Staat subventioniert Elektromobilität stärker und weiter

Kaufprämie für E-Autos bis Ende 2020 verlängert

Verkehrsminister Scheuer (CSU) will den Absatz von E-Autos ankurbeln. Seine vorgeschlagene Regelung (mit deutlich höheren staatlichen Prämien) soll den sogenannten Umweltbonus für rein strombetriebene Autos – Kleinwagen mit Batterie oder Brennstoffzelle bis zu 30.000 Euro Kaufpreis – ab 2020 von 2.000 auf 4.000 Euro verdoppeln. Kleinere Autos werden nämlich immer noch am wenigsten nachgefragt. Für teurere Wagen bis 60.000 Euro soll die Prämie künftig 2500 Euro betragen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sie am 31.05.2019 bis Ende 2020 verlängert.

Gegensatz – Tesla S, ladend vor Fossiltankstelle – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Entsprechend jämmerlich fällt die Klimabilanz des kernigen Jung-Bayern im Verkehrsbereich aus. Denn die Treibhausgasemissionen von Straßenfahrzeugen sind seit 1990 eher gestiegen als gesunken. Dabei sollte (man beachte den Konjunktiv)  der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zufolge bis 2030 mindestens 40 Prozent weniger CO2 entstehen. Am 29.05.2019 haben Scheuer und Kollegen im Klimakabinett der Bundesregierung erste Vorschläge unterbreitet, wie sie ihren Reduktionsverpflichtungen nachkommen wollen. Beschlossen wurde nichts (siehe: solarify.eu/klimakabinett-weiter-beschlusslos).

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte den verlängerten E-Auto-Incentives zunächst zugestimmt aber gleichzeitig durchblicken lassen, er erachte danach eine ambitioniertere Regelung für sinnvoll. Scheuer hat Wirtschaftsminister Altmaier auf seiner Seite – der sagte am 31.05.2019: „Wir verlängern die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020, denn wir brauchen Kontinuität bei der Förderung. Die Kaufprämie hat sich in der Praxis bewährt. Die Zahl der Anträge steigt stetig an – zwar langsamer als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten.“

Die Autoindustrie schweigt bisher zu der Frage, ob sie ihren Anteil am Umweltbonus ebenfalls erhöhen wird (momentan  ist das die gleiche Summe wie die staatliche Förderung). Bei leichten Nutzfahrzeugen und Taxis soll es sogar noch mehr sein: Ein E-Taxi könnte demnach mit 8.000 Euro gefördert werden. Ende April hatten erst rund 75.000 Autokäufer die Prämie für reine Batteriefahrzeuge beantragt. Auch Plug-in-Hybride mit Elektro- und Verbrennungsmotoren bekommen einen – allerdings geringeren – Umweltbonus. Den haben bis jetzt knapp 40.000 Autokunden beantragt.

Altmaier weiter: „Die Nachfrage hängt am Angebot. Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wächst, aber hier ist die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen. Gleichzeitig müssen wir die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausbauen, um der Elektromobilität in Deutschland endlich auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland.“

Die Kaufprämie wird in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums wird am 05.06.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 01.07. 2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, kann auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle (BAFA) beantragt werden. Nähere Informationen zur Antragstellung .

Die Kaufprämie wird wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.  Das zu fördernde Elektroauto darf als Basismodell netto weniger als 60.000 Euro kosten. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeug zugelassen werden.

Neu ist ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Ergänzung erfolgt, da Elektrofahrzeuge bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und akustisch kaum wahrnehmbar sind. Die Fördersumme hier beträgt pauschal 100 Euro.

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