Solarbranche setzt „klares Signal für verantwortungsvollen PV-Ausbau“

Gute Planung von PV-Freilandanlagen: Wie sich Belange der Energiewende, des Umwelt- und Naturschutzes und der Landwirtschaft vereinen lassen

38 Unternehmen verpflichteten sich (bis 27.10.2022) zu guter Planung von Solarparks. Eine schnelle Energiewende soll auf Anregung des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) mit Naturschutz und Landwirtschaft vereint werden. Solarenergie ermöglicht sichere, unabhängige und saubere Energieerzeugung und wird einen wesentlichen Anteil des deutschen Strommixes ausmachen. Aufgrund der Zielsetzungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien mit Zwischenzielen für Photovoltaik von 215 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 und 400 Gigawatt im Jahr 2040, der fortschreitenden Kopplung des Stromsektors mit der Wärmeversorgung und der Mobilität sowie den internationalen Klimaverpflichtungen führt an einem schnelleren Kapazitätsausbau kein Weg vorbei. Beim Ausbau soll die hinzukommende Photovoltaikleistung etwa zu gleichen Teilen auf Dachflächen und in Form von Solarparks erfolgen, so die Zielpfade im EEG.

Solarpark in Hessen – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

„Die Resonanz auf unsere überarbeitete Selbstverpflichtung ist groß. In den vergangenen Wochen haben sich 38 Unternehmen zur guten Planung von Solarparks verpflichtet. Das zeigt: Die Branche hat ihre Hausaufgaben gemacht und kümmert sich um eine breite Akzeptanz. Wir sind bereit für einen schnellen und gleichzeitig verantwortungsvollen Ausbau guter Solarparks. Angesichts hoher Energiekosten ist Photovoltaik eine effektive und schnell wirksame Kostenbremse. Jede Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien senkt den Strompreis. Wir können uns aus dieser Krise mit einem PV-Boom herausbauen“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Bereits 2020 hatte der bne die Selbstverpflichtung für gute Solarparks initiiert und in diesem Jahr aktualisiert. Die „Gute Planung“ stellt über Mindestanforderungen sicher, dass Kommunen, Landwirtschaft und Biodiversität profitieren. Durch eine bewusst naturverträgliche Gestaltung können Solarparks die Artenvielfalt deutlich stärker erhöhen als über den naturschutzfachlichen Mindestausgleich gefordert. Zugleich sind sie für Landwirte als zweites Standbein attraktiv.

„Viele Solarparks sind nach unseren Kriterien entstanden und machen die Vorteile konkret”, so Busch. Auf der neuen Website https.gute-solarparks.de sind neben dem Kriterienkatalog auch die Unternehmen gelistet, die sich zur guten Planung verpflichtet haben. Im nächsten Schritt sollen dort einzelne Leuchtturm-Projekte Solarparks vorgestellt werden.

Mit dem forcierten Ausbau von PV-Freilandanlagen in einem Mix mit anderen Erneuerbaren Energien und Speichern wird das Ziel der Vollversorgung schneller und wirtschaftlicher erreichbar. Zu den zentralen Fragen der Energiewende gehört damit, wie sich der Ausbau von PV-Freilandanlagen mög-lichst positiv auf Umweltschutz, Landwirtschaft und Naturschutz auswirkt.

Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich auf definierte Standards, die das Ziel haben, Vertrauen sowie zusätzliche ökologische bzw. soziale Mehrwerte zu schaf-fen. Gute Planung stellt über die Mindestanforderungen sicher, dass PV-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten und zeigt, wie mit Mehrmaßnahmen z.B. im Bereich der Akzeptanz, der Naturverträglichkeit und der Flächennutzung die Vorteile von Solarparks transparent dargelegt und nutzbar gemacht werden können.

Der bne empfiehlt bei Planung, Errichtung und Betrieb von PV-Freilandanlagen einen über die regulatorischen Vorgaben hinausgehenden Beitrag zu leisten, der sowohl die Akzeptanz bei Gemeinden, Landwirten und Bürgern vor Ort stärkt und deren Interessen ernst nimmt, als auch dem Klima- und Biodiversitätsschutz zu Gute kommt.

Ziel der Guten Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Die Planung einer PV-Freiflächenanlage ist vielschichtig. Daher ist ein übergeordnetes Ziel von „bne – Gute Planung“, in der Konzeption, Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb einer PV-Freilandanlage Best Practice zum Standard zu erheben. Dadurch kann erreicht werden, dass zusätzlich zu den energiewirtschaftlichen Aspekten auch weitere Handlungsfelder strukturiert bear-beitet werden können. Dies sichert Vorteile für Kommunen und Bürger, sowie für den Naturschutz mit positiven Effekten für die Biodiversität. „bne – Gute Planung“ stellt eine Selbstverpflichtung dar und enthält:

  • A: Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern
  • B: Verpflichtungen gegenüber Landwirten
  • C: Verpflichtungen zur Flächennutzung und zur Integration in die Landschaft
  • D: Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt
  • E: Verpflichtungen zu Planung, Umsetzung, Technik und Betrieb

Der bne und die Unterzeichner dieses Papiers, Planer, Errichter und Betreiber von PV-Freilandanlagen, verpflichten sich freiwillig mit Ihrer Unterschrift, die definierten Standards Guter Planung umzusetzen und einzuhalten.

