Altmaier will Abstandsregelung liberalisieren

Windgeneratoren müssen nicht mindestens 1km Abstand haben

In den festgefahrenen Konflikt in der großen Koalition zwischen SPD und CDU sowie Bund und Kommunen wegen der Abstandsregelung von Windgeneratoren zu Wohnsiedlungen kommt offenbar Bewegung, meldet u.a. Die Zeit. Bundeswirtschaftsminister Altmaier will Kommunen mehr Entscheidungsspielraum geben. Dafür will er nun eine sogenannte „Opt-in-Regelung“ einführen: Kommunen und Länder sollen demnach selbst entscheiden können, ob sie von der 1.000-Meter-Abstandsregelung abweichen.

1 km Abstand? Windgeneratoren und Regenbogen in Brandenburg – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

„Die 1.000-Meter-Abstandsregelung gilt und bildet den Grundsatz, aber die Länder können abweichen und im Landesrecht Abweichungen regeln“, sagte eine BMWi-Sprecherin. Der Ausbau der Windenergie an Land müsse vorankommen, wenn man die Energie- und Klimaziele erreichen wolle. Dafür müssten Bund und Länder an einem Strang ziehen. Der neue Vorschlag gebe Ländern und Kommunen den nötigen Planungsspielraum, um sowohl Flächen für den Windausbau auszuweisen als auch die Akzeptanz vor Ort für die Windkraft zu sichern.

Der Gesetzentwurf legte ursprünglich fest, dass Windgeneratoren mindestens 1.000 Meter von Wohnhäusern hätten entfernt stehen müssen. Allerdings hätten die Länder oder Kommunen auch geringere Abstände zulassen können. Niedersachsen hatte bereits angekündigt, von der Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen. „Wir rufen auch andere Bundesländer dazu auf, diese Möglichkeit zu nutzen“, sagte ein BMU-Sprecher. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte, man setze mit dem Gesetzentwurf lediglich Regierungsbeschlüsse um. Das BMU verwies allerdings auf ausstehende Gespräche mit dem BMWi darüber, ob die Abstandsregeln wie vorgesehen schon ab fünf Häusern gelten solle. Der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte: „Eine Abstandsregelung von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen bei mehr als fünf Häusern ist mit der SPD nicht zu machen.“ Wie die taz berichtet hatte, definierte der BMWi-Gesetzentwurf die Abstandsregeln derart restriktiv, „dass Experten ein Ende der Windkraft an Land befürchten“.

Zugleich soll dem neuen BMWi-Vorschlag zufolge aber überprüft werden, ob Deutschland den angepeilten Ökostromanteil von 65 Prozent bis 2030 erreichen kann. Die Bundesländer sollen sich jedenfalls entsprechende Ziele setzen. Dazu soll ein unterstützender Koordinierungsmechanismus eingerichtet werden.

Zudem haben EE-Experten wiederholt davor gewarnt, pauschale Mindestabstände gefährdeten den Ausbau der Windkraft: 50 Prozent der jetzigen Flächen seien dann womöglich nicht mehr verfügbar. Laut dem BMU sei dann das Ökostrom-Ziel kaum mehr erreichbar. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte Altmaier deshalb direkt angegriffen und ihn persönlich für den schwächelnden Windenergieausbau verantwortlich gemacht.

Die Zeit: „Derzeit stockt der Windkraftausbau. 2017 wurden in Deutschland an Land knapp 1.800 Windkraftanlagen neu installiert, 2018 waren es laut Zahlen des Bundesverbands Windenergie noch 743, im vergangenen Jahr sogar nur 325. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Jahr 2000 – das eigentlich das Gegenteil bewirken sollte: Ökostrom fördern.“

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