Länder entscheiden über Verteilung von Kohlehilfen

Bund prüft Vorhaben

Für die Durchführung der mit den Finanzhilfen entsprechend dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geförderten Maßnahmen sind laut Bundesregierung die Länder zuständig. Sie bestimmten, welche Projekte und Maßnahmen mit den Finanzhilfen (inzwischen mehr als 50 Millionen Euro – siehe Liste) in ihren Ländern umgesetzt werden, heißt es – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – in der Antwort der Regierung (19/31596) auf eine Kleine Anfrage (19/31368).

Förderturm bei Hermsdorf – Foto © Veronika Neukum für Solarify

Der Bundesregierung lägen keine Informationen vor, wie sich die Finanzhilfen auf die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände innerhalb des Reviers aufteilen. Dies könne nur durch die jeweiligen Länder beantwortet werden. Eine Abrechnung erfolge erst nach Abschluss der Projekte.

Vor Beginn der ersten Förderung legten die Länder ein Verfahren zur Vergabe und Verwendung der Finanzhilfen fest, schreibt die Regierung. Die Länder hätten sich für die Fördergebiete Leitbilder gegeben. Die Bund-Länder-Vereinbarung zur Durchführung des InvKG regele die Ausgestaltung der Länderprogramme „im Einklang mit den Leitbildern und den gesetzlichen Vorgaben“.

Zuwendung aufgrund des Kohleausstiegsgesetzes beträgt bis zu 90 Prozent der Ausgaben/Kosten als nicht-rückzahlbarer Zuschuss – © hib

So habe der Bund das Recht einer Vorprüfung und könne solche Vorhaben von der Förderung ausschließen, „die ihrer Art nach nicht der im InvKG und der festgelegten Zweckbindung entsprechen oder die gänzlich ungeeignet sind, zur Verwirklichung der Förderziele beizutragen“, heißt es in der Antwort. Ferner könne der Bund bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von den Ländern Finanzhilfen zurückfordern. (hib/HAU)

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