Gericht verurteilt holländische Regierung zu mehr Klimaschutz

Historisches Urteil

Anders als Greenpeace und Landwirte in Deutschland am 31.10.2019 mit ihrer Klimaklage gegen die Bundesrepublik Deutschland (Klimaschutz ist Menschenrecht – siehe solarify.eu/klimaklage-gegen-regierung-abgewiesen) hatten Umweltschützer in den Niederlanden Erfolg mit einer Klage gegen ihre Regierung: Die niederländische Regierung muss darauf hinwirken, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu verringern. „Das Urteil hat Klimageschichte geschrieben. Doch noch hapert es an der Umsetzung“, so . Die Aktivisten der klagenden Klima-Initiative Urgenda jubelten über die Vorgaben des obersten Gerichts in Den Haag für die Klimapolitik. Die Regierung will sich an das Urteil halten.

Grundgesetz Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Der oberste Gerichtshof bestätigte am 20.12.2019 in Den Haag ein früheres Gerichtsurteil, das die Regierung dazu verdonnert hatte, bis Ende 2020 den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen im Vergleich zu den Werten von 1990 um mindestens 25 Prozent zu verringern. „Geschichte ist geschrieben“ teilte Urgenda via Twitter mit. Im Gericht gab es Beifall vom Publikum, wie die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete. Mit dem Urteil des obersten Gerichts sei der Rechtsstreit zwischen Urgenda und der Regierung beendet.

Die Regierung wolle sich an die Vorgaben halten, sagte der niederländische Wirtschafts- und Klimaminister Eric Wiebes laut ANP. „Es bleibt die Verpflichtung, Schritt für Schritt neue Maßnahmen zu finden und diese 25 Prozent zu erreichen“, sagte er. Das Urteil des obersten Gerichts nehme er ernst. Denn es ist eigentlich allen klar, dass dringend gehandelt werden muss. Mit 17 Millionen Einwohnern sind die Niederlande nach dem Inselstaat Malta das am dichtesten bevölkerte Land der EU; ein Viertel der Niederlande liegt unter dem Meeresspiegel, wärmere Temperaturen könnten katastrophale Überflutungen zur Folge haben.

Gericht stützt Urteil auf UN-Konventionen

Es gebe in der Wissenschaft und der internationalen Gemeinschaft „großen Konsens“, dass die Industrieländer die Emissionen von Treibhausgasen bis Ende kommenden Jahres dringend um mindestens 25 Prozent reduzieren müssten, schrieb das Gericht. Der niederländische Staat habe nicht erklärt, warum eine geringere Kürzung gerechtfertigt sei. Der Staat verfolge ein EU-weites Ziel für 2020

von 20 Prozent Minderung gegenüber 1990. Das Gericht stützte sein Urteil auf die UN-Klimakonvention und gesetzliche Verpflichtungen des Staates zum Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Bürger. Diese Verpflichtungen seien in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Grundgesetz Artikel 1:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So lautet Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Und wenn sich der Klimawandel (direkt oder indirekt) anschickt, die Würde der Menschen anzutasten, bedeutet der Artikel die ethische Verpflichtung zum Eingreifen: Die deutsche Bundesregierung muss aktiv werden. Der Klimakompromiss reicht da sicher nicht. Dafür muss man kein Experte sein. Der Haager Gerichtshof hat ein historisches Urteil gesprochen.

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