EU-Parlament billigt Auffüllung der Gasspeicher

Füllstand mindestens 80, bald 90 Prozent

Als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine sollen die strategischen Gasreserven der EU vor dem Winter schneller aufgefüllt werden, um die Energieversorgung zu sichern: Für den Fall, dass die russische Gasversorgung unterbrochen wird, sollen die deutschen Speicher zum Schutz von Bevölkerung und Unternehmen bis zum 01.11.2022 mindestens 80 % gefüllt sein. Gleichzeitig sind Maßnahmen zum Schutz der Reserven vor Einflussnahme von außen geplant. Gasspeicherkapazitäten sollen als kritische Infrastruktur gelten. Eine entsprechende EU-Verordnung, auf die sich die Ministerinnen und Minister der EU am 23.03.2022 geeinigt hatten, hat das EU-Parlament am 23.06.2022 gebilligt.

Gasspeicher Berlin-Spandau – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Mitgliedstaaten und Betreiber sollten noch weiter gehen und einen Füllstand von 85 % anstreben. In den kommenden Jahren wird das Ziel bei 90 % liegen, damit die Bürger in Europa sicher vor möglichen Versorgungsengpässen sind. In dem Text der Verordnung heißt es außerdem, dass die Mitgliedstaaten unbedingt Gas aus unterschiedlichen Quellen beziehen und Energieeffizienzmaßnahmen fördern müssen.

Gasspeicheranlagen müssen künftig zertifiziert sein

Nach der Verordnung sollen Gasspeicheranlagen in Zukunft als kritische Infrastruktur gelten. Alle Speicherbetreiber müssen sich entsprechend zertifizieren lassen, damit Einflussnahme von außen möglichst verhindert wird. Betreiber, die diese Zertifizierung nicht erhalten, können Gasspeicheranlagen künftig weder besitzen noch kontrollieren.

Gemeinsame Beschaffung

Bis August dieses Jahres will die Kommission Leitlinien veröffentlichen, wie die EU-Staaten gemeinsam Gas beschaffen können. Diese freiwillige Regelung greift dann, wenn sich mindestens zwei Mitgliedstaaten darauf einigen.

Zitate

  • „Diese Verordnung dient der Bewältigung der aktuellen Situation. Gazprom benutzt die Energieversorgung als Waffe (…) – und jetzt haben wir unseren Schutzschild“, sagte Jerzy Buzek (EVP, PL), der das Verhandlungsteam des Parlaments leitet.
  • Mit der neuen Regelung werde „niemand, der Energie als Waffe einsetzt (…), für unsere Speicherkapazitäten verantwortlich sein. Außerdem können wir formell mit dem gemeinsamen Einkauf von Erdgas in der EU beginnen“, fügte er hinzu.
  • „Länder mit großen Speicherkapazitäten werden verpflichtet sein, mindestens 35 % ihres Verbrauchs dort zu speichern. Länder, die über keine Speicherkapazitäten verfügen, müssen mit den anderen Mitgliedstaaten Vereinbarungen über die Speicherung der für sie erforderlichen Gasmengen treffen. Dies ist ein Solidaritätsmechanismus, der durch diese Verordnung gefördert wird“, sagte der Berichterstatter und Vorsitzende des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie Cristian Bu?oi (EVP, RO).

Nächste Schritte

Die Vorschriften wurden am 23.06.2022 mit 490 zu 47 Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommen. Sie müssen nun vom Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten können.

Hintergrundinformationen

Die Kommission nahm den Gesetzesvorschlag am 23. März an. Hintergrund ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Das Parlament stimmte am 5. April dafür, ein Schnellverfahren einzuleiten. Zwei Tage später befürwortete es den Vorschlag. Auf dem Gipfel in Versailles forderten die Staats- und Regierungschefs der EU, konkret gegen die Energieabhängigkeit vorzugehen.

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