Lesehinweis: Vermieter gegen Balkonkraftwerke

taz zur Energiewende in Hamburg

Viele Mie­te­r wollen Solarzellen auf dem Balkon, allerdings müssen Ver­mie­­ter meist zustimmen. In Hamburg verbieten manche die Installation, so die taz am 03.09.2022. Die eigene Stromrechnung senken und etwas für den Klimaschutz tun: Das wollte ein Paar aus Hamburg – mit einem sogenannten Balkonkraftwerk. Die kleinen Solaranlagen mit einer Leistung von 300 bis 600 Watt sind für den Eigenverbrauch gedacht.

Einfacher, weil ohne bauliche Veränderung: Solar-Tisch – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Der „Bauverein der Elbgemeinden (BVE)“ teilte der taz etwa auf Anfrage mit, die Anlagen seien beim BVE grundsätzlich verboten. Die Genehmigung durch die Ver­mie­te­r ist aber notwendig, wenn ein PV-Modul an der Balkonaußenwand befestigt werden soll – auch für eine neue Außensteckdose. Der BVE auf Nachfrage der taz: „Für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern können wir die individuelle Installation eines Solargerätes, eines Balkonkraftwerkes oder Ähnlichem überwiegend nicht genehmigen.“ Photovoltaikdächer und Anwohnerstrom-Modelle gehörten ohnehin zum „Gesamtkonzept“ der Genossenschaft, aber Balkone gehörten nicht zu den Flächen, auf denen eine Installation „technisch und/oder wirtschaftlich“ Sinn ergebe.

Die Gründe für die Entscheidung des BVE sind zwar vielfältig, aber meist an den Haaren herbeigezogen. Da sei zum einen die Gefahr durch Sturm, falls die Anlage nicht ordnungsgemäß befestigt werde. Die erforderliche Elektroinstallation, zum Beispiel einer Außensteckdose, gehört dazu. Gefolgt von der Statik: „Inwiefern die Installation Einfluss auf die Statik hat, müsste in jedem Einzelfall bewertet werden.“ Auch habe man Sorge, dass Nach­ba­r durch die Paneele geblendet würden. Ganz zu schweigen von der Ästhetik – die Fassade würde nicht mehr einheitlich aussehen, heißt es.

  • Beim Hamburger Altonaer Spar- und Bauverein (Altoba) habe es den Anschein gehabt, als gebe es keine Regelung. Der Altoba genehmige die Installation unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn es eine TÜV-Zulassung gibt und Mie­te­r die Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden. Allerdings – Achtung! Realsatire: „Keine Genehmigung erteilen wir für die Montage einer Solaranlage außen an der Balkonbrüstung oder an der Hausfassade.“ Die Verbraucherzentralen halten Montageort hinter Balkonbrüstungen allerdings für ungeeignet.
  • Die Hamburger Wohnungsgenossenschaft von 1904 e.G. argumentiert in der Antwort, man schätze die Bemühungen sehr – leider sei eine Installation aber nicht möglich. Denn eine nicht fachgerechte ­Montage stelle ein Risiko dar, und schließlich sei man für die Verkehrssicherheit vor den Gebäuden verantwortlich.
  • Der Wohnungskonzern Vonovia bewegt sich irgendwo zwischen kompliziert und einem klaren Nein. „Wo keine Eingriffe am Gebäude notwendig und eine regelkonforme Installation sichergestellt werden kann, haben unsere Mieter die Möglichkeit, diese Technologien zu installieren“, schreibt ein Sprecher. „Bauliche Maßnahmen“ sind allerdings verboten. Dazu zählt wohl auch das Verlegen einer Leitung auf den Balkon, sollte dort noch keine Steckdose sein.

->Quelle und vollständiger Artikel: taz.de/Energiewende-in-Hamburg