Förderung Erneuerbarer Energien im Ausland

Keine Kohlekraftwerke mehr gefördert

Die Bundesregierung unterstütze in entwicklungspolitischen Partnerländern weder Neubauten von Kohlekraftwerken noch die Ertüchtigung bereits stillgelegter Kohleblöcke. Stattdessen fördere sie vorrangig den Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, betont sie – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in einer Antwort (19/9651) auf eine Kleine Anfrage (19/8668) der FDP-Fraktion (die etwas irreführend mit „Deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit im Stromsektor“ überschrieben ist). Außerdem treibe sie die ressortübergreifende Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich synthetischer Kraftstoffe (sogenannte E-Fuels) mit dem Ziel einer ressortübergreifenden Konzeption voran.

CSP-Hybridkraftwerk Kuraymat – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Um Entwicklungsländer bei ihrer nationalen Energiewende zu unterstützen, stelle die Bundesregierung Lernerfahrungen und Lösungsansätze aus der Energiewende in Deutschland sowie aus anderen Partnerländern zur Verfügung. In diesem Zusammenhang sei die Mobilisierung privater Investitionen in Erneuerbare Energien von entscheidender Bedeutung. Das BMZ fördere daher im Rahmen seiner „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ entwicklungspolitische Beiträge von deutschen und europäischen Unternehmen. (hib/JOH)

Deutscher Bundestag Drucksache 19/9651 19. Wahlperiode 23.04.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8668
–Ausschnitte-

