„…nur ein paar Klicks“

300.000 PV-Anlagen droht Vergütungsstopp

Während der Gesetzgeber noch an einer finanziellen Nachfolgeregelung für einige wenige Photovoltaik-Anlagen arbeitet, die nach 20 Jahren Betrieb ab dem 31.12.2020 ausgefördert sind, bahnt sich für viele Photovoltaik-Anlagenbetreiber in Bayern ein hausgemachtes viel größeres Problem an: Wer seine Anlage bis zum 31.01.2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom (Die Bundesnetzagentur ist in Sorge, dass rund 300.000 der rund 2 Millionen Photovoltaik-Anlagen zu diesem Zeitpunkt noch fehlen werden). So wolle es der Gesetzgeber, heißt es aus dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW).

300.000 PV-Anlagen droht Vergütungsstopp – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die erforderliche Meldung an das sogenannte Marktstammdatenregister hätten nach Informationen des VBEW nur etwa zwei Drittel der Anlagenbetreiber erledigt. „Es wäre doch ein Jammer, wenn die Anlagenbetreiber ab Februar 2021 für den eingespeisten Strom vom Netzbetreiber kein Geld mehr erhalten würden. Da hilft nur, schnell die Anmeldung im Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur nachzuholen und damit ist der Zahlungsfluss sichergestellt“, sagt Detlef Fischer, Geschäftsführer des VBEW.

Fast alle der rund 600.000 Photovoltaik-Anlagen in Bayern erhielten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom regelmäßig eine Vergütung von ihrem Netzbetreiber. Diese Zahlung liege deutlich über dem Marktwert. Für die Differenz kämen alle Stromkunden, die Elektrizität aus dem Netz beziehen, über die EEG-Umlage auf, heißt es weiter in der Pressemeldung des Verbands.

Neben einigen Privilegien hätten die Anlagenbetreiber aber auch die Pflicht, ihre Anlage(n) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) müssten bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage.

Bundesnetzagentur und Stromnetzbetreiber informierten die Anlagenbetreiber regelmäßig über diese von ihnen zu erledigende Aufgabe. In Bayern  seien derzeit rund 200.000 Anlagen noch nicht registriert. Diese Arbeit sei mit ein paar Klicks im Internet erledigt. Auch für ungeübte Internetnutzer sei das in einer halben Stunde geschafft.

„Die Daten im Marktstammdatenregister sind für jedermann zugänglich. Da werden wohl einige Anlagenbetreiber auch Angst vor dem Finanzamt haben, denn der recht ordentliche Gewinn aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage muss regelmäßig versteuert werden“, resümiert Detlef Fischer.

->Quelle:  VBEW.de/200000-pv-anlagen-droht-der-verguetungsstopp