1.261 Brennstoffzellen-Pkw zugelassen

Laut Definition des EmoG Elektrofahrzeuge

Am 01.06.2021 waren in Deutschland 1.261 Pkw mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb zugelassen. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/30905). Brennstoffzellen-Pkw seien laut Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) Elektrofahrzeuge. Entsprechend gälten die Ziele der Bundesregierung für Elektrofahrzeuge.

Wasserstoffbrennstoffzellen-Auto, Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Auf die Frage, wie viele Pkw mit Wasserstoffantrieb in Deutschland die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2030 jeweils erwartet, heißt es in der Antwort: „Durch Förderprogramme werden Anreize für den Markthochlauf von Brennstoffzellen-Pkw gesetzt“. Die vielen Förderanträge zeige ein kontinuierlich sehr hohes Interesse an den Fahrzeugen und Fördermöglichkeiten.

Der Markthochlauf von Brennstoffzellen-Pkw bis 2030 sei stark von der Entwicklung des Angebots abhängig und daher schwer vorherzusehen, heißt es weiter. Die „Metastudie Wasserstoff – Auswertung von Energiesystemstudien“, die durch den Nationalen Wasserstoffrat in Auftrag gegeben und unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung erstellt wurde, fasse mehrere Szenarien für den Bedarf an Wasserstoff im Personenstraßenverkehr zusammen, welche überwiegend einen geringen Anteil an Brennstoffzellen-Pkw bis 2030 erwarteten.

Verschiedene Berichte der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) wiesen ebenfalls einen geringen Anteil aus. Eine der für die Metastudie ausgewerteten Studien, welche von der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik durchgeführt wurde, rechne indes mit deutlich höheren Werten, teilt die Regierung mit. (hib/HAU)

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