ClientEarth verklagt EIB wg. fortgesetzter Finanzierung fossiler Energieträger

Rechtswidrig Kontrolle der Finanzierungsmaßnahmen verweigert

Erstmalig in Europa ziehen Umweltanwälte die Europäische Investitionsbank (EIB) vor den obersten Gerichtshof der EU, weil diese sich geweigert hat, eine entscheidende Umweltprüfung ihrer Finanzierungsentscheidungen durchzuführen, hat die europäische Umweltrechtsorganisation Client Earth in einer Medienmitteilung  bereits am 14.01.2019 öffentlich gemacht.

CO2 – Montage © Solarify

Die ClientEarth-Anwälte hatten eine Überprüfung der EIB-Entscheidung vom April letzten Jahres gefordert, 60 Mio. Euro in ein Biomassekraftwerk in Galicien, Nordspanien, zu investieren. Sie sind überzeugt, das Darlehen verstoße gegen Finanzierungskriterien der Bank, und dass zahlreiche Fehler bei der Beurteilung der Finanzierung des Projekts gemacht wurden.

Die EIB – weltweit größter multilateraler Geldgeber – weigerte sich jedoch, ihre Finanzierungsentscheidung zu überprüfen, was die Nichtregierungsorganisation veranlasste, rechtliche Schritte wegen Verstoßes gegen das EU-Recht einzuleiten. Dies ist das erste Mal, dass eine NGO eine solche Klage gegen die Bank einreicht.

ClientEarth-Anwältin Anna Heslop sagte: „Dieser Fall wirft ein Licht auf die mangelnde Transparenz des Ansatzes der Europäischen Investitionsbank bei der Finanzierung von Projekten, von denen einige erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Trotz der Verwendung öffentlicher Gelder stellt die EIB nur minimale Informationen über ihre Finanzierungsentscheidungen zur Verfügung und weigert sich, diese Entscheidungen der nach EU-Recht, einschließlich der Aarhus-Verordnung, erforderlichen Prüfung zu unterziehen. Wir hoffen, dass ein positives Urteil den Weg für die NRO ebnen wird, die EIB zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie alle Arten von Projekten finanziert, die sich schädlich auf die Umwelt auswirken, wie beispielsweise solche mit erheblichen Klimafolgen.

Experten haben die Energieanlage, die im Mittelpunkt des Darlehens steht, im vorliegenden Fall als nicht sonderlich effizient bezeichnet – die Menge der erzeugten Energie im Vergleich zur verbrannten Biomasse sei sehr gering -, was nicht die Finanzierungsschwellen der EIB für Erneuerbare Technologien erreicht.

Im August 2018 hat ClientEarth beantragt, dass die EIB eine interne Überprüfung der vom Verwaltungsrat der Bank genehmigten Finanzierungen vornimmt, da Verstöße gegen wesentliche Verfahrensanforderungen und offensichtliche Bewertungsfehler vorliegen. Die Aarhus-Verordnung gibt Organisationen wie ClientEarth das Recht, eine interne Überprüfung der von einer EU-Institution nach dem Umweltrecht erlassenen Verwaltungsakte zu beantragen.

Mit der Erklärung, der Antrag von ClientEarth am 30.10.2018 sei unzulässig gewesen, verweigerte die EIB der NGO dieses durch internationales und EU-Recht garantierte Recht.

->Quelle: cclientearth-takes-eib-to-court-over-failure-to-review-financing