Bis 100 Prozent des Rohstoff-Bedarfs aus inländischer Förderung

Inländische Erdgasförderung sechs Prozent des deutschen Erdgasbedarfs

Bei vielen Rohstoffen (Steine und Erden oder Salze) kann Deutschland nach Angaben der Bundesregierung einen signifikanten Anteil (je nach Rohstoff sogar bis zu 100 Prozent) des Bedarfs aus inländischer Förderung abdecken. Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – aus der Antwort der Regierung (19/32002) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31808) hervor. Entsprechend den Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) errechnet sich der Antwort zufolge im Jahr 2019 ein Anteil von sechs Prozent der inländischen Erdgasförderung am Erdgasbedarf in Deutschland. Außerdem werde der Braunkohlebedarf vollständig aus inländischer Förderung gedeckt. (hib/HAU)

Im Wortlaut: Fragen und Antworten

Erdgas-Öl-Bohrgerät – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Trotz der Vorteile heimischer Rohstoffgewinnung in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitsstandards und Verlässlichkeit, nimmt der heimische Bergbau tendenziell ab. Ein Faktor hierbei sind immer umfangreichere und unsicherere Genehmigungsverfahren für die bergbauliche Erschließung von Rohstoffvorkommen. Behörden auf Länderebene haben Schwierigkeiten, die immer umfangreicheren gesetzlichen Vorgaben verfahrenstechnisch rechtssicher umzusetzen. Folge dieser Verunsicherung ist laut Berichten aus dem Bergbausektor, dass die Behörden Genehmigungsverfahren in die Länge ziehen und sich mit einer Vielzahl von Gutachten umfangreich absichern. Hinzu kommt, dass sich die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden (u. a. Bergbau, Wasserschutz, Immissionsschutz, Naturschutz, Raumplanung) wegen mangelnder Digitalisierung und inkompatibler Systeme oft schwerfällig gestaltet – ein Zustand, der für beteiligte Mitarbeiter und Stakeholder unbefriedigend ist. Die Folge: Immer weniger Genehmigungen für neue Bergbauprojekte – und das auch außerhalb des aus klimapolitischen Gründen auslaufenden Kohlebergbaus. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist der Rückgang von Rohstoffproduktion aus heimischem Bergbau und ein verstärkter Import der benötigten Rohstoffe von den Weltmärkten.

  1. Aus welchem Grund wurde der jährlich erscheinende Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus der Reihe „Der Bergbau in der Bundesrepublik Deutschland – Bergwirtschaft und Statistik“, umgangssprachlich auch „Blaues Heft“ genannt, zuletzt für das Jahr 2016 (im 68. Jahrgang) veröffentlicht und seitdem nicht mehr?
    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert mit seiner Öffentlichkeitsarbeit vielfach über die Rohstoffpolitik. Der Bericht „Deutschland – Rohstoffsituation“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) enthält wichtige Daten und Informationen. Er erscheint jährlich. Die Publikation „Der Bergbau in der Bundesrepublik Deutschland“ erschien letztmalig mit Daten für das Jahr 2016. Dieses „Blaue Heft“ wurde nicht mehr fortgeführt. Denn der oben genannte erwähnte Rohstoffsituationsbericht enthält weitgehend die Informationen und Statistiken wie sie auch im „Blauen Heft“ enthalten waren; durch die Einstellung des „Blauen Heftes“ werden Doppelungen vermieden. Generell nimmt die Bundesregierung Abstand von aufwändigen Druckpublikationen und bevorzugt Onlineformate. Zudem erfolgt die Berichtspflicht Deutschlands zu Unfallstatistiken gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, die bis 2016 durch Veröffentlichungen im „Blauen Heft“ erfolgte, nunmehr durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des BMWi. Die wichtige Stellung der Rohstoffpolitik in der Öffentlichkeitsarbeit des BMWi zeigte zuletzt die in diesem Jahr erschienene Publikation „Rohstoffe: Bergbau, Recycling, Ressourceneffizienz – wichtig für Wohlstand und Arbeitsplätze“.