Deutsch-chinesische Entwicklungszusammenarbeit im Stromsektor

  1. Welche Bundesressorts finanzieren weltweit Energieprojekte (bitte nach Ressorts, Vorhaben bzw. Projekten, Förderbetrag, Partner- und Durchführungsorganisationen, Einzelplan, Kapitel und Titel für die Jahre von 2010 bis 2018 auflisten)?
    Die erfragten Energieprojekte werden separat nach Ressorts in den Anlagen 1 (Seite 9-31 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ), 2 (Seite 32-34 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, BMU) und 3 (Seite 35-41- Auswärtiges Amt, AA) aufgelistet.
  2. Wie hat sich seit 2010 der Anteil der durch die Bundesregierung geförderten Projekte an weltweiten Investitionsprojekten im Stromsektor entwickelt?
    Informationen zur Gesamtheit aller weltweiten Investitionsprojekte im Stromsektor liegen der Bundesregierung nicht vor. Die von der Bundesregierung geförderten Energieprojekte werden in den Anlagen 1 bis 3* dargestellt.
    * Von einer Drucklegung der Anlagen wurde abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/9651 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
  3. Unterstützt die Bundesregierung bei Projekten in Entwicklungsländern ausschließlich die erneuerbaren Energien? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Energieträger werden außerdem unterstützt beziehungsweise gefördert? Welche Energieträger werden jeweils in welchem finanziellen Umfang gefördert?
    Die Bundesregierung fördert mit Mitteln des BMZ im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens prioritär den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (Sustainable Development Goal (SDG) 7). Im Bereich der Entwicklungsfinanzierung werden im Sinne des globalen Klimaschutzes prioritär der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gefördert. Um den transformativen Charakter von Energievorhaben in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) weiter zu stärken, werden in Partnerländern der Entwicklungspolitik keinerlei Neubauten von Kohlekraftwerken sowie auch keine Ertüchtigung bereits stillgelegter Kohlekraftwerke unterstützt.
    Beispielhaft für das Jahr 2018 hat die finanzielle Zusammenarbeit (FZ) im Auftrag der Bundesregierung Projekte im Energiesektor in einem Gesamtvolumen von 2 743 Mio. Euro gefördert, die sich in folgende Energiebereiche aufteilen: (i) Energieerzeugung 64 Prozent: Im Bereich der Energieerzeugung wurden ausschließlich erneuerbare Energien gefördert: 26 Prozent Solarenergie; 2 Prozent Windenergie; 6 Prozent Geothermie; 12 Prozent Wasserkraft; 18 Prozent erneuerbare Energien gemischt; (ii) Übertragungs- und Verteilnetze: 18 Prozent; (iii) Nachfrageseitige Energieeffizienz: 10 Prozent; (iv) Weiteres: 8 Prozent (Energiepolitik- und Regulierung: 2 Prozent; Gasspeicher in Georgien 5 Prozent; Fernwärme: 1 Prozent).
    Mit Mitteln des AA wurden aus dem Titel 0501 68743 Energieprojekte in Entwicklungsländern gefördert. Im Sinne der Nachhaltigkeitsziele wurden dabei im Jahr 2018 ausschließlich Projekte, die die Kommunikation einer weltweiten Energiewende und die Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energien zum Ziel hatten, gefördert. Die Projekte lassen sich in der Regel nicht in verschiedene Sektoren oder Energieträger unterteilen. Im Jahr 2018 betrug der gesamte Titelansatz 3,675 Mio. Euro, davon wurden ca. 60 Prozent der Mittel ODA-anrechenbar eingesetzt. Die Unterstützung von Energiesoforthilfemaßnahmen durch das AA, beispielsweise in Gambia, zielt auf die Verbesserung der Netzstabilität und die Schulung des Betriebspersonals ab.
  4. Plant die Bundesregierung im deutschen beziehungsweise europäischen Rahmen eine globale Energieinitiative, die man als Antwort auf die chinesische Seidenstraßeninitiative betrachten könnte, zum Beispiel im Bereich globale E-Fuel-Produktion? Wenn ja, wie soll diese ausgestaltet sein, und für wann ist diese geplant? Wenn nein, warum nicht?
    Die Bundesregierung treibt die ressortübergreifende Abstimmung eines gemeinsamen Vorgehens zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich synthetischer Kraftstoffe (sogenannte E-Fuels) voran und strebt eine ressortübergreifende Konzeption an.
  5. Mit welchen Fördermitteln (außer mit finanziellen Mitteln) und Anreizen versucht die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Energiesektor für Entwicklungsländer attraktiv zu gestalten?
    Um Entwicklungsländer bei ihrer nationalen Energiewende zu unterstützen, stellt die Bundesregierung Lernerfahrungen und Lösungsansätze aus der Energiewende in Deutschland sowie aus anderen Partnerländern zur Verfügung. In der Umsetzung greift die Bundesregierung auf die EZ, bewährte globale Instrumente und multilaterales Engagement sowie auf die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zurück.In diesem Zusammenhang ist die Mobilisierung privater Investitionen in erneuerbare Energien von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Energiesektor. Oft fehlen in Partnerländern der deutschen EZ nicht finanzielle Mittel, sondern es fehlt ein Pool von finanzierungsfähigen Projekten.
