Wind-Onshore beschleunigen

Gesetzentwurf soll Ausbau vorantreiben

Um den Zubau von Windenergieanlgen auszuweiten und Genehmigungen zu vereinfachen, haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (20/2355). Um die  von der Bundesregierung deutlich angehobenen Ausbauziele für erneuerbare Energien zu erreichen, seien flankierende Maßnahmen erforderlich; die würden mit diesem Gesetz getroffen, heißt es in dem Entwurf – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 22.06.2022. Die wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land sollen beseitigt werden und dieser beschleuniget werden.

Bau eines Windgenerators i. d. Lausitz – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Für den Ausbau der Windenergie an Land sollen laut Entwurf verfügbare Flächen ausgeweitet werden. Um die Ausbauziele zu erreichen, müssten zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden – mehr als eine Verdoppelung der aktuell zur Verfügung stehenden Flächen von derzeit nur rund 0,8 Prozent der Bundesfläche, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5 Prozent. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen den Ländern verbindliche Flächenziele (sogenannte Flächenbeitragswerte) vorgegeben werden. Das Gesamtziel von zwei Prozent der Bundesfläche soll durch einen Verteilungsschlüssel sachgerecht und transparent zwischen den Ländern verteilt und dabei die vorhandenen Flächenpotenziale für den Ausbau der Windenergie an Land in den Ländern berücksichtigt werden. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle werde vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht.

Die verbindlichen Flächenziele nach dem WindBG sollen hierzu in die Systematik des Bauplanungsrechts des Baugesetzbuchs integriert werden. Der planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Hierdurch werde sichergestellt, dass für den Windenergieausbau in jedem Fall Flächen im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Landesrechtliche Mindestabstandsregelungen auf der Grundlage der sogenannten Länderöffnungsklausel des BauGB sollen weiterhin möglich sein. Sie sollen aber an die Erfüllung der Pflichten nach dem WindBG gekoppelt werden, insbesondere müssen die Flächenziele erreicht werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind. (hib/MIS)

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