  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmer in den Bereichen Bergbau und Primärrohstoffgewinnung in Deutschland seit 1991 entwickelt (bitte nach den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] unterscheiden)? Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil dieser Arbeitnehmer in Prozent der jeweils gesamten arbeitenden Bevölkerung entwickelt?
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb liegen der Bundesregierung nur begrenzt eigenen Angaben vor.
    Zu bergbaulichen Betrieben und Beschäftigten enthielt das „Blaue Heft“, welches letztmalig 2016 aufgelegt wurde, Angaben auf der Datenbasis der Länder.
    Zudem enthalten die EITI-Berichte (EITI = Extractive Industries Transparency Initiative) eine ausführliche Darstellung des deutschen Rohstoffsektors und machen die Finanzströme zwischen rohstofffördernden Unternehmen und öffentlichen Stellen transparent. Die Kapitel „Die rohstoffgewinnende Industrie in Deutschland“ und „Beschäftigung und Soziales“ enthalten auch Angaben zu Beschäftigungen in der Rohstoffbranche. Die bisher vorliegenden Berichte sind auf der Internetseite www.deiti.de zu finden. Die Daten und Informationen finden Sie zudem auf der Internetseite www.rohstofftransparenz.de.
  3. Wie hat sich das Investitionsvolumen im Bergbau in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 entwickelt (bitte nach den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] unterscheiden)?
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor.
  4. Bei welchen Rohstoffen der Kategorien Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe (Erdgas, Erdöl) kann Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung einen signifikanten Anteil (mindestens jedoch 5 Prozent) des inländischen Bedarfes aus inländischer Förderung abdecken?
    Bei allen Rohstoffen der Kategorien der Steine und Erden sowie der Salze kann Deutschland einen signifikanten Anteil (je nach Rohstoff sogar bis zu 100 Prozent) des inländischen Bedarfes aus inländischer Förderung abdecken.Entsprechend der Angaben für Primärenergieverbrauch (PEV) und inländischer Förderung der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) errechnet sich im Jahr 2019 ein Anteil von 6 Prozent der inländischen Erdgasförderung am Erdgasbedarf in Deutschland. Der Braunkohlebedarf wird vollständig aus inländischer Förderung gedeckt.
  5. Von welchen Rohstoffen der Kategorien Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe (Erdgas, Erdöl) befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland signifikante natürliche Vorkommen, die mit dem gegenwärtigen Stand der Technik wirtschaftlich gefördert werden könnten (bitte die wirtschaftlich förderbaren Volumina schätzen)?
    a) Welcher Anteil wird davon jeweils gegenwärtig oder absehbar durch genehmigte Abbauprojekte gefördert?
    b) Wie groß ist der Anteil an den entsprechenden Vorkommen, für die Genehmigungen gegenwärtig beantragt sind und/oder entsprechende Verfahren laufen?
    Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.Bei allen Kategorien der Steine und Erden sowie Salze befinden sich signifikante natürliche Vorkommen in Deutschland, die mit dem gegenwärtigen Stand der Technik wirtschaftlich gefördert werden und die heimischen Bedarfe in absehbarer Zeit decken könnten. Informationen über die konkreten wirtschaftlich förderbaren Volumina liegen, da es sich um Firmengeheimnisse handelt, nicht vor.Entsprechend dem aktuellen Erdöl-Erdgas-Reservenbericht des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beliefen sich zum 1. Januar 2021 die sicheren und wahrscheinlichen Reserven an Erdöl auf 27,4 Millionen Tonnen und für Erdgas auf 42,2 Milliarden Kubikmeter.
    Laut dem Bundesverband für Braunkohle (DEBRIV) beliefen sich die wirtschaftlich gewinnbaren Vorräte an Braunkohle zum 31. Dezember 2020 in Deutschland auf 35,7 Milliarden Tonnen.
    Die bergrechtliche Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Die Anteile, die davon jeweils gegenwärtig oder absehbar durch genehmigte Abbauprojekte gefördert werden, sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. Dies gilt auch für die Anteile an den entsprechenden Vorkommen, für die Genehmigungen gegenwärtig beantragt sind und/oder entsprechende Verfahren laufen.