    Um diesem Defizit zu begegnen, werden lokale Projektentwickler und Investoren beim Aufbau von Kapazitäten unterstützt. Das BMZ fördert mit seiner „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ entwicklungspolitische Beiträge von deutschen und europäischen Unternehmen. Über das develoPPP.de-Programm des BMZ wurden seit 1999 bereits über 130 Projekte im Energiesektor erfolgreich durchgeführt. Zudem fördern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit weltweit 20 Energiepartnerschaften und -dialogen sowie das AA mit zwei Energiepartnerschaften die Kooperationen zwischen den jeweiligen Unternehmen und Regierungen im Energiebereich. Im Fokus stehen dabei insbesondere Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien, aber auch der Austausch zu Energieeffizienz und Netzstabilität. Diese Partnerschaften sind ein wesentliches Instrument der bilateralen Kooperation der Bundesregierung im Energiebereich. Die Bundesregierung teilt in diesem Rahmen ihre Erfahrungen und bewährte Praktiken mit den Partnerländern, mit dem Ziel, dass in den Zielländern attraktive Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Energiepolitik sowie Märkte entstehen, auf denen deutsche Unternehmen ihre Technologielösungen für alle anbieten können. Außerdem dient die Exportinitiative Energie des BMWi als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, Kammern und Verbände.
  6. Welche konkreten Erfolge verzeichnet die Bundesregierung bei der Förderung von Energieprojekten in Entwicklungsländern (bitte detailliert die Kriterien für die Erfolgsmessung darlegen und anhand von Projekten darstellen)?
    Der Erfolg von Projekten der technischen wie auch finanziellen Zusammenarbeit wird durch das BMZ auf Basis einer regelmäßigen und detaillierten Programm- bzw. Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten gemessen. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die durch das BMZ verantwortete EZ. Zusätzlich werden Projektevaluierungen, meist durch die Evaluierungseinheiten der durchführenden Organisationen, in delegierter Verantwortung, durchgeführt.
    Im Folgenden werden beispielhaft Wirkungen ausgewählter Energieprojekte der technischen sowie finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern sowie deren Kriterien zur Erfolgsmessung dargestellt: Ein Beispiel für eine vom BMZ geführte globale Multi-Geber-Partnerschaft ist „Energising Development“ (EnDev). Ziel der 2005 von den Niederlanden und Deutschland begründeten Initiative ist es, bis 2021 mindestens 21 Millionen Menschen in Entwicklungsländern nachhaltigen Zugang zu Energie zu verschaffen.
    Das Vorhaben, welches von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) durchgeführt wird, setzt auf den Aufbau von Märkten zur Verbreitung von erneuerbaren Energien sowie auf nachhaltige und bedarfsgerechte Energieversorgung für Haushalte, öffentliche und soziale Einrichtungen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU). Der Erfolg wird anhand qualitativer sowie quantitativer Kriterien gemessen. Seit 2005 hat EnDev über 20 Millionen Menschen in Haushalten, 44 000 Unternehmen und 20 000 sozialen Einrichtungen in 25 Ländern zu Zugang zu Elektrizität oder moderner Kochenergie verholfen. Rund 40 000 Menschen wurden im Energiesektor aus- und fortgebildet.
    Jährlich werden dadurch Emissionen von mehr als 2,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid sowie weiterer klima- und umweltschädlicher Gase und Rußpartikel vermieden. EnDev wird derzeit von sechs Gebern gefördert: Deutschland, Niederlande, Norwegen, Großbritannien, Schweiz und Schweden.
    Die Bundesregierung unterstützt zudem die Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten.
    Mit den 2018 getroffenen Finanzierungszusagen der KfW Entwicklungsbank für Energieprojekte in Entwicklungsländern werden jährlich 3,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Emissionen eingespart; die getroffenen Finanzierungszusagen tragen dazu bei, dass 1,6 Millionen Menschen erstmals oder verbesserten Zugang zu moderner Energieversorgung erhalten. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit Marokko werden beispielsweise mehr als 800 Megawatt Windenergie und 1 380 Megawatt Solarenergie sowie Maßnahmen zum Netzausbau und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Kofinanzierung der KfW Entwicklungsbank von 829 Mio. Euro für die Solarkraftwerke „Noor I-IV“ am Standort Ouarzazate in Marokko, die mit 580 Megawatt einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung des marokkanischen Solarplans 2020 leisten. Für die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU erfolgt die projektbezogene Erfolgsmessung anhand von projektspezifischen Indikatoren. 2015 wurden darüber hinaus IKI-Standardindikatoren (verminderte Treibhausgas- Emissionen, Anzahl unterstützter Personen bzgl. Klimaanpassung/Ökosystemerhaltung, Fläche verbesserter/geschützter Ökosysteme, Anzahl erstellter politischer Rahmenwerke, Anzahl institutionalisierter Strukturen/Prozesse, Anzahl der methodischen Instrumente) eingeführt. Neben den IKI-Standardindikatoren existieren weitere projektspezifische Indikatoren, die in den einzelnen Projekten kontextbezogen zum Einsatz kommen, um die Erfolgswirksamkeit der Projekte im Rahmen des Monitorings zu bewerten. Im Detail sind die Fragen zur Programmplanung und der Berücksichtigung von Kriterien zur Dokumentation der Zielerreichung in den „Guidelines on project/programme planning and monitoring“ beschrieben (www.international-climate-initiative.com/fileadmin/Dokumente/2018/20181004_Guidelines_on_project_and_programme_planning_and_monitoring.pdf).
    Der Erfolg bei der Förderung von BMU IKI-Energieprojekten wird anhand von zwei Beispielen dargestellt:
    1) Die Projekte „Low Carbon Development“ und „Klimaschutz durch Low Carbon Verbundprojekte in Städtenetzwerken“ unterstützten die in der chinesischen Provinz Jiangsu entwickelten Strategien zur Minderung von Treibhausgas( THG)-Emissionen, auch bei deren Umsetzung. Dabei trugen sie insbesondere zur effizienteren Nutzung von Energie in ausgewählten Städten und Industriezonen bei. In Schulungen wurden Entscheidungsträgern der Stadtverwaltungen sowie technischem Fachpersonal Instrumente vermittelt, um energieeffiziente Lösungen in Gebäuden und in der Industrie zu identifizieren und zu bewerten. Pilotprojekte veranschaulichten praktisch die Anwendung energieeffizienter Lösungen und Technologien sowie die Entwicklung von Produkten im Gebäudesektor. Das Konzept integrierter Energiesysteme (Verbundprojekte) zur Förderung des Klimaschutzes wurde von der Jiangsu Development and Reform Commission (JDRC) aufgenommen. Low Carbon Pläne der Industrie berücksichtigen unter anderem Methoden zur Nutzung von Abwärme zur Verwendung in weiteren Produktionsprozessen. Hierdurch leisteten die Projekte unter anderem auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Jiangsus und damit zum nationalen Klimaschutz.
    2) Das Projekt „Kosten-Nutzen optimierte Förderung erneuerbarer Energien“ unterstützte Indonesien bei der Planung und Umsetzung von erneuerbaren Energie-Programmen, die das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bei Stromerzeugung und CO2-Vermeidung aufweisen. Damit hat es unter anderem dazu beigetragen, die Klima- und Entwicklungsziele des Landes zu erreichen. Zusammen mit dem Privatsektor wurden wirtschaftliche und technische Lösungen entwickelt und getestet, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daraus haben die politischen Projektpartner praktikable politische Strategien, Richtlinien und Förderprogramme abgeleitet, um das wirtschaftliche Potenzial von erneuerbarer Energie zu erschließen. Des Weiteren hat das Projekt zu Instrumenten der Projektfinanzierung, der Netzintegration und der strategischen Ausbauplanung von netzgebundenen erneuerbaren Energien beraten und geschult.
  1. Wird der weltweite Ausbau von sogenannten UHV-Netzen (UHV = Ultra- Hochspannung) von der Bundesregierung gefördert, damit Strom auch länderübergreifend beziehungsweise über weite Strecken transportiert werden kann? Wenn ja, wo, und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
    Das europäische Verbundnetz wird mit einer Spannung von maximal 400 Kilovolt (Drehstrom) betrieben. Im deutschen Netzentwicklungsplan sind Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsleitungen vorgesehen, für die erstmals 525 Kilovolt- Erdkabel eingesetzt werden könnten. Übertragungsleitungen mit Spannungen über 750 Kilovolt (Ultra-High-Voltage) werden in Europa nicht betrieben.
    In der FZ wird einzelfallbezogen die Förderungswürdigkeit des Technologieeinsatzes geprüft. Dies gilt auch für die Wahl der Spannungsebene bei Übertragungsvorhaben.
    Im Jahr 2018 hat die KfW Entwicklungsbank einen Förderkredit in Höhe von 200 Mio. Euro für das Projekt „Stromübertragung auf Höchstspannungsebene – Powergrid Indien“ zugesagt, das den Ausbau der Übertragung elektrischer Energie auf 765 Kilovolt-/ 800 Kilovolt-Ebene in Indien vorsieht (bei Förderkrediten handelt es sich um Kredite zu marktnahen Konditionen, die von der KfW Entwicklungsbank ohne Einsatz von Haushaltsmitteln aus Eigenmitteln gewährt werden).
  1. Was unternimmt die Bundesregierung, um Investitionen deutscher Solarmodulhersteller im Stromsektor in Entwicklungsländern attraktiver zu gestalten, sodass die Unternehmen gegenüber Konkurrenten aus anderen Staaten, zum Beispiel aus China, konkurrenzfähig bleiben?
    Unternehmen können vom Know-how, den Netzwerken und Dienstleistungen der deutschen EZ und den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung profitieren.
    Das BMZ bietet Beratung zu relevanten deutschen und internationalen Förderund Finanzierungsmechanismen, unter anderem über die Agentur für Wirtschaft und Entwicklung. BMZ und BMWi bieten im Rahmen ihrer Mandate zugeschnittene Marktinformationen und Plattformen für Geschäftsanbahnung (Matchmaking) und Wissensmanagement. Je nach Land gibt es vom BMZ Angebote zur Vermittlung von Kontakten zu lokalen Partnern und Akteuren, Unterstützung der Projektvorbereitung, beispielsweise durch Finanzierung von Machbarkeitsstudien, fachliche Beratung, Prüfung von Geschäftsplänen, Qualifizierung von Lieferanten sowie Akquise von langfristiger Finanzierung. Auch die Fortbildung für energiewirtschaftliches bzw. -technisches Fachpersonal ist, je nach Bedarf und örtlichen Gegebenheiten, Teil des Leistungsspektrums. Auch die klassische Exportkreditversicherung der Bundesregierung in Federführung des BMWi ist bei den Instrumenten zu Gunsten von deutschen Solarmodulherstellern zu nennen.
    Im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsfonds planen BMZ und BMWi, ihre Angebote für deutsche Unternehmen in Afrika weiter auszubauen. Bei einigen Förderinstrumenten haben europäische Unternehmen Anspruch auf Gleichbehandlung.
    Das AA achtet bei der Zusammenstellung von Wirtschaftsdelegation bei Reisen der Leitungsebene, je nach Reiseziel, darauf, dass insbesondere auch Firmen aus dem genannten Bereich angemessen berücksichtigt werden.

->Quellen: