Folgen der Abschaltung des AKW Brokdorf und des HKW Moorburg

Wahrscheinlich nicht systemrelevant – Entschädigungen Geschäftsgeheimnis

Ob die in diesem Jahr abzuschaltenden Kraftwerke Brokdorf und Moorburg Einfluss auf den Bedarf an Netzreserven haben, werde bis zum März ermittelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/25995) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (19/25462 – „Abschaltung des Kraftwerks Moorburg“). Bisher sei allerdings noch kein norddeutsches Kraftwerk als systemrelevant eingestuft und habe deshalb nicht stillgelegt werden können, bzw. sei in die Systemreserve eingeordnet worden. Welche Zuschläge Vattenfall für die Abschaltung des 2015 in Betrieb genommenen Steinkohlekraftwerks Moorburg erhalten habe, sei als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und werde daher nicht veröffentlicht.

Das AKW Brokdorf geht am 31.12.2021 vom Netz – Foto © WolfBlur auf pixabay

Neue Kraftwerke seien laut Monitoring der Bundesnetzagentur ebenfalls in Planung. Bis 2025 sollen in der Metropolregion Hamburg zwei Erdgaskraftwerke mit einer Leistung von 410 MW entstehen, aufgrund der frühen Planungsphase könnten diese Projekte allerdings auch wieder verworfen werden. Sonstige Auswirkungen auf das Stromnetz in Hamburg könnten nicht benannt werden, da Stromnetze generell überregional zu betrachten seien, schreibt die Bundesregierung. (hib/FNO)

Auf die Frage, inwieweit und zu welchen Kosten eine Metropolregion wie Hamburg  wetterunabhängig mit  Strom und Fernwärme aus Erneuerbaren Energien versorgt werden kann, verweist die Antwort auf „zahlreiche Studien der letzten Jahre auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene“, die Wege aufgezeigt hätten, „wie Treibhausgasneutralität im Stromsektor erreicht werden kann, ohne dass es zur Einschränkung der Versorgungssicherheit kommt. Entsprechende Analysen bilden dabei in der Regel sowohl den Strombedarf als auch die Stromerzeugung regional und zeitlich hoch aufgelöst ab. In Stunden, in denen weder Wind- noch Solarstrom zur Verfügung stehen, können beispielsweise Biomasse- oder Gaskraftwerke, die mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden, Strom liefern.“

Informationen über die Kosten eines Umstiegs auf eine erneuerbare und gesicherte Stromversorgung liegen der Bundesregierung laut eigener Aussage zwar nicht vor, sie weist aber darauf hin, dass weitaus geringere Förderbedarfe für die Windenergienutzung beständen, und dass inzwischen erste Solaranlagen förderfrei errichtet würden. Zudem sei mit Blick auf den finanziellen Aufwand zu bedenken, dass etwaige mittelbare Kosten des Betriebs konventioneller wie auch erneuerbarer Anlagen in einer Gesamtkostenbetrachtung zu berücksichtigen seien.

Hinsichtlich der Fernwärmeversorgung weist die Regierung darauf hin, „dass die Umstellung von bestehenden bislang hochtemperaturigen Wärmenetzen auf erneuerbare Quellen und unvermeidbare Abwärme Gegenstand erster Pilotansätze ist. Die Bundesregierung wird diese durch den Bonus für erneuerbare Wärme im KWK-Gesetz, das bestehende Förderprogramm ‚Wärmenetze 4.0‘ und durch das in Vorbereitung befindliche Programm Bundesförderung effiziente Wärmenetze unterstützen“.

Den erfragten jährlichen CO2-Ausstoß der Kraftwerke Brokdorf, Wedel und Moorburg (seit 2015), und die in diesen Jahren jeweils in die Netze eingespeisten Energiemengen benennt die Regierung „entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) über emissionshandelspflichtige Anlagen (Stand Mai 2020, vgl. dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/anlagenlisten/2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3)“ so: Von Brokdorf, Wedel und Moorburg seien 2015 bis 2019 folgende, dem europäischen Emissionshandel unterfallende Emissionen freigesetzt (jeweils in Tonnen CO2) worden. Die Energiemengen für Kraftwerke mit einer installierten Erzeugungsleistung von mindestens 100 MW sind für die Jahre 2015 bis 2019 abrufbar unter www.smard.de.

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