Je mehr Dachfläche Solarenergie erzeugt, desto besser

Katasterlösung bei Einführung einer Photovoltaik-Pflicht

Eine bundesweite Verpflichtung, auf Dächern von Neubauten und nach Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu installieren und zu betreiben, soll als Nutzungs- oder Katasterpflicht ausgestaltet werden. So sollten sich Eigentümer entscheiden können: Entweder sie installieren und betreiben eine PV-Anlage selbst oder sie tragen ihre Dachfläche in ein Kataster ein, die dann von Dritten für den Betrieb einer PV-Anlage gepachtet werden kann. Die Empfehlungen basieren auf einem gemeinsamen Gutachten von Wissenschaftlern des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht für das Umweltbundesamt.

Eine derartige Ausgestaltung sichere die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und könne die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, heißt es in der Pressemitteilung des Öko-Instituts vom 23.11.2020. Die Pflicht würde es ermöglichen, dass mehr Dächer als bislang für die Erzeugung von Solarstrom genutzt würden. Bis Ende 2017 seien lediglich rund zwölf Prozent der verfügbaren Dachflächen erschlossen gewesen.

PV auf Dach des Berliner Futuriums – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wissenschaftliches Gutachten

Ziel war es, verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht (PV-Pflicht) zu untersuchen und zu bewerten. Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte wurden umfassend einbezogen. Potenzielle Konflikte mit anderweitigen Verpflichtungen, etwa nach dem Gebäude-Energie-Gesetz zur Nutzung von Solarthermieanlagen, wurden ebenso berücksichtigt wie die Konzeptionen bereits bestehender und geplanter Solar-Pflichten in den Ländern – beispielsweise in Baden-Württemberg und Hamburg.

Wirtschaftlich zumutbar, wenig Bürokratie

„Die PV-Pflicht soll nur dann greifen, wenn sie für die Gebäudeeigentümer wirtschaftlich zumutbar ist“, sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Um dies zu erreichen, schlagen die Autoren der Studie eine Nutzungs- oder Katasterpflicht vor.

„Diese Art der Verpflichtung macht zeit- und personalintensive Wirtschaftlichkeitsprüfungen überflüssig“, sagt Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht.

Die Kombination der PV-Pflicht mit einem Verpachtungskataster könne sicherstellen, dass nur auf rentablen Dachflächen PV-Anlagen errichtet werden. Ob eine Fläche wirtschaftlich geeignet sei, zeige sich, sobald entweder die Eigentümer oder Dritte über das Kataster eine Anlage installierten und betrieben, so die Wissenschaftler.

Akzeptanz in der Bevölkerung

Das Verpachtungskataster solle Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. „Der wirtschaftliche Gewinn, den die Verpflichteten durch den Betrieb einer PV-Anlage oder durch die Verpachtung einer Gebäudefläche erzielen, erhöht die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung“, sagt Sebastian Palacios vom Öko-Institut. Ohnehin hätten PV-Anlagen auf Dächern weniger Akzeptanzprobleme und gerieten mit dem Naturschutz nur selten in Konflikt – anders als zum Beispiel die Windenergie an Land.

EEG-Förderung und Kredite für größere Anlagen

Eine weitere Frage, die die Forschenden untersucht haben, ist die nach der möglichen finanziellen Unterstützung für Bau und Betrieb. Denn wenn eine größere Anlage auf dem kompletten Dach gebaut werde, sei das der Energiewende zuträglicher, als eine kleinere Anlage, die zwar eigenverbrauchs- und kostenoptimiert seo, aber nur einen geringen Teil der Dachfläche ausnutze.

„Nach unserer Prüfung könnte der durch die Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom auch mit einer PV-Pflicht weiter nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden“, sagt  Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht. „Auch Förderkredite, etwa durch die KfW, könnten für private Hauseigentümer mit einer EEG-Förderung kombiniert werden.“

Pflicht als Anreiz-Instrument

Das Instrument könne einerseits als Pflicht ausgestaltet werden, heißt es. Es blieben andererseits aber auch eine Reihe von Spielräumen: Neben dem Kataster werde vorgeschlagen, die Nichterfüllung zunächst nicht übermäßig zu sanktionieren. Das halte den Vollzugsaufwand gering und mache es möglich zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten könne. Die Studie zeige aber auch, wie das Instrument verschärft werden könne, beispielsweise durch eine maximale Anzahl der Angebotsablehnungen, so die Wissenschaftler.

Gutachten „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht

->Quelle:  Öko-Institut e.V./oeko.de/katasterloesung-bei-einfuehrung-einer-photovoltaik-pflicht