Vier Bundesländer stellen Forderungen zum Kohleausstieg

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland fordern Nachbesserungen von Bundesregierung

Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland wehren sich jetzt gegen das Kohleausstiegsgesetz in der aktuellen Form. In insgesamt zwölf Punkten fordern die Länder in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, sowie die Regierungsfraktionen im Bundestag, CDU und SPD, Anpassungen am Gesetzentwurf. Der Brief ist auf den Länderwebseiten abrufbar.

Kohle weg, hat keinen Zweck‘ – Plakat bei FFF-Demo in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Sie kritisieren zunächst die extrem kurze Frist zur Anhörung: „Die Bundesregierung hat für diesen Gesetzesentwurf eine Länder- und Verbändeanhörung durchgeführt. Die hierfür gewährte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme von weniger als 24 Stunden ist jedoch nicht akzeptabel“, heißt es in dem Brief. Generell gefällt den vier Ländern nicht, dass sich der Entwurf zu weit von den im breiten Konsens gefassten Beschlüssen der Kohleausstiegskommission entferne, dass Steinkohlekraftwerke und deren Betreiber im Vergleich zu Braunkohlekraftwerken benachteiligt würden („das beabsichtigte Vorgehen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken kann nicht akzeptiert werden“) und im Entwurf zu wenig Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Umstieg auf Gas oder Erneuerbare Energien enthalten seien.

Steinkohlekraftwerke dürften nämlich nicht, wie vorgesehen, ab 2027 zwangsweise und ohne Entschädigung stillgelegt werden. Auch seien die bis dahin möglichen Entschädigungen zu niedrig angesetzt.

Ungleichbehandlung beseitigen

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller sagte am 14.02.2020 in Stuttgart: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung jetzt den Kohleausstieg konkret umsetzen will. Aber bitte dann auch das, was in der Kohlekommission vereinbart war. Eine einseitige Bevorzugung der klimaschädlicheren Braunkohle zu Lasten der Steinkohle war nicht Teil des Kohlekompromisses.“

Die Länder kritisierten zudem, dass im Gesetz zu wenige Anreize für die Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Umstieg auf Gas oder erneuerbare Energien enthalten seien.

Die Bundesregierung hatte Ende Januar nach monatelangen Verhandlungen ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle bis spätestens 2038 regelt. Die Regelungen zur Entschädigung für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken sind umstritten. Die Zahlungen sind laut Gesetzentwurf gestaffelt und sollen sich Jahr für Jahr deutlich verringern – ab 2027 soll über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden. Für Betreiber von Braunkohlekraftwerken soll es für das vorzeitige Abschalten von Kraftwerken Milliardenentschädigungen geben – Zwangsstilllegungen sind im Gegensatz zur Steinkohle nicht geplant.

Die 12 Forderungen im einzelnen:

  1. Keine systematische Ungleichbehandlung von Steinkohle- und Braunkohlestilllegungen
  2. Keine systematische Benachteiligung von Anlagen in Süddeutschland
  3. Ablehnung von entschädigungsfreien ordnungsrechtlichen Stilllegungen ab 2024 bzw. 2027 entsprechend der Empfehlungen der Kommission WSB und Schaffung einer rechtssicheren gesetzli-chen Lösung
  4. Verlängerung von Ausschreibungen bis mindestens 2030
  5. Ausreichende Kompensation für die Stilllegung durch Erhöhung der Entschädigungen auf ein angemessenes Niveau
  6. Vorbehaltlose Verlängerung der KWK-Förderung in allen Leistungsklassen bis mindestens 2030
  7. Wirksame Anreize schaffen für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK oder Anlagen zur Erzeugung von grüner Fernwärme durch eine deutliche Erhöhung des Kohleersatzbonus für Verso-gungssicherheit und Klimaschutz sowie Anpassung der Übergangsfristen unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen
  8. Auch für Nicht-KWK-Anlagen sollte aus Gründen der Verso-gungssicherheit und Netzstabilität ein Kohleersatzbonus als Alternative zu den Ausschreibungen vorgesehen werden
  9. Wirksame Anreize im Rahmen des KWKG schaffen für süddeutsche Kraftwerksstandorte durch die Anpassung des Südbonus auch unter Berücksichtigung des notwendigen Ausbaus der Gasinfrastruktur
  10. Wirksame Anreize schaffen für die Wärmewende durch Ausweitung der Förderung innovativer erneuerbarer Wärme, um Investitions-Fehlanreize in Gas zu vermeiden
  11. Sicherheit der Wärmeversorgung gewährleisten. Damit der Kohleausstieg gemäß Ausstiegsfahrplan vollzogen werden kann, müssen die Rahmenbedingungen für die Errichtung und Betrieb von Ersatzanlagen verbessert werden
  12. Keine Degression bei der Entschädigung für Steinkohlekraftwerke, die bei Stilllegung weniger als 25 Jahre alt sind (KWSB-Empfehlung).

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