Schnellladeinfrastruktur soll gesetzlich gefördert werden

Bundesmittel für Ausbau – FDP fragt zweifelnd

Die Bundesregierung will bundesweit flächendeckend und bedarfsgerecht den Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für schnelles Laden von E-Autos mit Steuergeldern unterstützen. Laut dem parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag (hib/HAU) steht der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge“ (Schnellladegesetz) (19/28184) steht am Donnerstag (15.04.2021) auf der Tagesordnung des Bundestages.

Doppel-Ladesäule in Berlin-Westend – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Um einen zügigen, flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur zu erreichen, hätten sich Ausschreibungen als zuverlässigste Maßnahmen erwiesen, schreibt die Bundesregierung. Durch in diesem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibungen solle ein verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur zu einheitlichen, nutzerfreundlichen Bedingungen sichergestellt werden. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur stelle vor dem Hintergrund der zum Teil vorausschauenden Überdimensionierung und Flächendeckung eine öffentliche Aufgabe dar, deren Ausführung durch private Betreiber erfolgen soll.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) obliege hierbei die Planung und Koordinierung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur, die Überwachung der Zielerreichung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge „sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel, um eine flächendeckende Infrastruktur bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf. Die Bereitstellung finanzieller Mittel in dieser frühen Marktphase ist laut Bundesregierung erforderlich, „solange die Ladeinfrastruktur deutschlandweit noch kein weitgehend flächendeckendes Ladenetzwerk darstellt und soweit Standort oder Umfang der bereitgestellten Ladeinfrastruktur mit Blick auf die erst im Nachgang ansteigenden Nutzerzahlen noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann“.

FDP-Fraktion erkundigt sich nach Mehrwert des Schnellladegesetzes

Zu dem Gesetzentwurf hat die FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage vorgelegt (19/27854). Ziel der Neureglung sei der wettbewerbliche Aufbau eines öffentlichen Netzes mit 1.000 Standorten bis 2023 mithilfe von Steuergeldern, schreiben die Liberalen. Von der Bundesregierung wollen sie nun wissen, welchen Mehrwert sie durch den Schnellladeinfrastruktur-Gesetzentwurf erwartet, „insbesondere im Vergleich zur Weiterführung des aktuellen marktbasierten regulären Ausbaus von Schnellladepunkten sowie zu den bestehenden Förderprogrammen“.

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