A: Unsere Verpflichtungen gegenüber Standortgemeinden, der Verwaltung, sowie gegenüber Bürgerinnen und Bürgern
Eine Vielzahl an Erneuerbare Energien-Anlagen bleiben im Planungsprozess hinter dem Zeitplan oder werden nicht gebaut, da die Menschen vor Ort ver-meintliche Nachteile oder keine direkten Vorteile für sich erkennen können. Mit einer frühzeitig im Planungsprozess beginnenden informativen Beteili-gung der Standortgemeinde(n) und ihrer Bürgerinnen und Bürger, sowie des konkreten Aufzeigens der sich aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage erge-benden finanziellen und naturschutzfachlichen Vorteile, wird der Akzeptanz ein enormer Schub verliehen. Für den Akzeptanzaufbau und -erhalt von Solar-parks setzen sich die unterzeichnenden Unternehmen ein.
Die Möglichkeiten der Beteiligung von Kommunen an PV-Freilandanlagen sind aus Sicht des bne und der unterzeichnenden Unternehmen erheblich ver-bessert worden. Durch den §6 EEG 2023 wird die rechtssichere Beteiligung der Kommunen an den Erlösen von Solarparks mit bis zu 0,2 Cent/kWh ermög-licht, sowohl für PPA-Projekte als auch für Solarparks in den Ausschreibungen. Es existieren neben der Kommunalbeteiligung nach dem EEG, bzw. ergänzend zu dieser, noch weitere Formen der indirekten oder direkten Beteiligung an Solarpark-Projekten, die Projektspezifisch vorteilhaft sein können. Die Unter-zeichner dieser Selbstverpflichtung halten Kommunalbeteiligung für ein ge-eignetes Instrument zur Erhöhung der Akzeptanz von Freiflächenanlagen und beabsichtigen daher, den jeweils betroffenen Gemeinden bei zukünftigen Projekten ein Angebot für eine finanziellen Beteiligung zu unterbreiten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Kommunalbeteiligung gehört zur Guten Planung und soll entsprechend der Regelung im EEG erfolgen, oder mit alternativen gleichwertigen Ansätzen umgesetzt bzw. ergänzt werden. Zur Guten Planung gehört es, auf die rechtssichere Umsetzung der Beteiligung von Kommunen besonders achtzugeben. Entscheidung einer Kommune für oder gegen die Ge-nehmigung eines Solarparks soll unbeeinflusst von einer Beteiligung erfolgen.

B: Unsere Verpflichtungen gegenüber Landwirten
Landwirtschaftsbetriebe planen langfristig und setzen auf Diversifizierung, die hinsichtlich des Umgangs mit Klimaauswirkungen wie Dürren und Extremwet-ter immer wichtiger wird. In einigen Regionen ist ein Teil der Landwirte auf der Suche nach zusätzlichen und langfristig planbaren Einnahmen, oft für land-wirtschaftlich schlechter nutzbare Flächen. Aufgrund der Reform der Gemein-samen Agrarpolitik (GAP) werden künftig mit dem Ziel des Erhalts der Bio-diversität mehr Flächen als landwirtschaftlich nicht-produktive Flächen aus der intensiven Bewirtschaftung genommen. Würde nur ein Teil dieser Flächen für naturverträgliche Photovoltaikanlagen genutzt, wird sowohl das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt erfüllt, als auch eine neue Antwort auf Flächenfragen zwischen Energiewende, Naturschutz und Landwirtschaft gefunden. Wenn solche Wechselwirkungen in Betracht gezogen werden, lassen sich Diskussio-nen im Spannungsfeld zwischen Energie- und Landwirtschaft chancenorien-tiert führen. Die Flächenfragen sind lösbar.
Die Doppelnutzung von Flächen wird unter dem Begriff „Agri-PV“ in der Regel nur die Verbindung zwischen (hoch-)produktiver Landwirtschaft und Solarenergienutzung diskutiert. Nur manche solcher Konzepte sind wirtschaftlich tragbar, z.B. bei Sonderkulturen. In der Diskussion stehende Agri-PV-Konzepte können zudem keine oder nur geringe Beiträge zum Erhalt der Biodiversität liefern – einer Aufgabe, die ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen benötigen wird. Legitim ist es daher, die Debatte um die Doppelnutzung von Flächen auch auf die „Biodiversitäts-PV“ zu erweitern.
Zur Guten Planung gehört ein fairer Umgang mit Menschen vor Ort, auch was die Möglichkeiten der Beteiligung angeht. Oft werden aktive finanzielle Beteiligung an Solarpark-Projekten oder Maßnahmen wie vergünstigte Stromtarife vor Ort diskutiert, die i.d.R. in der Praxis nicht umgesetzt werden können, weil die Bereitschaft zur aktiven Beteiligung gering ist. Aktive oder direkte Beteiligungsmöglichkeiten können in Projekten nur angeboten und umgesetzt werden, sofern genügend Interesse besteht und dies die Umsetzung eines aktiven oder direkten Beteiligungsmodells erlaubt.
Biodiversitäts-PV benötigt späte, schonende und professionelle Flächenbewirt-schaftung und kann als extensive Form der Agri-PV einen klaren Bezug zur Landwirtschaft herstellen. Durch Biodiversitäts-PV kann die von vielen Landwirten gewünschte Diversifikation mit einfachen, wirtschaftlich tragfähigen und vergleichsweise flächensparsamen Solarparks erzielt werden – was wiede-rum Flächen für produktive Landwirtschaft freihält. Nebennutzen dieses Ansatzes sind beispielsweise die positive Wirkung erhöhter Biodiversität in Solarparks auch auf angrenzende Flächen, sowie Beiträge zur Erosionsvermeidung, zur Bodenerholung, ggf. zum Humusaufbau (abhängig von Bewirtschaftungskonzept), oder zum Grundwasserschutz.
Gute Planung hat den Anspruch auch die Debatten um die effiziente Flächennutzung weiterzubringen. Kriterien und Standards der Selbstverpflichtung im Bereich Landwirtschaft und Flächennutzung sollen dabei helfen.
Unsere Auffassung: Solarparks sind keine “Siedlungs- und Verkehrsflächen”. Sie werden jedoch heute planungsrechtlich fehlerhaft als solche eingeordnet und damit planungsrechtlich der Landwirtschaft entzogen. Der bne und die Unterzeichner dieser Selbstverpflichtung sind der Ansicht, dass PV-Freiflä-chenanlagen im landwirtschaftlichen Kontext einzuordnen sind (sowohl Bio-diversitäts-PV als auch Agri-PV), bzw. das Solarparkflächen landwirtschaftliche Flächen bleiben sollen. Dies kann durch die Entwicklung einer eigene Flächen-kategorie erfolgen, z.B. „Landwirtschaftsfläche mit gleichzeitiger energetischer Nutzung“. Kurzfristig sollten Solarparks zunächst weiter als landwirtschaftliche Flächen behandelt werden, sofern ihre vorherige Nutzung die Landwirtschaft ist. So würden sich viele Fragestellungen erheblich vereinfachen (z.B. Hofüber-gaben/Betriebsübergänge, Erbschafts- und Schenkungssteuer- sowie Grundsteuerfragen, aber auch Landwirtschaftsförderung, Biodiversitätsförderung im landwirtschaftlichen Kontext und ggf. auch die Nachnutzung nach Betriebsende der Solaranlage).

Selbstverpflichtungen für Unternehmen:
B1: Fairer Umgang mit Landwirten
o Landwirte werden transparent zu den Chancen und Risiken informiert, die sich durch die Verpachtung einer Fläche zur Nutzung als Solarpark ergeben.
o Die unterzeichnenden Unternehmen setzen sich für Problemlösung im Span-nungsfeld Solarparks und Landwirtschaft ein, sowohl konkret mit den Land-wirten als auch im politischen Diskurs.
o Vornehmlich werden Eigentümer angesprochen, die ihr Land bereits heute selbst bewirtschaften. Werden verpachtete Landstücke beansprucht, so soll da-rauf geachtet werden, dass betroffene Pachtbetriebe nicht betriebsgefährdend benachteiligt werden.
o Die Unternehmen, die dieser Selbstverpflichtung nachkommen, verpflichten sich in Pachtverträgen zur Fairness. Diese wird u.a. zum Ausdruck gebracht durch Rücktrittsrechte des Verpächters bei Untätigkeit in der Projektentwick-lung sowie in Form klarer Regelungen sowohl zur Übernahme und Übergabe des Landes als auch zu Rückbau und Pflege.
o Werden landwirtschaftliche Flächen beansprucht, sind dies bevorzugt ertrags-schwache und für die Landwirtschaft schlecht nutzbare Flächen, d.h. landwirt-schaftliche Niedrigertragsstandorte. Auch in Regionen mit hochwertigen Bö-den sollen Landwirte von der Diversifizierung ihrer Betriebe durch Solarener-gie profitieren und Synergieeffekte heben können. Die Unternehmen der Gu-ten Planung wollen hierfür zusammen mit Landwirten, Kommunen, Behörden, Verbänden und der Politik auf Landes- und Bundesebene Lösungen finden.
o Die Eigentümer werden in angemessenen Schritten über den Stand und die Entwicklungen von Planungen und Baumaßnahmen informiert.

