and Innovation Actions“ und „Innovation Actions“) für industrielle Partner (mit Ausnahme der KMU), um mehr Industrieunternehmen eine Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu ermöglichen.

Beim Thema europäische Hochschullandschaft betonte die Bundesregierung, dass sie es – ebenso wie die Kultusministerkonferenz – als großen Erfolg ansehe, dass über den Bologna-Prozess die Mobilität der Studenten im Europäischen Hochschulraum deutlich zugenommen habe. Teile oder ein gesamtes Studium in verschiedenen Ländern in Europa zu absolvieren, sei heute weit verbreitet. In diesem Kontext sehe die Bundesregierung auch die Initiative des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron und der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Schaffung Europäischer Hochschulnetzwerke. Danach sollen Hochschulen in Europa in die Lage versetzt werden, Netzwerke zu schaffen, die für Studenten und Lehrende einen europäischen Mehrwert bringen und finanziell nachhaltig unterlegt sind. (hib/ROL)

->Quellen: