Klimaklage gegen Regierung abgewiesen – aber Klimaschutz ist Menschenrecht

Verwaltungsgericht: grundsätzlich zulässig

Klimaschutz wurde als Menschenrecht anerkannt, aber die Grundrechte der Bauernfamilien seien „noch nicht beeinträchtigt“ – so eine Medienmitteilung von Greenpeace vom 31.10.2019. Die Kläger werten das Urteil als Teilerfolg. Greenpeace wollte mit der Klage die Bundesregierung zu schnellen CO2-Reduktionen bis 2020 zwingen.

– Foto © Solarify

Die Verhandlung über die von Greenpeace unterstützte Klimaklage von drei Bauernfamilien endete mit einer Abweisung der Klage von insgesamt 13 Klägern. Nach fünfstündiger Verhandlung entschied das Berliner Verwaltungsgericht, die Klage auf mehr Klimaschutz könne zwar grundsätzlich zulässig sein, konnte aber im konkreten Fall keine Rechtsverletzung sehen. Die Grundrechte der Kläger können aber Grundlage für das Einklagen vom Klimaschutz sein und werden. Die Berufung wurde zugelassen, ob das in Anspruch genommen werden soll, entscheiden die Kläger nach Vorlage des schriftlichen Urteils.

Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handelt, und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderhitzung verletzt werden könnten. Das Gericht ist der Bundesregierung nicht gefolgt, kann nur momentan nicht sehen, dass das 2020er Klimasschutzziel absolut geboten ist,. Das Gericht bat um Verständnis – es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren.

Die Verhandlung wurde im Vorfeld begleitet von einer friedlichen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit rund 100 Teilnehmern. Von der Nordseeinsel Pellworm waren 40 Unterstützerinnen und Unterstützer mit einem eigens gecharterten Bus angereist, aus Brandenburg kamen Landwirte mit ihren Traktoren. Zeitgleich übergab Greenpeace am Bundeskanzleramt eine von 13.4867 Unterstützern der Klimaklage unterzeichnete Petition.

Anike Peters, Greenpeace-Klimaexpertin und Initiatorin der Klimaklage, dazu: „Das Gericht hat heute bestätigt: Klimaschutz ist  Grundrechtsschutz. Wir werden jetzt prüfen, welchen Weg wir mit unserer Klage weiter einschlagen werden. Denn wir sind der Ansicht, dass das Gericht heute unter seinen Möglichkeiten geblieben ist.“

Silke Backsen, Klägerin und Bio-Landwirtin von der Insel Pellworm: „Ich bin enttäuscht von dieser halbherzigen Entscheidung. Das Gericht hat nicht das getan, was gut für unsere Zukunft ist. Mit diesem Urteil wird keine Tonne CO2 eingespart. Wir sind schon jetzt von der Klimakrise betroffen – ganz konkret. Wie schlimm soll es denn noch werden?“

Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei: „Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten.“

->Quellen: