Regierung stellt Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung

Bundesnetzagentur übernimmt Kontrolle

Die Bundesregierung hat am 16.09.2022 laut einer Medienmitteilung aus dem BMWK auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing  GmbH (RNRM) unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und damit auch über den jeweiligen Anteil in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg).

PCK-Raffinerie Schwedt – Foto © Uckermaerker – Eig. Werk, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org

Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Treuhandverwaltung wird der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet und ein wesentlicher Grundstein für den Erhalt und die Zukunft des Standorts Schwedt gelegt. Die Entscheidung wird von einem umfassenden Zukunftspaket begleitet, das einen Transformationsschub für die Region bringt und die Raffinerie unterstützt, damit die Versorgung mit Öl auf alternativen Lieferwegen sichergestellt wird. Bislang ist die PCK Raffinerie von der Belieferung mit russischem Erdöl über die Druschba-Pipeline abhängig.

Gemeinsame Erklärung zur Zukunft des Standorts Schwedt

Der Bund und das Land Brandenburg arbeiten gemeinsam an der Zukunft des Standorts Schwedt in einer Situation, in der Russland Energie als Waffe einsetzt. Insbesondere die täglich neuen Störungen der Zusammenarbeit der PCK-Raffinerie in Schwedt mit Vertragspartnern und Kunden aufgrund der im Markt bestehenden Unsicherheiten über die sanktionsrechtliche Behandlung des unter Kontrolle des russischen Staates stehenden Mehrheitsgesellschafters des Unternehmens, die Rosneft Deutschland, sowie die Unsicherheit bezüglich der Verlässlichkeit russischer Erdöllieferungen gefährden die Versorgungssicherheit in unserem Land. Die Treuhandlösung war deshalb ein notwendiger Schritt, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten und den Raffineriestandort erhalten zu können.

Dieser Schritt allein ist für die Zukunft Schwedts jedoch nicht ausreichend. Das Ziel der Bundesregierung einer Treibhausgasneutralität bis 2045 sowie die Wende zur Elektromobilität machen einen Wandel am Standort erforderlich. Die Bundesregierung bringt deshalb zusätzlich zu den notwendigen eigentumsrechtlichen Entscheidungen gemeinsam mit dem Land Brandenburg ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Erhalt der Arbeitsplätze und zu einer erfolgreichen Transformation des Standorts auf den Weg. Insgesamt beträgt das Volumen der Maßnahmen zugunsten des Landkreises Uckermark bzw. der PCK-Raffinerie Investitionen mindestens 825 Mio. Euro über einen Zeitraum von 15 Jahren. Dabei beträgt der Bundesanteil circa 77 Prozent. Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung und Löhnen am Standort der PCK-Raffinerie.

So haben der Bund und das Land Brandenburg sowie die – mit dem Raffineriestandort Leuna und dem Hafen Rostock ebenfalls erheblich zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Ölprodukten beitragenden – Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ein Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für die ostdeutschen Raffineriestandorte und Häfen in Höhe von 750 Mio. Euro bis 2037 vereinbart. Damit können auch im Landkreis Uckermark gewerbliche Investitionen von Unternehmen gefördert werden, ebenso wie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen sowie nichtinvestive und weitere Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit einschließlich regionaler Daseinsvorsorge. Aufgrund des nationalen Interesses zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in Deutschland und der zentralen Funktion der PCK für die Versorgungssicherheit in ihrem Liefergebiet wird die Bundesregierung darüber hinaus als Teil unserer nationalen Sicherheit die Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt im Umfang von 100% (400 Mio. Euro) finanzieren. Die Bundesregierung wird zudem ihre Gespräche mit der polnischen Regierung zu den Rahmenbedingungen für Öl-Lieferungen über Danzig nach Schwedt mit hoher Priorität fortsetzen. Gleiches gilt für die Gespräche der Bundesregierung mit der kasachischen Regierung zum Bezug kasachischen Öls über die Drushba-Pipeline, mit dem Ziel zusätzliche Mengen bereits in diesem Jahr für die PCK zu sichern. Eine vollständige Versorgung der PCK mit Rohöl bleibt vordringliches Ziel der Bundesregierung. Auch zur Erreichung dieser Ziele ist eine Treuhand notwendig.

Zudem sieht sich die Bundesregierung selbst, aber auch die Gesellschafter der PCK-Raffinerie in der Pflicht, die Beschäftigung mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und durch Arbeitsausfall bedingte Kündigungen zu vermeiden. Der bestehende Tarifvertrag gilt fort. Für das Jahr 2023 beabsichtigt die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der PCK-Raffinerie, deren Arbeitszeit sich im Zusammenhang mit dem EU-Embargo gegen Importe von russischem Erdöl verringert, mit einem Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zu unterstützen. Zusätzlich geht die Bundesregierung auf die Gesellschafter zu, um eine Aufstockung auf bis zu 100% verbindlich zu erreichen. Für 2024 beabsichtigt die Bundesregierung eine Kompensation in gleicher Größenordnung.

Zu den weiteren zwischen der Bundesregierung und dem Land Brandenburg vereinbarten Maßnahmen zählt unter anderem die Einrichtung eines Arbeitsausschusses aus Spezialisten für Investorenanwerbung bei der Germany Trade & Invest, die den Standort Schwedt für drei Jahre gezielt bei der Suche nach passenden Greenfield-Investitionen unterstützen wird. Brandenburg wird außerdem gemeinsam mit der Bundesregierung die Begleitung der Strukturentwicklung am Standort Schwedt/Oder im Rahmen der Experimentierklausel der GRW finanziell fördern. Die Bundesregierung wird darüber hinaus ein Startup-Labor Schwedt für fünf Jahre fördern, das im Rahmen des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft – EXIST“ innovative Startups in den Bereichen alternative Energien und innovative und soziale Dienstleistungen im ländlichen Raum finanziell unterstützt.

Die Gesamtheit dieser Maßnahmen der Bundesregierung und des Landes Brandenburg werden dazu beitragen, den Standort Schwedt sowohl bei den aktuellen Herausforderungen als auch bei den Transformationsprozessen, die vor ihm liegen, wirksam zu unterstützen.

Informationen zur Treuhand: Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter, Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und RN Refining & Marketing GmbH (RNRM), die jeden Monat Rohöl im Wert von mehreren hundert Millionen Euro aus Russland nach Deutschland einführen. Grund für die Anordnung der Treuhandverwaltung ist, dass die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien aufgrund der Eigentümerstellung der Unternehmen in Gefahr war. Zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer, waren nicht mehr zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft bereit – weder mit Raffinerien mit Rosneft Beteiligung noch mit den deutschen Rosneft-Töchtern, RDG und RNRM, selbst.

Rechtsgrundlage der Anordnung ist § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung, das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird, und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Als Treuhänderin wird die Bundesnetzagentur eingesetzt, auf sie gehen die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über. Die Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist am 16. September 2022 mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam geworden und zunächst auf 6 Monate befristet. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RDNM selbst zu tragen.

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