EU-Pilotprojekt des BMWi zum Kraftstoffkostenvergleich

Energiekosten pro 100 Kilometer

Autofahrer sollen künftig vergleichen können, wie hoch ihre Energie- beziehungsweise Kraftstoffkosten ausfallen – je nachdem, mit welchem Antrieb sie unterwegs sind. Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einer Medienmitteilung folgend derzeit an 15 Berliner Tankstellen über vier Wochen ein Pilotprojekt der Europäischen Union (EU) durch.

Tankstelle in Bochum - Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Tankstelle in Bochum – Foto © Agentur Zukunft für Solarify

Das Interesse an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben oder Kraftstoffen wächst beständig. Allerdings bieten Tankstellen Kraftstoffe auf unterschiedliche Art und Weise an – in Litern, Kilogramm, Kilowattstunden oder sogar pro Ladezeit. Das macht einen Vergleich unübersichtlich. Im Pilotprojekt werden die Energiekosten in Euro pro 100 Kilometer getestet. Diese werden über Plakate, Aufsteller oder Monitore angezeigt. Dieser einfache Kostenvergleich soll mit dazu beitragen, Nutzerinnen und Nutzer über wichtige Fakten zum Beispiel für einen zukünftigen Fahrzeugkauf zu informieren.

Informationsbeitrag für die Energiewende im Verkehr

Die EU-Richtlinie zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sieht vor, ab Mitte 2020 an vielen Tankstellen in der ganzen EU über harmonisierte Preisangaben verschiedener Kraftstoffe zu informieren. Dies ist als ein Informationsbeitrag für die Umsetzung der Energiewende im Verkehr gedacht.

Auf welche konkrete Art und Weise oder bei welchen Tankstellen diese Informationen bereitgestellt werden, untersucht die Pilotaktion in neun Mitgliedstaaten. Unterstützt wird das Projekt von der EU-Kommission. Für die Durchführung ist in Deutschland das BMWi zuständig, dabei wird das Ministerium von der Deutschen Energieagentur (dena) unterstützt. Umfragen vor Ort sowie im Internet begleiten das Projekt. Im April sollen die Ergebnisse aus den EU-Ländern ausgewertet und zusammen mit der EU-Kommission diskutiert werden. Danach legt die EU-Kommission in einem sogenannten Delegierten Rechtsakt die genauen Kriterien dafür fest, wie die endgültige Regelung des Kraftstoffkostenvergleichs aussehen wird.

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