2020: Knapp 5 GW PV-Zubau

Dezember zubaustärkster Monat

Im Dezember kamen nochmals mehr als 525 MW neu installierte PV-Anlagen hinzu. Damit war er der zubaustärkste Monat im vergangenen Jahr. Die Solarförderung sinkt im Februar um weitere 1,4 Prozent. Im März wird die feste Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen erstmals unter die Marke von 8,00 Cent pro Kilowattstunde fallen – schreibt Sandra Enckhardt am 0  auf pv magazine.

Während der Photovoltaik-Zubau 2020 knapp 4,9 Gigawatt erreichte, lag er für neue Windparks an Land nur bei 1,47 Gigawatt. Auf See kamen Windkraftanlagen mit knapp 240 MW Leistung hinzu, jedoch seit August 2020 keine einzige mehr – Grafik © Fraunhofer ISE/Energy Charts

Im Dezember erlebte Deutschland noch eine kleine Jahresendrallye beim Photovoltaik-Zubau. Mit 525,409 MW war der letzte Monat des Jahres auch der zubaustärkste und der einzige, in dem die 500-MM-Marke 2020 geknackt wurde. Insgesamt summierte sich der Brutto-Zubau aller PV-Anlagen damit 2020 auf 4884,701 MW, wie aus der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur hervorgeht. Damit hat sich der PV-Zubau gegenüber 2019 um fast ein Gigawatt erhöht. Für 2019 hatte die Bundesnetzagentur einen Brutto-Zubau von 3944 MW ermittelt.

Jährlicher Zu- und Rückbau (netto) – © Fraunhofer ISE – energy charts

Im Dezember brummte vor allem das Geschäft mit PV-Dachanlagen kräftig weiter. Auf Anlagen außerhalb der EEG-Ausschreibungen entfielen nach Angaben der Bonner Behörde gut 397,5 MW – auch dies ist der höchste Monatswert in diesem Segment für 2020. Von diesen 397,5 MW entfielen jedoch nur rund 21,7 MW auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt Leistung, die ohne Zuschlag aus einer Ausschreibung errichtet werden können. Für das Gesamtjahr gibt die Bundesnetzagentur an, dass etwa 3991 der knapp 4885 MW des Zubaus auf die PV-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen entfielen.

Für 34 im Dezember neu gemeldete PV-Anlagen ist ein Zuschlag eingelöst worden. Die Gesamtleistung der Ausschreibungsanlagen summiert sich auf fast 131,6 MW. Allerdings enthält ein Projekt mit knapp 2 MW Leistung die Anmerkung „Verdacht auf Duplikat“ im Marktstammdatenregister. Für das vergangene Jahr sind dort insgesamt 234 PV-Anlagen registriert, die einen Zuschlag aus einer Ausschreibung besaßen. Die Gesamtleistung dieser Projekte liegt bei etwas mehr als 890 MW.

PV-Dächer in Berlin-Köpenick – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die für den PV-Mieterstrom gemeldeten Anlagen blieben hingegen auch im Dezember 2020 gering und hatten kumuliert eine Leistung von 2,1 MW. Doch auch dies war für das vergangene Jahr der Höchstwert. Insgesamt sind über das ganze Jahr Anlagen mit 16,312 MW für den Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur registriert worden.

Mit dem EEG 2021 ist eine neue Berechnung der Degression der Solarförderung ab 1. Februar in Kraft getreten. Es zählen nur noch die PV-Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen installiert worden, um die Höhe zu ermitteln. Für die Bestimmung der Höhe der Vergütungssätze zwischen Februar und April 2021 sind dabei die Registrierungen im Marktstammdatenregister zwischen Oktober und Dezember 2020 relevant. Sie werden mit vier multipliziert, um den Brutto-Zubau auf das Gesamtjahr hochzurechnen. Da er mehr als 1000 MW über dem EEG-Zubauziel von 2500 MW liegt, beträgt die Degression für die kommenden drei Monate jeweils 1,4 Prozent. Vor der Verabschiedung der neuen Berechnungsmethode lag die monatliche Absenkung für die vergangenen drei Monate erstmals sogar bei 1,8 Prozent.

Im Februar gibt es somit für PV-Anlagen an und auf Gebäuden sowie Lärmschutzwänden bis 10 Kilowatt Leistung eine feste Einspeisevergütung von 8,04 Cent pro Kilowattstunde. Für diese Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung liegt sie bei 7,81 Cent pro Kilowattstunde und zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung bei 6,13 Cent pro Kilowattstunde. Für alle sonstigen Anlagen bis 750 Kilowatt wird eine Vergütung von 5,53 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. In der Direktvermarktung, die weiterhin für alle PV-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung verpflichtend ist, werden jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde höhere Tarife gezahlt. Bereits im März wird die Marke von 8,00 Cent pro Kilowattstunde bei der festen Einspeisevergütung für die kleinen PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung erstmals unterschritten.

Neu mit dem EEG 2021 ist auch, dass sich die Ermittlung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags nicht mehr aus dem anzulegenden Wert aus der Direktvermarktung ergibt. Er ist ab Januar 2021 als separater Wert im EEG festgeschrieben. Im Februar beträgt er je nach Größe der PV-Anlagen zwischen 3,74 und 2,34 Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschlag kann für PV-Anlagen bis maximal 100 Kilowatt Leistung beantragt werden. Die auch für die Direktvermarktung und Einspeisevergütung ermittelte Degression wird auch auf den Mieterstromzuschlag angewendet. Somit sinken die Sätze im März und April um jeweils weitere 1,4 Prozent.

->Quelle:  pv-magazine.de/photovoltaik-zubau-in-deutschland-steigt-2020-auf-knapp-5-gigawatt