  6. Wie viele neue Bergbauprojekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jährlich seit 1991 final genehmigt (bitte nach Jahr und den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] aufschlüsseln)?
    a) Wie lang dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung der Genehmigungsprozess der in den jeweiligen Jahren seit 1991 final genehmigten neuen Bergbauprojekte zwischen Erstantrag und finaler Entscheidung bei diesen erfolgreichen Projekten durchschnittlich?
    b) Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der (Erst)Anträge auf neue Bergbauprojekte seit 1991 (bitte nach Jahr und den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] aufschlüsseln)?
    c) Welchen Umfang (in DINA4-Seiten) hatte nach Kenntnis der Bundesregierung ein (Erst-)Antrag auf neue Bergbauprojekte im Zeitraum 1991 bis 1995, welchen Umfang im zuletzt erfassten Jahr im Zeitraum seit 2015?
    Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor. Das BMWi hat ein Gutachten zu Genehmigungsverfahren beim Rohstoffabbau in Deutschland vergeben. Hauptziel des Gutachtens ist es nach der Leistungsbeschreibung, die Frage zu klären, ob die Rohstoffversorgung in Deutschland bzw. für deutsche Unternehmen in Zukunft gefährdet ist, weil Genehmigungen zur Rohstoffgewinnung in Deutschland nicht oder in zu langen Verfahren erteilt werden sowie Lösungsvorschläge zu erarbeiten, um einer Rohstoffknappheit bzw. erhöhten Importabhängigkeit vorzubeugen bzw. zu entgegnen, die dadurch entsteht, dass nicht genügend Primärrohstoffe im Inland gewonnen werden. Mit Ergebnissen des Gutachtens ist im kommenden Jahr zu rechnen.
  7. Wie viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Bearbeitung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz und BundesImmissionsschutzgesetz befasst (bitte in Vollzeitäquivalenten und aufgeschlüsselt nach Behörde angeben)?
    a) Wie viele der Stellen sind aktuell nicht besetzt?
    b) Welcher Anteil der hier Beschäftigten geht voraussichtlich bis 2030 in Pension oder Rente?
    c) Erwartet die Bundesregierung in diesem Bereich einen Fachkräftemangel bei der Nachbesetzung von Stellen im öffentlichen Dienst (wenn ja, warum, und in welchen Bereichen, wenn nein, warum nicht)?

    Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Deshalb liegen der Bundesregierung keine eigenen Angaben vor.
    Der Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder.
    Dazu, wie viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes in den Ländern mit der Bearbeitung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz befasst sind, liegen dem Bund keine Zahlen vor. Dasselbe gilt für Aspekte der Stellenbesetzung und die Verfügbarkeit entsprechender Fachkräfte in den Ländern.
  8. Strebt die Bundesregierung an, die Rohstoffgewinnung durch heimischen Bergbau in den kommenden Jahren zu erhöhen (wenn ja, in welchen Bereichen, wenn nein, warum nicht)?
    Die Bundesregierung strebt in ihrer Rohstoffstrategie einen möglichst sparsamen Verbrauch von Primärrohstoffen an. Gleichwohl bleibt die Nutzung von Primärrohstoffen notwendig, neben Sekundärrohstoffen bleiben auch einheimische Primärrohstoffe eine wichtige Säule der Rohstoffversorgung. Die Gewinnung von Primärrohstoffen im Inland ist im Vergleich mit Importen sehr oft kostengünstiger, sicherer und umweltschonender. Außerdem sichert der heimische Abbau wertvolle Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in Deutschland und trägt zur Absicherung von Lieferketten bei.
    a) Welche Faktoren sind nach Ansicht der Bundesregierung die größten Hürden für eine stärkere Nutzung heimischer Rohstoffe durch Bergbau?
