Nein zur Wegwerfgesellschaft

Schulze mit 5-Punkte-Plan – Kritik

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt, so eine Medienmitteilung aus dem BMU. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von überflüssigem Plastik vor. Auch Alternativen zur Plastiknutzung wie etwa das Trinken von Leitungswasser sollen gestärkt werden. Flankiert wird das Arbeitsprogramm von einer Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ unter dem Motto „Weniger ist mehr“.

Plastik-Müll – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesen Maßnahmen leiten wir eine Trendwende im Umgang mit Plastik ein. Wir produzieren in unserer Konsum- und Wegwerfgesellschaft bislang viel zu viel Plastik. Und auch, wenn wir das gar nicht wollen, exportieren wir diese Konsummuster in die Schwellen- und Entwicklungsländer, mit gravierenden Folgen für die Meeresumwelt. Ich will, dass wir Lösungen exportieren: technische Lösungen fürs Sammeln und Recyceln, aber auch Alltagslösungen für ein Leben mit weniger überflüssigem Plastik.“

  1. Punkt eins des BMU-Plans zielt auf die Vermeidung von überflüssigen Produkten und Verpackungen. Die Bundesregierung unterstützt ein europaweites Verbot von bestimmten Einweg-Plastikartikeln wie Plastikgeschirr, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll. Produkte können im EU-Binnenmarkt nur auf EU-Ebene reguliert oder verboten werden. Auf nationaler Ebene wird das Bundesumweltministerium darüber hinaus einen Dialog mit dem Handel starten, um freiwillige Selbstverpflichtungen zu erreichen. Vorbild ist die Vereinbarung zu den Plastiktüten, die nach zwei Jahren bereits zu einem Rückgang des Verbrauchs um zwei Drittel geführt hat. Ein Thema des neuen Dialogs werden überflüssige Verpackungen von Obst und Gemüse sein. Zudem sollen Alternativen zur Plastiknutzung gestärkt werden, etwa durch eine Initiative zur Nutzung von Leitungswasser als Trinkwasser.
  2. Das zweite Element des Plans ist die umweltfreundliche Gestaltung von Verpackungen und Produkten. Ab dem 01.01.2019 müssen die Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen. Dann gilt: Wer eine Verpackung verwendet, die sich gut recyceln lässt oder aus recyceltem Material besteht, zahlt weniger als der, der das nicht tut. Für Produkte schlägt das Bundesumweltministerium darüber hinaus eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Demnach müssten Produkte unter anderem so gebaut sein, dass man sie leicht auseinanderbauen und reparieren oder recyceln kann.
  3. Drittens wird das Recycling gestärkt. Ab dem 01.01.2019 werden die Recyclingquoten von derzeit 36 Prozent zunächst auf 58,5 Prozent erhöht. Ab dem 01.01.2022 steigen sie – wie im Verpackungsgesetz beschlossen – auf 63 Prozent. Um die Nachfrage nach den so gewonnenen neuen Rohstoffen zu erhöhen wird das BMU eine neue Rezyklat-Initiative starten. In einem Dialog sollen alle Akteure entlang der Produktionskette (Hersteller, Händler, Recycler) daran arbeiten, die Qualität und die Akzeptanz von Rezyklaten zu steigern. Die öffentliche Hand soll bei der Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen.
  4. Im Bereich der Bioabfälle soll der Eintrag von Plastik durch Aufklärung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität vermieden werden (Punkt 4).
  5. Auf internationaler Ebene hat Deutschland sich bislang erfolgreich für die Verankerung der Themen Meeresmüll und Ressourceneffizienz in den G7 und G20 stark gemacht. Ab 2019 will das BMU im Kampf gegen den Meeresmüll stärker in die praktische Umsetzung einsteigen. Nach dem Beschluss des Bundestags vom 23.11.2018 stehen ab 2019 erstmals insgesamt 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere zur Verfügung.

Kritik

DUH: Fünf-Punkte-Plan ist Kniefall vor Handel und Kunststoffindustrie

Deutsche Umwelthilfe forderte eine konsequente Abfallvermeidungspolitik statt freiwilliger Selbstverpflichtungen. Notwendig sei die Festlegung eines Abfallvermeidungsziels und von Wiederverwendungsquoten. Die gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent müsse umgesetzt werden. Zudem müsse der Einsatz von Kunststoff aus Neumaterial deutlich teurer werden. Schließlich müssten Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Einsatz von Recyclingmaterial verpflichtend werden. Nach Einschätzung der DUH solle- so eine Medienmitteilung – „Bundesumweltministerin Schulze endlich erkennen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen des Handels nicht zielführend sind. Statt großzügige Geschenke an die Verpackungsindustrie zu verteilen, muss sich die Umweltministerin für eine konsequente Abfallvermeidungspolitik einsetzen“.

Barbara Metz, stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Die bisherige Abfallpolitik hat das Prinzip der Vermeidung nicht umgesetzt und ist krachend gescheitert, das zeigen die immer größer werdenden Mengen an Plastikmüll. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Dass Bundesumweltministerin Schulze auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzt, ist ein Armutszeugnis. In der Vergangenheit hat sich bereits gezeigt, dass dieser Ansatz nicht zielführend ist. Zu glauben, dass die Wirtschaftsteilnehmer, die am Plastikproblem verdienen, auf freiwilliger Basis gegensteuern, ist völlig unverständlich und realitätsfern. Mit dem Fünf-Punkte-Plan macht Svenja Schulze der Industrie ein Geschenk und keine Umwelt- und Klimapolitik, wie man sie von einer Bundesumweltministerin erwarten würde. Ohne verbindliche Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung wird weniger Plastikabfall ein unerfüllter Wunsch bleiben und der Fünf-Punkte-Plan keine Wirkung entfalten“. Die nötige Einführung eines Abfallvermeidungsziels, wie es bereits während der Erarbeitung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets diskutiert wurde, ist ein Kernelement, um einen Richtungswechsel sowie eine Verbindlichkeit zu weniger Verpackungsmüll zu erreichen. Für Verpackungsabfälle sollte das Ziel von maximal 120 Kilogramm ab 2025 und 90 Kilogramm ab 2030 pro Kopf und Jahr festgelegt werden. Über Getränkeverpackungen hinaus sollte für Lebensmittel- und andere Verkaufsverpackungen eine Wiederverwendungsquote von 15 Prozent bis zum Jahr 2025 und 30 Prozent bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Für Versandverpackungen sollte eine Wiederverwendungsquote von 30 Prozent ab 2025 und 50 Prozent ab 2030 sowie für Transportverpackungen von 70 Prozent ab 2025 gelten. Die DUH fordert darüber hinaus eine verbindliche Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten bei Kunststoffverpackungen, auch um einen ehrlichen Wiederverwertungskreislauf in Deutschland zu erreichen. Nur so wird auch ein prosperierender Markt für Rezyklate geschaffen und die Entwicklung eines recyclingfähigen Öko-Designs weiter vorangetrieben. Zudem müssen Standards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen verpflichtend vorgegeben und nicht auf freiwilliger Basis empfohlen werden.

->Quellen: