Unfaire Verteilung der Stromkosten geht weiter

Regierungsgutachten schlägt höhere Grundpreise für Verbraucher vor

Am 15.10.2018 wurde die EEG-Umlage für das Jahr 2019 bekanntgegeben. Auch wenn sie aller Voraussicht nach leicht sinkt – bei gleichzeitig steigenden Börsenpreisen –, bleiben Stromkosten ein Ärgerthema für Privathaushalte: Die Offshore-Netzumlage, die zum Jahr 2019 eingeführt wird, geht vor allem zu ihren Lasten, während die Industrie entlastet wird. Zudem kommt ein Gutachten im Auftrag der Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass private Verbraucher zusätzlich zum Netzentgelt ein anschlussbezogenes Entgelt bezahlen sollen. Das würde die unfaire Finanzierung der Stromkosten weiter verschärfen, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die unfaire Verteilung der Stromkosten geht weiter – Foto-gerhard-hofmann-agentur-zukunft-fuer-solarify

„Die Bundesregierung treibt die unfaire Verteilung der Stromkosten weiter voran. Private Verbraucher werden über die Offshore-Netzumlage erneut für zusätzliche Industrieausnahmen zur Kasse gebeten. Und es droht weiteres Ungemach bei den Netzentgelten. Die Bundesregierung darf die Stromkosten nicht weiter zu Lasten der privaten Haushalte umschichten”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Offshore-Netzumlage zu Lasten der Verbraucher

Im vergangenen Jahr habe die Bundesregierung beschlossen, dass die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz nicht länger über die Netzentgelte finanziert würden, sondern in die neue Offshore-Netzumlage umgeschichtet werden sollten. Das führte zwar dazu, dass je nach Region Netzentgelte für die privaten Verbraucher sinken würden, allerdings falle die Entlastung für die Industrie immer noch deutlich höher aus, so Müller.

So solle nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz in seinem geographischen Bereich ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr nur zehn Euro einsparen. Das entspreche einem Prozent der Stromrechnung oder weniger. Aus den veröffentlichen Zahlen von 50Hertz lasse sich ableiten, dass der Einsparungseffekt eigentlich dreimal so hoch sein müsse. Die Differenz komme damit anderen zugute: Nach Angaben von 50Hertz könne ein Industriebetrieb mit 4.000 Betriebsstunden im Jahr vier Millionen Euro bzw. 20 Prozent seiner Netzentgelte einsparen, kritisiert der oberste Verbraucherschützer.

Und damit nicht genug: Bei der neuen Offshore-Netzumlage werde die Industrie analog der EEG-Umlage fast vollständig von den Kosten befreit, während die privaten Verbraucher den vollen Betrag und zusätzlich die Ausnahmen der Industrie stemmen müssten. Die Bundesregierung habe bereits angedeutet, dass die neue Umlage, die am 15.10.2018  bekanntgegeben wurde, 2019 mindestens bei 0,345 Cent/kWh liegen werde. Für den Durchschnittshaushalt ergebte sich also eine Zusatzbelastung von mindestens 13,80 Euro. Unter dem Strich zahlten die privaten Verbraucher wieder einmal drauf.

Neue Kostenbelastung droht

 

Kritisch aus Verbrauchersicht sei auch die Idee, dass private Verbraucher zusätzlich zum Netzentgelt pro Netzanschluss ein anschlussbezogenes Entgelt bezahlen sollten. Diesen Schritt schlage eine aktuelle, von der Bundesregierung beauftragte Studie vor. Der vzbv lehne das in einer Stellungnahme zur Studie ab. Denn damit würde sich der Grundpreis am Netzentgelt weiter erhöhen. Das gelte insbesondere für Haushalte, die sich nicht zu einem Gemeinschaftsanschluss zusammenlegen ließen.

„Der Vorschlag ist alarmierend. Private Verbraucher sind bereits jetzt von einem starken Grundpreisanstieg von etwa 63 Prozent in den letzten fünf Jahren betroffen. Sollte ein anschlussbezogenes Entgelt kommen, würde das einen weiteren deutlichen Anstieg der Grundpreise bedeuten. Das ist nicht tragbar. Das Netzentgelt für private Verbraucher muss gesenkt und gerechter verteilt werden“, so Klaus Müller.

[note Hintergrund: Netzentgelte

Netzentgelte werden für den Bau und den Betrieb der Netze erhoben und machen etwa ein Viertel des Strompreises der privaten Verbraucher aus. Die Zusammensetzung der Netzentgelte wurde zuletzt im Jahr 2017 geändert: Mit der Reform des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes werden ab 2019 die Anschlusskosten für die Offshore-Windparks in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aus den Netzentgelten herausgelöst und in die Offshore-Netzumlage überführt. Die Höhe dieser Umlage wurde am 15.10.2018 zusammen mit der EEG-Umlage für 2019 bekannt gegeben. Die Übertragungsnetzbetreiber haben ihren Anteil an den Netzentgelten vorläufig für 2019 schon bekanntgegeben. Die Höhe des Entgeltes der Verteilnetzbetreiber steht noch aus.]

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