Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung auf der Zielgeraden

Übermittlung zur Erörterung an relevante Akteure

Die Bundesregierung hat laut einer Medienmitteilung aus dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) vom 08.07.2022 den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ erarbeitet, Fahrplan für den Ladeinfrastrukturausbau für die Bundesregierung und weitere am Ausbau beteiligte Akteure. Der jetzt vorliegende Entwurf des Masterplans wurde federführend vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erarbeitet und wird nun an relevante Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt, um mit Ihnen in einem nächsten Schritt dem die verschiedenen Maßnahmen zu erörtern.

E-Auto, ladend – Foto © Veronika Neukum, Agentur Zukunft, für Solarify

Die Bundesregierung bekennt sich zu den im Koalitionsvertrag verankerten Zielen im Bereich Elektromobilität. Mit einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte soll Deutschland zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität werden. Dafür ist der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur entwickelt die Bundesregierung eine Gesamtstrategie hierfür. Sie ist orientiert an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und umfasst auch den Bereich der Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge. Die Maßnahmen des Masterplans sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur einfacher, bequemer und schneller machen. Gleichzeitig soll die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert werden und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren.

Verkehrsminister Volker Wissing dazu: „Für uns ist der Masterplan Ladeinfrastruktur II ein Schlüsselelement für den weiteren Hochlauf der Elektromobilität. Damit schaffen wir es, dass die Menschen das E-Auto genauso gut laden, wie sie bislang tanken können. Der Masterplan macht also deutlich mehr Tempo beim Ausbau von Ladeinfrastruktur. Sowohl der Klimaschutz als auch die Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen in Deutschland werden von den darin enthaltenen Maßnahmen deutlich profitieren. Der Masterplan gibt den Takt für die Aktivitäten der Bundesregierung vor. Mit dem neuen Masterplan haben wir eine zukunftsweisende Grundlage, damit der beschleunigte Ladeinfrastrukturaufbau für Pkw und Lkw gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Industrie gelingt.“

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH unterstützt das BMDV bei der Erarbeitung, Koordinierung und Umsetzung des Masterplans II. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz, die Digitalisierung des Ladens und viele weitere Herausforderungen werden mit Hochdruck angegangen. Nur zusammen mit allen maßgeblichen Akteuren wird es gelingen, vorauslaufend eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland aufzubauen.

Die wichtigsten Maßnahmen im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:

  • Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.
  • Allen Maßnahmen wird eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie.
  • Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
  • Dem Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen kommt eine Schlüsselstellung zu. Die Bundesregierung prüft deshalb bis Ende 2022 wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig werden die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt.
  • Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
  • Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine Roadmap Digitalisierung. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzerinnen und Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
  • Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen muss besser aufeinander abgestimmt werden. Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, wird ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, effizient und zukunftsfest vorgenommen.
  • Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erleichtern sowie ihre Nutzung im Alltag attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
  • E-Lkw werden eine zentrale Rolle spielen, um die CO2-Emissionen auch im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Damit deren Aufbau frühzeitig beginnen kann, wird das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.
  • Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, werden alle Maßnahmen kontinuierlich in einem Monitoring erfasst.

->Quelle: bmvi.de/048-masterplan-ladeinfrastruktur-