EU-Gericht weist Kommission in die Schranken

BUND: Meilenstein im laufenden Dieselskandal

Der BUND sieht in der EuG-Entscheidung einen Meilenstein im laufenden Dieselskandal: „Die Entscheidung bestätigt Gesundheitsschutz als oberstes Ziel der Abgasnormen und erklärt verschiedene Angriffe auf ihre Durchsetzung als unwirksam“ – so eine BUND-Medienmitteilung.

Im Kern erlaube der EuG den Städten, die von der Kommission festgelegten Emissionsgrenzwerte für RDE-Prüfungen anzufechten, da die Europäische Kommission diese Grenzwerte nicht durch Konformitätsfaktoren hätte abändern dürfen. Verkehrsexperte des BUND, betonte: „Wir begrüßen die heutige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Dieses Urteil bestätigt unsere Einschätzung, dass der Stickoxid-Grenzwert von 80 mg/km für Diesel-Pkw natürlich auch im Betrieb auf der Straße gelten muss. Der Versuch, durch eine Art Umrechnungsfaktor Diesel auf die Straße zu schicken, die im Realbetrieb dreckiger sein dürfen als in der maßgeblichen Verordnung vorgesehen, ist damit gescheitert.“

Das Urteil werde weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile nach sich ziehen, über Musterklagen bis hin zu Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote. Der BUND erwartet auch Auswirkungen auf seine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt auch ein Verkaufsverbot von Diesel-Neufahrzeugen, die im Realbetrieb die Grenzwerte nicht einhalten. Arne Fellermann: „Bisher war das Verwaltungsgericht Schleswig der Auffassung, dass die zugrunde liegende Verordnung 715/2007 nicht für den Realbetrieb gelte. Das ist aber mit dem heutigen Gerichtsurteil eindeutig widerlegt worden.“

Das Gerichtsurteil sei „ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung, das Verkehrsministerium und das Kraftfahrtbundesamt, ihre bisherige Haltung zu ändern“. Fellermann weiter: „Seit heute muss allen Beteiligten klar sein: Neufahrzeuge müssen ihre gesetzlichen Grenzwerte im normalen Betrieb auf der Straße einhalten. Die Strategie der Automobilhersteller und Bundesregierung, zwischen Realbetrieb und Testbetrieb zu unterscheiden, ist gescheitert.“

DUH sieht Rechtsauffassung zu Abschalteinrichtungen in Dieseln bestätigt 

Die DUH sieht ihre Rechtsauffassung zu Abschalteinrichtungen in Diesel-Neufahrzeugen bestätigt: „Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Druck der Dieselkonzerne im Herbst 2015 aufgeweichten Grenzwerte für das Dieselabgasgift NOx bei Euro-6 sind rechtswidrig. Das Urteil hat weitreichende Folgen für Halter von Euro-6-Diesel-Pkw, da es die unmittelbare Einhaltung des Euro-6-Grenzwerts für NOx auf der Straße bestätigt“, so eine Medienmitteilung.

DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert nun verpflichtende Rückrufe und Hardware-Nachrüstungen auch für alle betroffenen Euro-6-Diesel-Pkw mit Betrugssoftware: „Wir fühlen uns in dieser zentralen Rechtsfrage durch das Europäische Gericht zu 100 Prozent bestätigt. Autokanzlerin Angela Merkel hatte sich im Herbst 2015 persönlich beim EU-Kommissionspräsidenten Juncker für eine Aufweichung des NOx-Grenzwerts für neue Dieselfahrzeuge eingesetzt und hat dies gegen den Widerstand des EU-Umweltausschusses durchgesetzt. Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt die fortgesetzte Lobbyarbeit einer Bundeskanzlerin, die sich nicht für das Wohl der von Dieselabgasen belasteten Bürger einsetzt, sondern für die Profitsteigerung von BMW, Daimler und VW. Eine Aufweichung von EU-Grenzwerten ist weder für neue Diesel noch für unsere Städte zulässig. Es ist auch ein starkes Signal für die Städte, die unter der hohen Konzentration des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid leiden. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht der Europäischen Union den vom Dieselabgasgift belasteten Menschen in unseren Städten mit diesem Urteil den Rücken stärkt.“

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