    Die Hürden für den heimischen Abbau sind vielfältig. Vor allem sind hier zu nennen: Flächenkonkurrenzen; Zielkonflikte insbesondere mit Natur, Gewässer, Arten und Immissionsschutz; keine ausreichende Wirtschaftlichkeit von Lagerstätten; ungenügende Akzeptanz für entsprechende Gewinnungsprojekte.
    b) Hat die Bundesregierung den ökologischen Fußabdruck von Rohstoffen aus heimischem Bergbau im Vergleich mit dem durchschnittlichen ökologischen Fußabdruck beim Import der entsprechenden Rohstoffe vom Weltmarkt bewertet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte nach den Bereichen: Steine und Erden, Erze, Salze, Kohle und Energierohstoffe [Erdgas, Erdöl] aufschlüsseln)?
    Die Bundesregierung hat den ökologischen Fußabdruck von Rohstoffen aus heimischem Bergbau im Vergleich mit dem durchschnittlichen ökologischen Fußabdruck beim Import der entsprechenden Rohstoffe vom Weltmarkt im Einzelnen nicht bewertet. Grundsätzlich bestehen in Deutschland im weltweiten Vergleich sehr hohe Umweltstandards und die CO2-Bilanzen der Transporte sind niedriger.Mit Blick auf die Treibhausgasbilanz der Nutzung von Erdgas hat die BGR in 2020 eine vergleichende Literaturstudie zu Methanemissionen in der Erdgasvorkette der Lieferländer Deutschlands angefertigt.
  9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aufgrund des Ausstiegs aus der Kohleverstromung absehbar wegfallende Produktionsvolumen von REA-Gips (Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen) und Flugasche, die bisher für die Weiterverarbeitung zu Baumaterial (z. B. für Zement und Gipsprodukte) benötigt werden?
    a) Erwartet die Bundesregierung hier einen steigenden Import von REA-Gips und Flugasche, die aus Kohleverstromung im Ausland stammen?
    b) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um dem absehbar erhöhten Bedarf der alternativ nutzbaren Rohstoffe Naturgips und Kalkstein zu begegnen?
    c) Wurden insbesondere vereinfachte Verfahren oder Förderungen für Abbaugenehmigungen für Naturgips und Kalkstein geprüft, um eine entsprechende Ausweitung der Produktion parallel zum absehbaren Rückgang der Grundstoffe aus der Kohleverstromung aufzufangen?
    Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
    Der „Kohleausstieg“ hat größere Auswirkungen auf die Versorgung der deutschen Bauwirtschaft mit dem sogenannten REA-Gips. REA-Gips (bis zu 55 Prozent der Verbrauchsmenge) wird bislang überwiegend als „Abfallprodukt“ der Braunkohleverstromung gewonnen. Genaue Prognosen zur künftigen Entwicklung auch in Hinblick auf Importe liegen der Bundesregierung noch nicht vor.
    Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ hat in ihrem Bericht festgehalten: „Um die Wertschöpfungsketten der Gipsindustrie zu erhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den fortschreitenden Wegfall an REA-Gips durch eine zusätzliche umweltverträgliche Gewinnung von Naturgips auszugleichen.“
    Zuständig für die Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben – wie hier den Gipsabbau – sind die Länder. Vor Ort gibt es immer wieder erheblichen Widerstand gegen neue Abbauvorhaben von Gips.
    Das BMWi hat direkt nach Vorlage des Berichts der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ Aktivtäten ergriffen, um Maßnahmen für die Sicherung des künftigen Gipsbedarfs auf den Weg zu bringen.Die Amtschefkonferenz (ACK) der Wirtschaftsministerkonferenz hat sich damit auf Initiative des BMWi am 28. Mai und am 26. November 2019 befasst. Sie beschloss, den Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung (BLAGEO) zu beauftragen, „als Grundlage für Entscheidungen über notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung mit Gips eine deutschlandweite Bestandsaufnahme der vorhandenen Gipsvorkommen und der landesplanerisch gesicherten Gips-Rohstoffflächen zu erstellen.“ Die Ergebnisse sollen im Herbst 2021 vorliegen.
