BMWi: Anhörung zum Strukturstärkungsgesetz eingeleitet

BEE: Strukturumbauförderung mit Erneuerbare-Energien-Ausbau verbinden

Der BEE hält den Referentenentwurf für „unzureichend“. BEE-Präsidentin Simone Peter erwartet, „dass auch die weiteren gesetzlichen Regelungen zum Kohleausstieg und zum stärkeren Ausbau Erneuerbarer Energien nun zeitnah kommen. Nach eineinhalb Jahren Amtszeit der Großen Koalition fehlen noch immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das 65-%-Ökostrom-Ziel bis 2030, die auch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung bereits vor acht Monaten eingefordert hat“.

Aus Sicht des BEE sei es wichtig, dass die Vergabe der Strukturmittel mit dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien verbunden werde, um Innovation und Klimaschutz im Land voranzubringen. Unter Klimaschutzgesichtspunkten wäre ohnehin ein deutlich schnellerer Kohleausstieg als bis 2038 notwendig. „Die Möglichkeiten dafür sind mit den Erneuerbaren sowie Speichertechnologien gegeben.“

Die Kommission habe richtigerweise im Kontext des Kohleausstiegs auf den Ausbau Erneuerbarer Energien bis zu einem Anteil von 65 Prozent bis 2030 als entscheidende Prämisse hingewiesen. Der BEE hält es daher für dringend erforderlich, die 65-Prozent-Zielsetzung in die Zielrichtung des Strukturförderungsgesetzes zu übernehmen und zeitnah im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes festzuschreiben. Peter: „Das Ende der Verstromung der Kohle erfordert den zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Diese Verknüpfung fehlt im Gesetz ebenso wie der Aspekt, dass spätere Rechtsänderungen – beispielsweise des Umwelt- und Planungsrechts – das erzielte Ergebnis der Kommission nicht gefährden oder unterlaufen. Auch das war eine berechtigte Forderung der Kommission.“ Dazu zählten auch Regelungen, die den Erneuerbaren-Ausbau blockieren oder behindern.

Für die Strukturentwicklung in den Regionen sei die umfassende Nutzung Erneuerbarer Energien von großer Bedeutung, daher sollten entsprechend die Flächen bereitgestellt werden. Das sei auch für den Klimaschutz wichtig, zumal die Zielerreichung für Deutschland ohnehin zu einer immer größeren Herausforderung werde. „Jetzt schnell die Klimaschutzambitionen zu verstärken, ist das Gebot der Stunde“, so Peter. „Es braucht klare Maßstäbe, um das 65-%-Ziel zu erreichen.“ Im Rahmen des Strukturförderungsgesetz geförderte Maßnahmen sollten deshalb nicht auf die Ausbaukorridore angerechnet werden. Parallel gelte es, die Ausbaukorridore deutlich nach oben anzupassen. Die Maßnahmenförderung sollte insbesondere genutzt werden, um innovative Projekte bei den Erneuerbaren Energien voran zu bringen. Hierzu gehöre auch die Verbindung mit Speichern und Power-to-X-Anlagen.

Auch Greenpeace Energy will Strukturhilfen an Erneuerbaren-Ausbau koppeln

Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy forderte die Bundesregierung auf, geplante Milliardenzahlungen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen an verbindliche Ausbauprogramme für Wind- und Solarenergie zu koppeln. Der Bund plane unter anderem bis zu 14 Milliarden Euro für Investitionen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein. Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy, dazu: „Mehr als ein halbes Jahr nach dem Kompromiss der Kohlekommission hat die Bundesregierung allerdings noch immer keinen Plan für einen gezielten Erneuerbaren-Ausbau in den Regionen, um die Kohleverstromung klimaneutral zu ersetzen“. Entsprechende Passagen fehlen in dem Entwurf.

Was die Bundesregierung tun sollte, um den Ausbau von Wind- und Solarenergie in den Kohlerevieren voranzubringen, hatte Greenpeace Energy bereits im Frühjahr in einem konkreten Maßnahmenkatalog dargelegt (siehe: solarify.eu/ee-ausbau-senkt-strompreis-und-co2-emissionen). Im vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung es hingegen weitgehend den Ländern überlassen, wofür sie die eingesetzten Strukturhilfen verwenden. „Hier darf der Bund nicht nur Blankoschecks verteilen, sondern muss einen Teil der Mittel auch zweckgebunden an die Länder vergeben, um gezielt die Energiewende voranzutreiben“, so Keiffenheim.

Greenpeace Energy kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Nutzung vormaliger Braunkohleflächen für Erneuerbare Energien lediglich unverbindlich anspricht. Konkrete Strukturplanungen und Kompetenzen, etwa für das Rheinische Revier, fehlen: „Das im Entwurf formulierte Ziel, zur Mitte des Jahrhunderts ‚weitgehend‘ klimaneutral zu werden, reicht angesichts der immer dramatischeren, schon jetzt spürbaren Folgen der Klimakrise längst nicht mehr aus“, so Keiffenheim. Zudem fehlen ihm im Entwurf explizit akzeptanzstiftende Maßnahmen und Ansätze, die Bürgerinnen und Bürger an der Ausgestaltung der Energiewende und am Erneuerbaren-Ausbau zu beteiligen – etwa in Bürgerenergieprojekten. „Das würde die Akzeptanz der Energiewende vor Ort enorm stärken“, so Keiffenheim.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission hatte vor einigen Monaten empfohlen, das Jahr 2038 als Zeitpunkt für den endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung zu überprüfen und gegebenenfalls vorzuziehen. Gegen das späte Enddatum 2038 hatten die beteiligten Umweltverbände ein Sondervotum eingelegt und das Jahr 2030 als Ende für die Kohle gefordert. Zudem müssten bereits in diesem Jahr erste Kohlemeiler stillgelegt werden.

Hintergrund: Greenpeace Energy hat gemeinsam mit der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der einen bürgernahen und akzeptanzfördernden Erneuerbaren-Ausbau in den Kohle-Regionen beschleunigen würde. Eine Kernforderung ist, dass Strukturhilfen für die Länder an die Gegenleistung geknüpft werden, schnell die Voraussetzungen für die Nutzung vormaliger Braunkohletagebau-Flächen mit Erneuerbaren Energien zu schaffen.  Zudem forderte die Energiegenossenschaft die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Änderung des Bergbaurechts auf den Weg bringen, um die – nach derzeitiger Rechtslage viel zu langen – Übergangszeiträume zwischen Braunkohle-Abbau und einer Nachnutzung der entsprechenden Tagebauflächen durch einen Erneuerbaren-Ausbau zu verkürzen. Nach den Analysen der Energiegenossenschaft lassen sich allein auf den RWE-Flächen im Rheinischen Revier rund acht Gigawatt an Windkraft- und Solaranlagen errichten.

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