Neuer Raumordnungsplan für die AWZ

„Ein Plan für das Meer“

Ein neuer Raumordnungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) in der Nordsee und in der Ostsee legt fest, wo welche Nutzungen im Meer stattfinden sollen. „Das Bundesinnenministerium hat den neuen maritimen Raumordnungsplan besiegelt. Entwickler und Betreiber von Offshore-Windparks sind´s zufrieden“, schreibt Tilman Weber in Erneuerbare Energien.

Die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist das Meeresgebiet seewärts des Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) bis maximal zur 200-Seemeilen-Grenze. DieAWZ gehört nicht zum Hoheitsgebiet des angrenzenden Küstenstaates, jedoch hat dieser exklusive Nutzungsrechte.

Sonne über Meer – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Die tatsächlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten im Meeresbereich haben sich seit Erlass der bisher geltenden Raumordnungspläne für die AWZ aus dem Jahr 2009 dynamisch weiterentwickelt. Dies betrifft, wenn auch in unterschiedlichem Maße, alle Nutzungen im Meeresbereich wie Schifffahrt, Offshore-Windenergie, Leitungen (Strom- und Datenkabel, Pipelines), Fischerei, Rohstoffgewinnung, Forschung, Landes- und Bündnisverteidigung sowie den Meeresnaturschutz. Mit dem größer werdenden Platzbedarf einzelner Nutzungen im Meeresbereich wird auch die Konkurrenz um die zur Verfügung stehende Meeresfläche immer stärker. Daher wurde es erforderlich, für die einzelnen Nutzungen Vorsorge zu treffen und die unterschiedlichen Flächenbedarfe miteinander in Einklang zu bringen. Diese Vorsorge und Koordinierung im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung ist Aufgabe der Raumordnung, und daher wurden die Raumordnungspläne für die AWZ zum 01.09.2021 novelliert.

Der neue Raumordnungsplan gewährleistet im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Meeresraum insbesondere Folgendes:

  • Koordinierung der Nutzungen im Planungsraum, um jeweils die bestmögliche Entfaltung bei gleichzeitig minimaler Behinderung der anderen Nutzungen zu erreichen,
  • Sicherung der Ziele der Bundesregierung hinsichtlich der Offshore-Windenergie bis 2040 und darüber hinaus durch entsprechende Flächenreservierungen,
  • nachhaltige Entwicklung der AWZ einschließlich des Schutzes der Meeresumwelt.

Im Ergebnis stellt der neue Raumordnungsplan daher eine Win-Win-Situation für alle genannten Nutzungen im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung des Meeresbereichs dar. Damit unterstützt der Raumordnungsplan auch die neuen Klimaschutzziele der Bundesregierung.

Erneuerbare Energien: „Der neue Plan definiert nun Regionen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft bis 2040 sowie die Routen für die Stromleitungen zum Land, genau zum Abschluss der ersten neuen Ausschreibungsrunde für Offshore-Windparks am 1. September. Der maritime Raumordnungsplan sieht außerdem Nutzungsgebiete vor wie Fahrtrouten für die Schifffahrt, Areale für die Fischerei, für Rohstoffgewinnung, für das Militär und für Naturschutz.

Die Stiftung Offshore-Windenergie erkennt in dem neuen Plan eine ‚Neu-Akzentuierung#, die einen „schrittweise eingeleiteten Paradigmenwechsel bedeute, ‚der sich an der radikalen Notwendigkeit einer schnellen Energiewende orientiert.‘ Vor allem die im neuen Raumordnungsplan neu aufgegriffenen Möglichkeiten einer zukünftigen ‚Ko-Nutzung von Flächen durch mehrere Nutzungsformen‘ lobt die Stiftung. Nun sei die Diskussion dazu eröffnet, urteilt die Stiftung – und nun gelte es in ‚den kommenden fünf Jahren bis zur nächsten Fortschreibung der Raumordnung … entsprechende Konzepte zu entwickeln‘.“

Rechtliches

Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee: In der deutschen AWZ ist der Bund für die Raumordnung zuständig. Der Raumordnungsplan für die AWZ wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hygrographie (BSH) erarbeitet und als Rechtsverordnung des BMI erlassen.

Die Fortschreibung der seit 2009 geltenden Raumordnungspläne für die Ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee war zugleich Inhalt und Ziel des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018.

Zeitplan

Der erste Entwurf des neuen Raumordnungsplans wurde im September 2020 in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gegeben. Der Planentwurf wurde entsprechend den Ergebnissen dieser Beteiligung und der anschließenden Abstimmung mit den in ihren Belangen betroffenen Bundesministerien fortgeschrieben. Im Juni 2021 fand die zweite Beteiligungsrunde von Öffentlichkeit und Behörden sowie die Länder- und Verbändeanhörung statt. Danach wurde der neue Raumordnungsplan durch die Bundesministerien abschließend geprüft und trat am 01.09.2021 in Kraft.

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