„Kontraproduktive und rechtswidrige Symbolpolitik“

Verbesserte Planung und Beteiligung statt Aushebelung des Rechtsschutzes nötig

Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben in einer gemeinsamen Presseerklärung vom 31.01.2020 die Verabschiedung des Gesetzes zur Genehmigungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich durch den Deutschen Bundestag als „kontraproduktive und rechtswidrige Symbolpolitik“ kritisiert. Das so genannte Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz verstoße gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und gegen EU-rechtlich verbriefte Klagerechte. Zudem sei es ungeeignet, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam zu beschleunigen. „Das Gesetz hebelt Klagerechte aus, führt aber nicht zu einer beschleunigten und verbesserten Planung, sondern befördert nur Rechtsunsicherheit“, so die Überzeugung der Verbände.

Stau auf A8 kurz vor München - Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Stau auf A8 kurz vor München – Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Dem Maßnahmengesetz vorgeschaltet sei ein Planfeststellungsverfahren für jeden Einzelfall, das nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit einem nachgeschalteten Gesetzesbeschluss ende, in dem der Gesetzgeber eine eigene Abwägungsentscheidung zu treffen habe. Die einzig mögliche Zeitersparnis entstünde dadurch, dass Klageverfahren ausgebremst würden, heißt es weiter.

Das Maßnahmengesetz könne zudem der Anfang dafür sein, zukünftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag anstelle der zuständigen Fachbehörden beschließen zu lassen, so die Befürchtung der Verbände. Die insbesondere von zahlreichen Abgeordneten der Unionsfraktion unterstützte Initiative lenke von den eigentlich relevanten Faktoren bei der Planung und Genehmigung großer Infrastrukturmaßnahmen ab und stelle einen Dammbruch zu Lasten von Umwelt und Rechtsschutz dar.

Außerdem spiele aus Sicht der Verbände die Planungsbeschleunigung für den zügigen Umbau der Infrastruktur eine große Rolle, allerdings werde das Gesetz dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Rechtswidrigkeit des Gesetzesvorstoßes selbst könne vielmehr zu erheblichen Verzögerungen führen. Daher sei mit Blick auf die im Gesetz aufgeführten 14 Verkehrsinfrastrukturprojekte unter Rechtsexperten bereits die Rede von einer „Todesliste“. Die Verbände appellierten an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, zielführende Initiativen für eine Planungsbeschleunigung zu ergreifen, die im Einklang mit dem Umweltrecht und dem Recht auf Zugang zu den Gerichten im Sinne der Aarhus-Konvention stehen.

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