Altmaier: „Wichtige Stufe beim Netzausbau genommen“

Weichen für eine der fünf großen Stromautobahnen gestellt

Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Pressemitteilung mit. Damit stellte sie zum ersten Mal die Weichen für eine der fünf großen Stromautobahnen vom Norden in den Süden.

Hochspannungsleitung in Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Heute haben wir mit der Festlegung eines Trassenkorridors beim Ausbau der großen Stromautobahnen eine wichtige Stufe genommen. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Es gibt viel zu tun. Nur mit einem zügigen Netzausbau sorgen wir dafür, dass der Windstrom aus der Nordsee bis zum Autowerk nach Baden-Württemberg kommt. Denn ich möchte, dass unsere Elektroautos mit deutschen Batterien und grünem Strom fahren. Das ist gut fürs Klima und gut für unseren Geldbeutel.“

„Ultranet“ sei eine der fünf Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen beziehungsweise der großen Stromautobahnen. Die Leitung verlaufe von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Damit solle der in Norddeutschland produzierte Windstrom nach Süddeutschland transportiert werden. Bei dem Projekt werde deutschlandweit zum ersten Mal eine Gleichstromleitung mit einer Drehstromleitung auf denselben Masten kombiniert. Die sogenannte Hybridleitung „Ultranet“ solle 2023 in Betrieb gehen.

Zeit und Kosten sparen, Umwelt und Anwohner schonen

Die jetzt abgeschlossene Bundesfachplanung beziehe sich auf den Abschnitt zwischen Riedstadt in Hessen und Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg. Die Genehmigung der vier weiteren Abschnitte erfolge in Kürze. Mit der Bundesfachplanung lege die Bundesnetzagentur einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor fest. Grundlage sei eine eingehende Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit. Die Öffentlichkeit sei in diesen Prozess eng einbezogen, zum Beispiel im Rahmen von Antragskonferenzen. An die Bundesfachplanung schließe sich das Planfeststellungsverfahren an. Erst in diesem Verfahren werde der genaue Verlauf der Stromleitung innerhalb des Trassenkorridors festgelegt. Auch in diesem Verfahren werde die Öffentlichkeit eng einbezogen.

Um künftig die Optimierung und den Ausbau der Stromnetze noch weiter zu beschleunigen, habe Bundeswirtschaftsminister Altmaier 2018 den Aktionsplan Stromnetz vorgelegt. Außerdem habe das Bundeskabinett im Dezember das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 auf den Weg gebracht. Damit würden die Verfahren verschlankt und die Netzbetreiber in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende könnten dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das spare Zeit und Kosten und schone Umwelt und Anwohner.

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