Leag bereitet sich auf möglichen Stopp ihres Tagebaus vor
Die Lausitz Energie Bergbau AG (Leag) bereitet sich auf einen unplanmäßigen Stopp ihres Tagebaus Jänschwalde vor. Denn der Abbau von Braunkohle in Jänschwalde könnte in Kürze durch einen Gerichtsbeschluss gestoppt werden. Das schrieb das Energieunternehmen am 13.08.2019 in einer Medienmitteilung. Für den Fall, dass der Tagebau Jänschwalde ab dem 01.09.2019 nicht wie geplant weiter betrieben werden könne, habe man bei der Leag nach einer Anordnung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Eine Vorwegnahme des zu erwartenden Urteils sei das allerdings nicht, teilte das Unternehmen mit.
Mitteilung des LBGR: „Vorsorgliche Maßnahme zur geotechnischen Sicherheit des Tagebaus Jänschwalde“
„Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe hat die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) aufgefordert, vorsorglich Maßnahmen für den Fall zu treffen, dass der reguläre Betrieb des Tagebaus Jänschwalde ab dem 1. September 2019 nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Das Landesamt hat hierzu eine bergrechtliche Anordnung gemäß § 71 des Bundesberggesetzes erlassen. Die angeordneten Maßnahmen dienen der Gewährleistung der Tagebausicherheit und beinhalten zusätzliche Maßnahmen zur Überwachung der geotechnischen Verhältnisse. Vornehmlich geht es hierbei um die zwingende Einhaltung der geotechnisch vorgegebenen Wasserstände für die Zeit, in der der Betrieb im Tagebau Jänschwalde ab 1. September 2019 ruhen würde. Ob dieser Fall tatsächlich eintreten wird, ist offen und hängt vom Ausgang der vom LBGR durchzuführenden FFH-Verträglichkeitsprüfung ab. Der Hintergrund: Die Deutsche Umwelthilfe hat gegen die Zulassung des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde Widerspruch eingelegt. Bemängelt wurde das Fehlen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Mit Beschluss vom 27. Juni 2019 hat das Verwaltungsgericht Cottbus verfügt, dass das Bergamt eine solche Prüfung gemäß § 34 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vorlegen muss. Sollte dies bis Ende August nicht der Fall sein oder die Prüfung nicht zu einem positivem Ergebnis kommt, muss der Tagebau Jänschwalde bis auf Weiteres ruhen. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht diesen Zeitraum bis zum 1. September 2019 eingeräumt, damit die Tagebaubetreiberin LE-B die Voraussetzungen schaffen kann, dass der Tagebau Jänschwalde bis zu einer Entscheidung des Widerspruchsverfahrens ordnungsgemäß gesichert wird. Damit die LE-B die einzelnen Maßnahmen dafür rechtzeitig abstimmen und vorbereiten kann, hat das Bergamt diese Anordnung erlassen.“
Erklärung der LEAG: „LEAG setzt Anordnung zum Sicherheitsbetrieb um“
„Die von dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) am 7. August 2019 verlangte vorsorgliche Vorbereitung eines etwaigen Sicherheitsbetriebes im Tagebau Jänschwalde setzt die LEAG derzeit um. Die Anordnung zum Sicherheitsbetrieb wurde von der Behörde für den Fall getroffen, dass der planmäßige Betrieb des Tagebaus Jänschwalde ab dem 1. September 2019 nicht wie geplant fortgeführt werden kann. Hintergrund sind ein Widerspruch und eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes 2019 für den Tagebau Jänschwalde sowie eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Ziel, einen sofortigen Stopp für den Betrieb einschließlich der Grundwasserabsenkung des Tagebaus Jänschwalde zu erwirken.
Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga sieht die am 13.08.2019 bekannt gewordene Anordnung des LBGR als vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG bereitet sich damit darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann. Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und Grüne Liga geklagt hatten.René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“
Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan. Dagegen haben DUH und Grüne Liga Anfang des Jahres Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus ist im Rahmen des Eilverfahrens bereits im Juni 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist. Das Gericht hatte der LEAG jedoch eine Frist bis zum 1. September 2019 eingeräumt, um notwendige Prüfungen nachzureichen. Weil das Gericht den Betrieb des Tagebaus dennoch weiter zugelassen hat, haben DUH und Grüne Liga Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Diese Beschwerde ist noch anhängig.
Hintergrund:
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen mehrere als Natura-2000 bzw. FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet geschützte Moore, in denen seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung. Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 fortzuführen. Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, dass der Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren Erlöse angewiesen. Die Kohle aus dem Tagebau wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das mit 24,1 Mio. t CO2 als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.
->Quellen: