Winkt EU Monopolisierung des Energiemarktes durch?

RWE-EO.N-Deal: Klage von Naturstrom & Co gegen die Europäische Kommission

Zusammen mit zehn weiteren Energieversorgern hat die Naturstrom AG einer Medienmitteilung zufolge Klage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen den geplanten „Zusammenschluss“ von RWE und EO.N eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Europäische Kommission, die den Plänen der Unternehmen im letzten Jahr grünes Licht gegeben hatte. Aus Sicht der Kläger hat sich die Kommission mit dem Durchwinken des Deals vom Ziel des fairen Wettbewerbs im deutschen und europäischen Energiemarkt verabschiedet.

Strommast und Umspannwerk bei Erfurt – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Im März 2018 hatten RWE und EO.N, zwei der größten deutschen und europäischen Energiekonzerne, bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Was sich unscheinbar anhörte, war jedoch nichts anderes als der Anfang eines Prozesses, der in einer Monopolisierung des deutschen Energiemarktes enden könnte, so der Energieexperte Hans-Josef Fell in seinem Blog. Die vom Handelsblatt als „Megadeal“ bezeichnete Übereinkunft beider Unternehmen sehe vor, dass EO.N größtenteils die vormalige RWE-Tochter Innogy übernimmt samt der konventionellen RWE-Kraftwerke. Lediglich die Erneuerbare-Energien-Sparte verbleibt bei RWE, auch die EE-Sparte von EO.N wechselt zu RWE, und zusätzlich erhält RWE Anteile an EO.N.

Beide Konzerne haben beschlossen, ihre Konkurrenz aufzugeben und den Markt schlicht und einfach zwischen sich aufzuteilen, zum Leidwesen der Stromkund*innen und vor allem kleinerer alternativer Energieversorger, wie der Naturstrom AG, die deswegen Klage einreichten. Diese Klage ist auch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien von besonderer Bedeutung, schließlich haben sich EO.N und RWE in der Vergangenheit kaum für die Ausbau der Erneuerbaren engagiert, sondern sich vehement dagegen zu Wehr und weiter auf fossile Energien gesetzt, bis heute. RWE hält nach wie vor am Tagebau Hambach fest, dem noch weitere Dörfer und Waldstücke zum Opfer fallen sollen.

2016 befanden sich lediglich 5,4% der erneuerbaren Energiekapazitäten in Deutschland im Besitz der großen Vier (RWE, EO.N, Vattenfall und EnBW). Die Energiewende, der große Ausbau-Boom der Erneuerbaren war geprägt von anderen Akteuren, und die haben sich häufig gegen enorme Widerstände der großen 4 durchsetzen müssen, bspw. im Bereich der Netzanschlussbedingungen, um Zugang zu den konzerneigenen Verteilnetzen (der großen 4) zu erhalten. Nun fürchten diese kleineren Unternehmen, die bisher gemeinsam mit den Bürger*innen einen großen Beitrag für die Innovationen und Investitionen in Erneuerbare Energien geleistet haben, dass sie durch den Megadeal und die wahrscheinlich daraus erwachsende Monopolmacht unter die Räder kommen.

Es ist kein Wunder, dass die EU-Kommission den Konzernen die Erlaubnis erteilt hat, denn schließlich hat sie keinerlei Ziel vorgegeben, den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 100% zu beschleunigen, sondern stützt weiterhin die fossile und atomare Stromerzeugung, wie sie gerade von RWE und EO.N in ganz Europa betrieben wird. Dem Klageverfahren von Naturstrom und anderen kommt demnach eine sehr hohe Bedeutung zu, eben nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Energiemarktes, sondern auch für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, dessen Bürgerbeteiligung und damit für den Klimaschutz.

So sagt auch Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG : „Wir und andere haben jahrelang gegen die alten Monopole und zentralen Strukturen mit umweltschädlichen Großkraftwerken gekämpft. Wir sind unseren Weg gegangen, setzen konsequent auf Erneuerbare Energien und dezentrale Strukturen und bilden damit das Gegenmodell zu den Geschäftsmodellen, mit denen RWE und E.ON reich geworden sind.“

Laut Banning werde es immer deutlicher, „dass die Geschäftsmodelle von RWE und E.ON nicht mehr funktionieren werden. Also nutzen diese ihre noch vorhandene politische wie wirtschaftliche Macht, um über eine Neuordnung des Marktes ihre Pfründe zu sichern.“

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