    Darüber hinaus sind weitere Bund-Länder-Gremien mit dem Thema befasst worden (Ministerkonferenzen für Raumordnung, Bau sowie Umwelt).
    Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) legt fest, dass die Bundesregierung für regelmäßige Überprüfungen der Kohleausstiegsmaßnahmen auch Auswirkungen auf Rohstoffe, insbesondere Gips, die im Zuge der Kohleverstromung gewonnen werden, untersuchen wird. Der erste Überprüfungszeitpunkt ist im August 2022.
    Neben der Möglichkeit, die künftige Gipsversorgung durch vermehrten Abbau von Naturgips sicherzustellen, sollen auch verstärkte Bemühungen zum Gipsrecycling und zur Substitution von Gips durch andere Baumaterialien in Betracht gezogen werden.
  10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand von Projekten, die eine Wiederaufnahme von kommerzieller Förderung der beachtlichen natürlichen Zinnvorkommen in Deutschland, insbesondere im Erzgebirge, zum Ziel haben (wenn ja, bitte ausführen)?
    Die Bundesregierung hat Kenntnis über den Stand von Projekten, die eine Wiederaufnahme von kommerzieller Förderung der beachtlichen natürlichen Zinnvorkommen in Deutschland, insbesondere im Erzgebirge, zum Ziel haben. Die Bundesregierung verweist diesbezüglich auf die aktuelle Projektliste des Sächsischen Oberbergamtes in Freiberg.
  11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Stand von Projekten und Genehmigungsverfahren für die kommerzielle Gewinnung von Lithium aus dem Oberrheingraben und dem Erzgebirge?
    Im Oberrheingraben entwickeln die Firmen Vulcan Energie Resources und EnBW-Projekte zur Lithiumgewinnung aus tiefen Thermalwässern mit Lithiumgehalten von 100-300 Milligramm pro Liter. Beide Unternehmen sind derzeit dabei, entsprechende Verfahren an Pilotanlagen zu testen. Ein Teil der geothermisch gewonnenen Energie soll für die Prozessierung der Tiefenwässer und die Extraktion von Lithium genutzt werden. Die ENBW arbeitet mit dem Karlsruhe Institut für Technologie, der Universität Göttingen und weiteren Partnern an einer Pilotanlage in der Geothermie-Anlage in Bruchsal. Vulcan Energie Resources besitzt entsprechende Genehmigungen zur Erkundung der Lithium-Vorkommen in drei Gebieten. Das Unternehmen will bereits 2024/2025 Lithium produzieren und hat vor einigen Tagen über den Abschluss entsprechender Lieferverträge informiert.
    Die Deutsche Lithium GmbH exploriert die Lithium-Zinn-Wolfram-Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld, Sachsen. Sie hat dazu im März 2011 vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg die Erlaubnis auf Erkundung dieser Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld erhalten. Für weitere Erkundungen im Erzgebirge wird auf die in der Antwort zu Frage 10 genannte Projektliste verwiesen.
  12. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu möglichen Hindernissen, die einem vollständig digitalen Antrags und Genehmigungsverfahren im Bergbau entgegenstehen, gebildet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    a) Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den ausführenden Behörden zu ermöglichen, Anträge und Prüfverfahren im Bereich Bergbau durch Digitalisierung zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wenn ja, welche?
    b) Gibt die Bundesregierung den Bundesländern Hilfestellung für die Digitalisierung und Vereinheitlichung von Anträgen und Prüfverfahren im Bereich Bergbau, und wenn ja, wie?
    Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
    Im Oberrheingraben entwickeln die Firmen Vulcan Energie Resources und EnBW Projekte zur Lithiumgewinnung aus tiefen Thermalwässern mit Lithiumgehalten von 100-300 Milligramm pro Liter. Beide Unternehmen sind derzeit dabei, entsprechende Verfahren an Pilotanlagen zu testen. Ein Teil der geothermisch gewonnenen Energie soll für die Prozessierung der Tiefenwässer und die Extraktion von Lithium genutzt werden. Die ENBW arbeitet mit dem Karlsruhe Institut für Technologie, der Universität Göttingen und weiteren Partnern an einer Pilotanlage in der Geothermie-Anlage in Bruchsal. Vulcan Energie Resources besitzt entsprechende Genehmigungen zur Erkundung der Lithium-Vorkommen in drei Gebieten. Das Unternehmen will bereits 2024/2025 Lithium produzieren und hat vor einigen Tagen über den Abschluss entsprechender Lieferverträge informiert.
