Bessere Förderbedingungen in der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU

Neuveröffentlichung des Förderaufrufes für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte mit Förderquote bis 80 Prozent – ebenso verbessert: KfW-Förderung

Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung schreibt das Bundesumweltministerium die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes für modellhafte und wegweisende Klimaschutzprojekte bis Ende nächsten Jahres fort und verlängert die Gültigkeit des Förderaufrufes bis 2024. Der neue Förderaufruf sieht für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen.

Biogasanlage in der Ostprignitz – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Um zu vermeiden, dass in Zeiten knapper kommunaler Kassen notwendige Zukunftsinvestitionen ausbleiben, behalten wir die erhöhten Förderquoten des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende 2022 bei und ermöglichen weiterhin eine Vollfinanzierung für nachweislich finanzschwache Kommunen. Noch bis 2024 können innovative Projektskizzen eingereicht werden. Damit ermöglichen wir ausreichend zeitlichen Vorlauf und Planungssicherheit, um kommunale Modellprojekte effektiv vorzubereiten.“

Aktuell werden in diesem Förderaufruf 37 Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 111 Millionen Euro durch das BMU gefördert. 16 Projekte wurden schon umgesetzt. Bereits geförderte Projekte u. a. in den Bereichen der nachhaltigen Energie- und Wärmeversorgung, innovativer Abfall- und Abwasseraufbereitung oder einer zukunftsorientierten Mobilität zeigen das hohe Treibhausgas-Minderungspotenzial kommunaler Investitionsvorhaben und vor allem deren Übertragbarkeit auf das gesamte Bundesgebiet. Finanzschwache Kommunen werden besonders unterstützt und können eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

BMU und KfW verbessern Förderung von Umweltschutz und Anpassung an Klimawandel

Das Bundesumweltministerium erweitert in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau die Förderung von Umwelt- und Klimaschutz-Investitionen sowie von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Unternehmen, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende können ab dem 01.09.2021 das KfW-Umweltprogramm nicht nur zur Finanzierung allgemeiner Umweltschutzmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften („Circular Economy“) nutzen, sondern auch für Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Bundesumweltministerin Schulze: „Wir richten das KfW-Umweltprogramm neu aus und erweitern es, um Unternehmen noch besser bei Investitionen zur Bewältigung der klima- und umweltpolitischen Herausforderungen und der aktuell deutlich sichtbaren Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Denn die Anpassung an Hitze, Hochwasser und Dürre, die Reduzierung von Emissionen und die Transformation zu einer sauberen, treibhausgasneutralen und ressourcenschonenden Wirtschaft erfordern immense Investitionen. Indem wir gezielt in eine grüne Infrastruktur und naturbasierte Lösungen investieren – als Alternative oder sinnvolle Ergänzung zu technischen Maßnahmen – tragen wir mit dem Umweltprogramm künftig auch zum Erhalt der Artenvielfalt bei.“

Ingrid Hengster, KfW-Vorständin für das inländische Fördergeschäft: „Die Ereignisse der vergangenen Tage und Wochen führen uns vor Augen, welche Herausforderung der Klimawandel darstellt und wie dringend notwendig die Transformation unserer Wirtschaft ist. Dabei geht es nicht nur darum, Belastungen des Klimas so weit wie möglich zu reduzieren. Klimaschutz bedeutet auch Schutz vor den Folgen seines Wandels. Beides gehört zusammen. Dabei unterstützen wir die Unternehmen in Deutschland jetzt noch stärker.“

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden insbesondere Klimaschutzmaßnahmen in energieintensiven Branchen gefördert, die zu einer wesentlichen Reduktion von prozessbedingten Treibhausgasemissionen führen. Zudem unterstützt das Programm Maßnahmen, die Belastungen und Risiken infolge des Klimawandels mindern. Hierzu zählen zum Beispiel Hitzebelastung, Beeinträchtigungen der Wassernutzung durch zunehmende Erwärmung und vermehrte Sommertrockenheit oder Starkregen, Sturzfluten oder Überschwemmungen, verbunden mit Risiken für Menschen, Gebäude und Infrastrukturen. Ein Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben, die naturbasierte Lösungen einsetzen und die zu einer grünen Infrastruktur beitragen, beispielsweise durch die Begrünung von Gebäuden oder Firmengeländen oder Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts.

Noch in diesem Jahr können kommunale Antragsteller Projektskizzen vom 1. September bis zum 31. Oktober einreichen. Die besten Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert. Eine Übersicht der bisher geförderten Projekte ist unter klimaschutz.de/projekte/modellprojekte einsehbar.

Fragen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per Telefon unter 030 20199 3510 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de

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