Whistleblower: Energiecharta-Vertrag gefährdet Pariser Klimavertrag

ECT ermöglicht es Energiekonzernen, Regierungen auf Erstattung von entgangenen Profiten zu verklagen

Ein geheimes Investorengerichtssystem stellt laut Aktivisten eine echte Bedrohung für das Pariser Klimaabkommen dar, da Regierungen, die Maßnahmen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ergreifen, mit einer Flut milliardenschwerer Klagen wegen angeblich entgangener Gewinne rechnen müssen. Neue, dem Londoner Guardian vorliegende Geheimdokumente zeigen einen Anstieg der Klagen nach dem Energiecharta-Vertrag (ECT) um 269 %. Der ECT gestattet es Energiekonzernen, die ihre Gewinne beeinträchtigt sehen, Regierungen zu verklagen.

Gasfackel in Katar – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Kohle- und Ölinvestoren verklagen Regierungen bereits auf mehrere Milliarden Entschädigung für entgangene Gewinne aufgrund von Änderungen der Energiepolitik. So verklagt beispielsweise der deutsche Energiekonzern RWE die Niederlande auf 1,4 Mrd. Euro (1,2 Mrd. Pfund) wegen deren Plänen zum Ausstieg aus der Kohleförderung, während das britische Unternehmen Rockhopper Exploration die italienische Regierung verklagt, nachdem diese neue Bohrungen in Küstennähe verboten hat. Eine ehemalig Insiderin nennt diese Klagen „eine echte Bedrohung, die größte Bedrohung, die ich kenne“. Das Pariser Abkommen sage, dass bis 2030 dekarbonisiert werden müsse. Investoren könnten Regierungen dann bis 2050 auf 1,3 Mrd. Euro Entschädigung für die vorzeitige Stilllegung von Kohle-, Öl- und Gasanlagen verklagen – mehr als die EU in den nächsten zehn Jahren für ihren Green Deal auszugeben hoffe. Den Regierungen fehle dann aber Geld, um neue Technologien zu finanzieren. Seit 2013 wurden zwei Drittel der Klagen gegen westeuropäische Regierungen eingereicht.

Der 1994 unterzeichnete Vertrag sollte westliche Unternehmen schützen, die in den öl- und gasreichen Ländern der ehemaligen Sowjetunion investierten.

  • RWE verklagt die Niederlande auf 1,4 Mrd. Euro, nachdem die niederländische Regierung beschlossen hat, alle Kohlekraftwerke bis 2030 zu schließen, darunter auch das RWE-Kraftwerk. RWE unterstützt angeblich die Energiewende in den Niederlanden, das einzige Problem sei es jedoch, dass das Gesetz zum Kohleausstieg keine angemessene Entschädigung vorsehe.
  • Uniper fordert angeblich zwischen 850 Millionen und 1 Milliarde Euro für die vorzeitige Stilllegung seines 2016 in Betrieb genommenen Kohlekraftwerks Maasvlakte bei Rotterdam, lehnte es jedoch ab, die Höhe der geforderten Entschädigung zu bestätigen, hält aber die Stilllegung des Kraftwerks in Maasvlakte nach nur 15 Betriebsjahren ohne angemessene Entschädigung für rechtswidrig.
  • Das an der Londoner Börse notierte Unternehmen Rockhopper verklagt Italien, nachdem die Abgeordneten im Jahr 2016 Beschränkungen für Öl- und Gasbohrungen innerhalb von 12 Seemeilen vor der Küste wieder eingeführt hatten. Rockhopper, das die Höhe seiner Forderung nie offengelegt hat, erklärte im September, dass es auf „sehr erheblichen finanziellen Schadenersatz auf der Grundlage entgangener Gewinne“ klagt, nachdem die italienische Regierung seine Ölexplorationspläne für das Projekt Ombrina Mare in der Adria abgelehnt hatte.

Das heftig umstrittene Vattenfall-Schiedsverfahren ist laut einer Medienmitteilung aus dem BMWi am 02.11.2021 endgültig beendet worden. Das Schiedsgericht folgt damit den am 01.11.2021 abgegebenen einvernehmlichen Erklärungen der Klägerinnen (darunter die schwedische Vattenfall AB) und der Beklagten, der Bundesrepublik Deutschland. Das Vattenfall-Schiedsverfahren war seit Mai 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (kurz: ICSID) in Washington D.C. anhängig. (siehe: solarify.eu/vattenfall-schiedsverfahren-beendet)

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