    Die Deutsche Lithium GmbH exploriert die Lithium-Zinn-Wolfram-Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld, Sachsen. Sie hat dazu im März 2011 vom Sächsischen Oberbergamt in Freiberg die Erlaubnis auf Erkundung dieser Lagerstätte in Zinnwald-Georgenfeld erhalten. Der Stand des Projektes ist unter www.deutschelithium.de/projekte/zinnwaldlithiumprojekt/ mit entsprechenden Berichten dokumentiert. Für weitere Erkundungen im Erzgebirge wird auf die in der Antwort zu Frage 10 genannte Projektliste verwiesen.
  13. Ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufgrund des gestuften Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesberggesetz (BBergG) besondere Hürden bei der Umsetzung im Bergbau?
    Welche konkreten Verwaltungsleistungen können nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Bereich Bergbau bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden?Zur Umsetzung der OZG-Leistung Bergbau haben sich 14 Bundesländer für eine Lösung nach dem Prinzip „Einer für Alle/Viele“ ausgesprochen und erarbeiten gemeinsam ein Antrags und Fachverfahren mit angeschlossenem Fachinformationssystem. In dem Projekt werden die wesentlichen bergrechtlichen Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 umgesetzt. Das sind das gestufte Betriebsplanverfahren bestehend aus einer Vorprüfung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, obligatorischen und fakultativen Rahmenbetriebsplan, Haupt, Sonder und Abschlussbetriebsplan einschließlich der dazugehörenden Verlängerungs- und Änderungsanträge, die Anerkennung bestimmter Personen, die Entgegennahmen von Anzeigen zu bergbaulichen Betrieben sowie bergrechtlich erforderlicher statistischer Meldungen, die Erteilung von Bergbauberechtigungen einschließlich deren Verlängerung, die Erhebung und Änderung von Feldes und Förderabgaben sowie Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern über die Risswerksunterlagen sowie bergbauliche Verhältnisse.Das Umsetzungsprojekt wird planmäßig durchgeführt. Besondere Hürden bei der Umsetzung der OZG-Leistung Bergbau sind nicht bekannt.
    Das aktuell noch im Bereich der Bergbauberechtigung vorgesehene Schriftformerfordernis plant die Bundesregierung anzupassen.
  14. Unternimmt die Bundesregierung Bemühungen, um eine Vereinheitlichung und Reduzierung von Doppelprüfungen bei der Umsetzung von Bundesrecht zur Ausführung von Genehmigungsverfahren durch die Bundesländer zu unterstützen, insbesondere über den Bund-Länder-Ausschuss Bergbau (LAB), und wenn ja, welche?
    Gibt die Bundesregierung (ausländischen) Investoren Hilfestellung bei den unterschiedlichen 16 länderspezifischen Verfahren und Umsetzungspraxen des Bergbaurechts, und wenn ja, wie?Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass andernfalls die unterschiedlichen länderspezifischen Verfahren und Umsetzungspraxen zum prohibitiven Investitions- und Entwicklungshemmnis für den Bergbau in Deutschland werden können, und wenn nein, warum nicht?
    Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist Genehmigung und Aufsicht über bergbauliche Vorhaben eine Angelegenheit der Länder. Mit ihnen ist die Bundesregierung insbesondere im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau in kontinuierlichem Austausch. Dieser betrifft auch die Genehmigungsverfahren und den rechtlichen Rahmen. Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau werden einheitliche Vollzugsregeln erarbeitet, dies hilft Investoren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die Kompetenzverteilung im Bundesstaat sehr gut bewährt hat. Unterschiede, die sich in den Verfahren durch die bundesstaatliche Kompetenzverteilung ergeben, sieht die Bundesregierung nicht als relevantes Hindernis für Investitionen an. Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
  15. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet, ob die Hilfestellungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) für die Bundesländer und Kommunen bei der Raumplanung in Bezug auf die Berücksichtigung zukünftiger Nutzungsoptionen von natürlichen Rohstoffvorkommen erfolgreich waren bzw. sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Im Rahmen der Bereitstellung rohstoffwirtschaftlicher Fachinformationen auf Bundesebene übernimmt die BGR die dazu erforderlichen Koordinierungsarbeiten mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer. Dies erfolgt u. a. durch
    – die Zusammenarbeit in der AG Rohstoffe des Bund Länder Ausschusses für Bodenforschung
    – die Koordination von Gemeinschaftsaufgaben (z. B. Karte der oberflächennahen Rohstoffe (KOR200/250)
    – die Darstellung der Rohstoffsituation in Deutschland mit dem jährlichen Rohstoffsituationsbericht
    – verschiedene Beiträge zur Darstellung der Rohstoffsituation und zur Förderung des Rohstoffbewusstseins.
    Diese Arbeiten sind aus Sicht der Bundesregierung wichtige Beiträge für eine nachhaltige Rohstoffversorgung mit einheimischen Rohstoffen.
  16. Plant die Bundesregierung, Genehmigungsverfahren im Bereich Bergbau durch klare, naturwissenschaftlich fundierte Handreichungen für Behörden und Gerichte in den Bereichen Umweltrecht und damit z. B. im Naturschutz und Wasserrecht zu vereinfachen, ähnlich wie dies bestehende Tabellen zur Auslegung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (z. B. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) bereits tun?
    Im Bereich Bergbau werden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren in der Regel durch die jeweils zuständigen Landesbergbehörden durchgeführt, die auch über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis entscheiden und die bei ihren Entscheidungen u. a. die Anforderungen des Wasser und Naturschutzrechts zu beachten haben. Hierbei kann insbesondere auf Handreichungen bzw. Vollzugsempfehlungen zurückgegriffen werden, die von den zuständigen Bund/Länderarbeitsgemeinschaften oder von den Ländern erstellt worden sind, (beispielsweise zur Anwendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots). Ein Bedürfnis, darüber hinaus speziell für den Bereich Bergbau seitens der Bundesregierung weitere Handreichungen für die Landesbergbehörden zur Verfügung zu stellen, wird derzeit nicht gesehen. Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
  17. Hat sich die Bundesregierung eine Meinung gebildet bezüglich der Kritik aus der explorierenden Industrie, dass der Zwang zur öffentlichen Datenteilung aus Explorationstätigkeit den wirtschaftlichen Anreiz zur Durchführung von privatwirtschaftlicher Rohstoffexploration unterminiert, weil die Kosten privat, die sich aus der Exploration ergebenden Daten jedoch öffentlich zugänglich sein müssen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Schlüsse zieht sie ggf. hieraus?
    a) Hat die Bundesregierung Pläne, die durch das Gesetz entstehenden Wettbewerbsnachteile für die deutsche Rohstoffgewinnung zu vermeiden und/oder abzumildern?
    b) Werden bundesweite Fördermaßnahmen ergriffen, um zukünftig erforderliche Lagerstättenexplorationen in Deutschland noch sicherzustellen, wenn das Gesetz den Anreiz für private Investitionen reduziert, und wenn ja, welche?
    c) Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein staatliches Explorationsprogramm unter Federführung der BGR sinnvoll sein könnte, deren geologische Daten den Unternehmen zur Verfügung gestellt werden könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.Die Bundesregierung teilt diese Kritik nicht. Das Geologiedatengesetz folgt bei der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten vergleichbaren internationalen Regelungen, wie z. B. in Norwegen und den Niederlanden. Zudem ist die öffentliche Bereitstellung an entsprechende Fristen gebunden, inhaltlich begrenzt und ein Teil der Daten bleibt nach § 28 des Gesetzes geschützt.

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