Deutlich mehr Solarparks geplant

Bundesnetzagentur: Trotz dreifachen Auktionsvolumens 1. pv-Sonderauktion überzeichnet BSW-Solar: Flächenbeschränkungen für Solarparks jetzt lockern!

Die Bundesnetzagentur hat eigenen Angaben zufolge am 28.03.2019 die erfolgreichen Gebote aus der Ausschreibung für Solaranlagen zum Gebotstermin 01.03.2019 bezuschlagt. Im Rahmen der zweiten Solarausschreibung des Jahres 2019 wurden 163 Gebote mit einem Leistungsumfang von 869,147 MW abgegeben. Damit war die ausgeschriebene Menge von 500 MW deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 121 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 505.185 kW.

„Es sind derzeit offensichtlich ausreichend Solarprojekte vorhanden, um die durch das Energiesammelgesetz eingeführten zusätzlichen Ausschreibungsmengen abzurufen und ein wettbewerbliches Verfahren sicherzustellen“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

PV-Module bei Kirchner-Solar Alsheim – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Aus der Medienmitteilung der Bundesnetzagentur: „Auch in dieser Runde wurde eine große Anzahl wettbewerbsfähiger Gebote für Flächen in Bayern, insbesondere für Acker- und Grünlandflächen (35) abgegeben. Aufgrund des bayerischen Ackerflächenkontingents, das mit dieser Ausschreibungsrunde gänzlich aufgebraucht wurde, konnte die Mehrheit (26) der Gebote auf Acker- und Grünland keine Berücksichtigung finden. Regional betrachtet, konzentrieren sich die bezuschlagten Gebote auf Bayern (41), Sachsen-Anhalt (18) und Brandenburg (15).“

Zuschlagswerte zwischen 3,90 und 8,40 ct/kWh – 17 Gebote mit Formfehlern

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 3,90 ct/kWh und 8,40 ct/kWh (Vorrunde 4,11 bis 5,18 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) betrug in diesem Verfahren 6,59 ct/kWh und ist im Vergleich zur Vorrunde trotz Überzeichnung deutlich gestiegen (Vorrunde 4,80 ct/kWh). In dieser Ausschreibungsrunde mussten 17 Gebote mit 192 MW Gebotsmenge aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die Zuschläge werden unter bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen veröffentlicht. Die erfolgreichen Bieter werden über den Zuschlag informiert. Sie müssen dann fristgerecht eine finanzielle Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Die Veröffentlichung der jeweiligen aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgt laut Bundesnetzagentur in Kürze. Der nächste technologiespezifische Ausschreibungstermin für Solarenergie ist der 01.06.2019. In der gemeinsamen Ausschreibung von Wind an Land und Solaranlagen zum Gebotstermin 01.04.2019 können Bieter ebenfalls Gebote für Solaranlagen bei der Bundesnetzagentur abgeben.

Bundesverband Solarwirtschaft: „Wettbewerbsintensität wird weiter zunehmen“

„Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das größere Zubauvolumen eingestellt und steht bereit, eine deutlich größere Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft einer Medienmitteilung vom 28.03.2019 zufolge. Dies belege das Ergebnis der ersten Sonderausschreibung aus dem zum Jahreswechsel verabschiedeten Energiesammelgesetz. Zusammen mit einer bereits im Februar erfolgten Ausschreibung wurde im 1. Quartal 2019 mehr als die dreifache Solarpark-Kapazität gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgeschrieben.

Der Branchenverband erwartet, dass die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter zunehmen wird. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau. Erschwert und unnötig verteuert werde die Photovoltaik nach Verbandseinschätzung allerdings durch eine unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte für Solarkraftwerke. Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten. Zurückliegende Auktionen hätten gezeigt, dass neue PV-Anlagen bei hinreichender Flächenverfügbarkeit noch preiswerter sauberen Strom erzeugen können. „Die aktuellen Standort-Beschränkungen sind ein Korsett und nicht mehr zeitgemäß“, so Körnig.

Mit 15 weiteren Bundesverbänden: EEG-Förderdeckel schnell streichen

Zur Umsetzung der Klimaschutzziele sei darüber hinaus auch die deutlich stärkere Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für die Solarstromerzeugung notwendig (Anlagenklasse bis 0,75 Megawatt). Die gesetzlich fixierten Ausbauziele lägen hier mit lediglich 1,9 Gigawatt im Jahr bei einem Bruchteil des Erforderlichen. Im Einklang mit 15 weiteren Bundesverbänden aus den Bereichen Mittelstand, Umwelt- und Verbraucherschutz fordert der BSW zudem eine schnelle Streichung des für kleinere und mittelgroße Solarstromanlagen geltenden Förderdeckels im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der bereits im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde. Umfragen belegten regelmäßig, dass Solarenergie die höchsten Akzeptanzwerte aller Stromerzeugungsformen in der Bevölkerung aufweise. Nach BSW-Einschätzung ist zur Umsetzung der Klimaziele eine Verdrei- bis Vervierfachung des jährlichen PV-Zubaus in Deutschland auf rund 10 GW im Jahr erforderlich, der in etwa hälftig auf Gebäuden und Freiflächen zu errichten ist.

Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Sonderausschreibungen für die Windkraft und die Photovoltaik mit einem Volumen von jeweils 4 GW verteilt auf zwei Jahre in Aussicht gestellt. Die Sonderausschreibungen wurden am 30.11.2018 als Teil des Energiesammelgesetzes vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Beschlossen wurde, das Volumen von 4 GW auf die Jahre 2019 bis 2021 zu verteilen. Das Gesetz ist am 21.12.2018 in Kraft getreten. Bereits am 11.01.2019 hat die Bundesnetzagentur die Sonderausschreibung bekannt gegeben. Die Auktion endete am 01.03.2019.

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