Auch im Ländle bald PV-Pflicht für Neubauten

Rückenwind von CDU für Politik des Umweltministeriums

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) freut sich über die Unterstützung für sein Vorhaben, landesweit eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen bei Neubauten einzuführen. „Es ist gut zu wissen, dass wir die CDU bei diesem Plan an unserer Seite haben“, sagte Untersteller. Die grün-schwarze Regierungskoalition in Baden-Württemberg hat sich im Jahr 2020 auf eine Solaranlagen-Pflicht im Land geeinigt. Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes wurde beschlossen, dass die Solaranlagen-Pflicht für alle Nicht-Wohngebäude im Jahr 2022 in Kraft tritt.

Weder Neubau noch Industriegebäude, aber schön: Schwarzwaldhaus mit PV-Dach – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Der Landtag hat am 14. Oktober 2020 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes“ in Baden-Württemberg verabschiedet. Die Solarpflicht gilt für die Baugenehmigungen, die den Behörden ab Januar 2022 vorliegen. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird, und wir arbeiten im Umweltministerium daran, die rechtlichen Grundlagen für eine landesweite Solarpflicht zu schaffen. Der neue Tatendrang des Koalitionspartners ist dabei wichtig. Ich hoffe, dass wir mit den Fraktionen jetzt zügig zu einer gemeinsamen Lösung kommen.“

Der Grünstrom-Versorger LichtBlick forderte eben erst eine Solarpflicht fürs ganze Land und regte an, „in der nächsten Wahlperiode zügig eine bundesweite Nutzungspflicht für Solarstrom für alle Neubauten einzuführen, perspektivisch auch für umfassende Dachsanierung und das in Kombination mit einem Solarkataster umzusetzen, um die Akzeptanz der Pflicht zu erhöhen“ – damit so das Entstehen eines dynamischen Dienstleistungsmarktes gefördert werde.

Pflicht rechtlich zulässig?

Das Umweltbundesamt hat verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen untersuchen lassen. Das Fazit: Um rechtliche Zweifel auszuräumen, sollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Solarnutzung für Hausbesitzende wirtschaftlich zumutbar ist. Die Autor*innen schlagen deshalb eine Nutzungs- und Katasterpflicht vor. Die Verpflichteten könnten sich dann entscheiden, eine PV-Anlage selbst zu installieren oder ihre Dachfläche in ein Verpachtungskataster einzutragen, damit die Fläche für den Bau und Betrieb einer PV-Anlage von Dritten gepachtet werden kann. Damit wäre eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit ausgeschlossen. Außerdem gelte es, Überschneidungen mit Landesgesetzen, etwa dem EE-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg, zu vermeiden.

Untersteller hat die Idee der verpflichtenden Nutzung von Solarenergie vorangetrieben. Es wurden nicht alle Vorschläge durchgesetzt. Der politische Kompromiss sieht in dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes jedoch nun erste Schritte vor:

  • Auf Bürogebäuden sowie Lager- und Produktionshallen gibt es ein enormes Flächenpotenzial, das wie geschaffen ist für große Solarstromanlagen. Deshalb ist nun im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nicht-Wohnbereich ab 2022 enthalten. Dies gilt auch für Parkhäuser bzw. Parkplatz-Flächen mit mehr als 75 Stellplätzen.
  • Auch wird das Thema Wärmeversorgung berücksichtigt. Ziel ist der nachhaltige Ausbau von Wärmenetzen und innovativen Quartierskonzepten. Stadtkreise und große Kreisstädte sind demnach bis Ende 2023 verpflichtet, eine umfassende und nachhaltige Wärmeplanung vorzulegen.
  • Darüber hinaus sind Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, jährlich den Energieverbrauch zu erfassen, um eine Erfolgskontrolle der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen durchführen zu können.

Andere Bundesländer folgen

Hamburg: In Hamburg trat das angepasste Klimaschutzgesetz bereits am 29.02.2020 in Kraft. Hier gilt eine Solarpflicht im Neubau ab 2023, und zwar sowohl für Gewerbe als auch für Wohngebäude. Auch Dachsanierungen sind in Hamburg betroffen: ab 2025 gilt die Solarpflicht, wenn eine Erneuerung der Dachhaut durchgeführt wird.

Bayern: Die Staatsregierung in Bayern überlegt, zunächst für gewerbliche Neubauten eine Photovoltaik-Pflicht ab 2022 einzuführen.

Berlin: Auch der Berliner Senat strebt eine Solarpflicht an, es wurde für die Installation von Solaranlagen eine geeignete Fläche von 2.400 Hektar errechnet. Damit könnte die Hauptstadt gut ein Viertel ihrer Strom- und Wärmeversorgung mit Solarenergie abdecken.

Fazit der Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (MVV)

Es ist noch ein langer Weg, bis Solarenergie-Anlagen genauso selbstverständlich zu Gebäuden gehören wie ein funktionierender Brandschutz und eine gute Wärmedämmung. Baden-Württemberg schafft mit seinem erweiterten Klimaschutzgesetz einen Einstieg in die allgemeine Solarpflicht. Dabei liegt für Immobilienbesitzer und Unternehmen der Fokus auf der Photovoltaik bei Nichtwohngebäuden.

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