Greenpeace legt nach

„Fehlerhafte Milliardenentschädigung für Braunkohlekonzerne“ – BMWi-Zahlungen verstoßen gegen EU-Recht

Wie Solarify bereits am 15.05.2021 berichtete (solarify.eu/zu-viel-kohle-fuer-ausstieg), sieht sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und sein Ministerium starker Kritik in Bezug auf die Entschädigungsleistungen für den Kohleausstieg ausgesetzt. Die seien fehlerhaft, so nun auch eine Medienmitteilung von Greenpeace am 16.05.2021 („Greenpeace deckt auf: Milliardenentschädigung für Braunkohlekonzerne ungerechtfertigt“)  und verstießen gegen EU-Beihilferecht. Fazit von Greenpeace: „Altmaier verschenkt vier Milliarden Euro Steuergeld an Kohlekonzerne.“

Kohlekraftwerk Schkopau – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify.JPG

Greenpeace: „Kein kleiner Rechenfehler, sondern eine Fehlkalkulation nahezu um den Faktor 13: Statt 4,35 Milliarden an Entschädigungen für den Kohleausstieg stehen den deutschen Braunkohlekonzernen maximal 343 Millionen Euro zu. Dies ist das Ergebnis der Analyse der britischen Klima-Denkfabrik EMBER, die zusammen mit Greenpeace eine unter Verschluss gehaltene Berechnungsformel aus dem Wirtschaftsministerium entschlüsselt hat.“ Greenpeace-Energie-Experte Karsten Smid: Altmaier habe die Formel zur Berechnung der Entschädigungen „bewusst zur Verschlusssache erklärt. Die realitätsfernen Berechnungen aus dem Hause Altmaier werden vor der EU-Kommission kaum Bestand haben. Die Entschädigungsmilliarden an RWE und LEAG müssen neu verhandelt werden.“

Altmaier hatte gegenüber Greenpeace zunächst angeführt: „Die Höhe der Entschädigungsleistungen und deren formelbasierte Entschädigungslogik spielen eine herausragende Rolle im laufenden beihilferechtlichen Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission.“ Die Herausgabe hätte nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen.

Aus einem Schreiben des BMWi an Greenpeace: „Das laufende beihilferechtliche Prüfungsverfahren soll nicht dadurch nachhaltig gestört werden, dass prognostische Annahmen, die die formelbasierende Entschädigungslogik betreffen, vor Abschluss des beihilferechtlichen Prüfverfahrens offen gelegt werden. Eine Störung des laufenden beihilferechtlichen Prüfungsverfahrens durch eine öffentliche Diskussion über prognostische Annahmen würde somit mittelbar die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union ungünstig beeinflussen“.

Im Rechtsstreit Greenpeace gegen BMWi übermittelten die Anwälte des Wirtschaftsministeriums dann nach monatelangem Streit schließlich doch die Formel mit allen zugehörigen Annahmen.

Kritik an drei Schlüsselannahmen

Die EMBER-Analyse zeigt laut Greenpeace, dass die vom BMWi verwendeten Parameter realitätsfremd sind. Die Analysten kritisieren vor allem drei Schlüsselannahmen, die zu einer systematischen Überbewertung der Entschädigungszahlungen führen:

  • Die Annahmen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Strom- und CO2-Preisensind willkürlich. Sie unterschlagen, dass die Rentabilität von Braunkohlekraftwerken im Laufe der Zeit kontinuierlich gesunken ist. So setzt das Wirtschaftsministerium den CO2-Preis mit 16,50 Euro statt mit 25,50 Euro pro Tonne an. Und der Preis steigt weiter an. Zieht man die aktuellsten Terminpreise vom 5. Mai 2021 zur Bewertung heran, nämlich 50 Euro pro Tonne gemäß EU-Emissionshandelssystem, würden die Ausgleichszahlungen nur 143 Millionen Euro betragen.
  • Durch die Abschaltung von Kraftwerken oder die Beendigung der Tagebautätigkeit können Fixkosten reduziert werden, doch das wird vom Ministerium nicht berücksichtigt. Durch Stilllegung können fast alle Kraftwerksfixkosten und etwa 20 Prozent der Minenfixkosten eingespart werden. Allein damit würde sich die Ausgleichszahlung mehr als halbieren, auf 2,14 Milliarden Euro.
  • Für vorgezogene Kraftwerksabschaltungen ist ein Ausgleichszeitraum vorgesehen, doch der ist in der BMWi-Kalkulation übertrieben lange angesetzt: Das BMWi rechnet mit Entschädigungsleistungen für vier beziehungsweise fünf Jahre, je nach Schließungsdatum der Anlage. Eine Begründung für diese Annahme wurde nicht geliefert. Das Öko-Institut argumentiert, dass die Zahlungen auf drei Jahre begrenzt werden sollten. Diese Maßnahme kann die Entschädigungszahlungen um 35 Prozent reduzieren: von 4,35 Milliarden auf 2,83 Milliarden Euro.

Jede der drei Annahmen für sich betrachtet, würde den Ausgleichsbetrag drastisch reduzieren. Zusammengenommen würde sich die Entschädigung durch die Wahl realitätsnaher Annahmen von 4,4 Milliarden Euro auf maximal 145 Millionen Euro für RWE und 189 Millionen Euro für die LEAG in der Lausitz reduzieren.

Berücksichtige man zusätzlich noch die ursprünglichen Businesspläne des Vorbesitzers Vattenfall, die keine Tagebauerweiterungen vorsahen, dann ginge die LEAG völlig leer aus. Denn obwohl die hochtrabenden Pläne der LEAG wohl nur auf dem Papier und als Wunschvorstellung in der Chefetage existierten, wolle das Unternehmen auch dafür Geld vom Staat sehen. Doch die EU-Kommission werde kaum zulassen, dass Luftschlösser kompensiert würden. Auch sie spreche von kontrafaktischen Annahmen bei der Entschädigungshöhe der LEAG.

Entschädigung mit europäischem Beihilferecht unvereinbar

Greenpeace: „Die realitätsfernen Berechnungen des Wirtschaftsministeriums führen zu einer Überkompensation, die grob wettbewerbswidrig ist. Die EU-Wettbewerbskommission hat bereits ein förmliches Verfahren zur Überprüfung der vom BMWi ermittelten Milliardengeschenke an LEAG und RWE eingeleitet. Greenpeace wird im Verfahren zum EU-Wettbewerbsrecht Einspruch wegen ungerechtfertigter Beihilfen stellen und die im Rechtsstreit erlangten Berechnungsgrundlagen der Kommission einschließlich der Analyse des EMBER-Instituts übermitteln.“

„Altmaiers Geheimniskrämerei schlägt jetzt wie ein Bumerang zurück”, so Smid. “Deutschland muss der Kommission erklären, warum die deutschen Braunkohlekonzerne vom Bundeswirtschaftsministerium ein unverdientes Milliardengeschenk erhalten sollten.“

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