Fachkräftemangel bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen

Zunehmendes Fachkräfte-Paradox: Arbeitskräfteknappheit bei gleichzeitigem Arbeitskräfteüberschuss

Mit einem etwaigen Fachkräftemangel bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen befasst sich die Bundesregierung – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 16.07.2021 – in ihrer Antwort (19/31440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31161). Darin warnte die Fraktion, dass für die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen die dazu in vielen klimarelevanten Bereichen zusätzlich benötigten Fachkräfte fehlten.

Bundestag – Bundesadler – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Vorbemerkung der Fragesteller: „Die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen drängt, gleichzeitig verdichten sich allerdings auch die Hinweise darauf, dass die Umsetzung an einer ganz zentralen Stelle ins Stolpern geraten könnte: Es fehlen die dazu in vielen klimarelevanten Bereichen zusätzlich benötigten Fachkräfte. Eine im Mai 2021 veröffentlichte Studie rechnet vor, dass im Jahr 2035 fast 800.000 Arbeitskräfte zusätzlich benötigt werden. Davon sind 40 Prozent aus Berufen, die laut der Bundesagentur für Arbeit bereits 2019 als Mangelberufe galten. Da die Studie nicht alle klimarelevanten Bereiche abdeckt, es fehlen z. B. die Bereiche Forst, Resilienz und Exporte von Umweltschutztechnologien, ist anzunehmen, dass die Zahl der benötigten Fachkräfte tatsächlich deutlich höher ist. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Problematik bislang nicht umfassend auseinandergesetzt, wie nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unter anderem die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/23868 zeigt.
Dies gefährdet nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die weitere Umsetzung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die im Jahr 2008 ins Leben gerufen wurde, um dazu beizutragen, dass Deutschland seine nationalen Klimaschutzziele erreicht. Weitere Verspätung in Bereichen wie der seit Jahren verschleppten energetischen Gebäudesanierung würden die Erreichbarkeit der Paris-Ziele in Frage stellen, was nachfolgenden Generationen unzumutbare Härten aufbürden würde. Genau dies soll aber mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vermieden werden. Der Handlungsbedarf ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller somit offensichtlich.“

In ihrer Antwort teilt die Bundesregierung die grundsätzliche Einschätzung, „dass mit dem Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, neben der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel, von einem zunehmenden Strukturwandel auszugehen ist und dass sich Berufsbilder, Tätigkeits- und Qualifikationsprofile und die Nachfrage nach diesen verändern“ werden. Das vom Bundeskabinett am 23.06.2021 beschlossene Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 werde „zusätzlich zu den Klimaschutzinvestitionen im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm aus den vergangenen zwei Jahren, in die nächste Projektion des BMAS Fachkräftemonitorings aufgenommen“. Die Ergebnisse dieser Studie lägen voraussichtlich ab Herbst 2021 vor.

Ein zentrales Ziel der branchenübergreifenden Fachkräftestrategie der Bundesregierung sei, „das zunehmende Fachkräfte-Paradox von Arbeitskräfteknappheit bei gleichzeitigem Arbeitskräfteüberschuss zu vermeiden“. Diese Fachkräftestrategie sei vor dem Hintergrund des dynamischen Strukturwandels branchenübergreifend angelegt und schließe somit auch die klimarelevanten Branchen mit ein. Im Fokus stehe die Weiterbildung der jetzt im Berufsleben stehenden Arbeitnehmer. Mit dem 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz und dem im Wesentlichen am 29.05.2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung seien vor allem der Zugang zur Weiterbildungsförderung für von Strukturwandel betroffene Beschäftigte erleichtert und die Förderleistungen weiter verbessert worden.

Zugleich verweist die Bundesregierung auch darauf, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz helfe, gezielte Fachkräfteengpässe zu lindern. Es sei seit dem 01.03.2020 in Kraft und ermögliche allen Fachkräften in Deutschland, einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen. (hib/STO)

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