B2: PV-Freiflächenanlagen und Wechselwirkungen mit der Landwirtschaft

o Es erfolgt ein transparenter und partnerschaftlicher Austausch über Chancen und Risiken verschiedener Solarparkkonzepte (z.B. zur Agri-PV in ihren ver-schiedenen Ausprägungen, inklusive der Biodiversitäts-PV). Durch ein geeig-netes Solarparkkonzept, die Standorteignung, sowie der Art und Weise der Flä-chenbewirtschaftung können unterschiedliche energie- und landwirtschaftli-che Schwerpunkte in einem Solarpark hervorgehoben werden.
o Hierbei sind gegenseitige Wechselwirkungen darzustellen, die sich bezüglich der Projektziele sowohl positiv, als auch negativ auswirken können (bzgl. ge-samtem Flächenbedarf, der landwirtschaftlichen Nutzung und Nutzungsein-schränkungen, dem Grad an Förderung der Biodiversität, sowie den Kosten).
o Sofern es das Anlagenkonzept zulässt, wird neben der Energieproduktion auch Mehrfachnutzungen im landwirtschaftlichen Kontext ermöglicht. Regionale Landwirte werden in Bewirtschaftungskonzepte einbezogen.

C: Unsere Verpflichtungen zur Flächennutzung und zur Integration der Photovoltaik-Anlagen in die Landschaft

Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen ins Landschaftsbild passen, denn sie-werden mit dem Fortschreiten der Energiewende ein sichtbarer Teil unserer Kulturlandschaften. Ein Solarpark entspricht einer Flächenumnutzung. Die heutige Einordnung von Solarparks als „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ verzerrt die Flächenstatistiken der Länder erheblich. Solarparks versiegeln keine Flächen. Gut geplante Anlagen schaffen und erhalten sogar neue biodiverse Flächen, was ein Argument für die Einführung von Flächeneinsparzielen war.Die Bundesregierung will bis zum Jahr 2030 den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verrin-gern. Aktuell werden in Deutschland rund 50 Hektar pro Tag als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Wenn weiterhin (unserer Ansicht nach fehlerhaft) Solarparks zum Flächenverbrauch zählen, ist nicht nur die Statistik verzerrt. Für die Ausweisung echter Siedlungs- und Verkehrsflächen, z.B. solcher für den Wohnungsbau oder für Gewerbegebiete, bliebe dann kein Spielraum mehr.
Solarparks entstehen nur, wenn Bebauungsplanverfahren in den Kommunen begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden. Kommunen haben somit eine verantwortungsvolle Aufgabe für das schnelle Fortschreiten der Energie-wende. Sie entscheiden selbst, wie hoch ihr Beitrag zur Flächenbereitstellung für Solarparks sein soll. Aus Sicht des bne und der unterzeichnenden Unter-nehmen sollte im Durchschnitt ein Prozent der Landesflächen für Solarparks genutzt werden und dabei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben.
Durch den Best-Practice Ansatz der Guten Planung wollen die unterzeichnen-den Unternehmen die effiziente und akzeptanzgetragene Flächennutzung die Integration von Solarparks ins Landschaftsbild sichern.
Selbstverpflichtungen für Unternehmen:

C1: Photovoltaik-Freilandanlagen und Flächennutzung

o Die Errichtung von PV-Freilandanlagen führt nicht zur Versiegelung von offener Bodenfläche in nennenswertem Ausmaß, sondern stellt eine Flächenumnutzung dar. In der Regel werden nur ca. 1% der offenen Fläche durch Gestelle, Trafos und Nebenanlagen eines Solarparks versiegelt.
o Neben der Produktion von elektrischer Energie stellt sich eine an die regionale Situation angepasste naturschutzfachliche Aufwertung einer Fläche gegenüber ihrer vorherigen Nutzung ein, insbesondere dann, wenn die betroffene Fläche vorher landwirtschaftlich genutzt wurde.
o Der ökologische Ausgleich für die Baumaßnahmen ist aufgrund der Eigenschaften der Anlage und der Naturverträglichkeit der Anlage stark minimiert und abhängig vom Bundesland und der Region teilweise oder in der Gänze nicht nötig.
o Wo ein Ausgleich (z.B. aufgrund örtlicher Notwendigkeiten oder anderweitiger Vorgaben7) notwendig ist, werden die Maßnahmen im Rahmen der Bauleitpla-nung transparent dargestellt.
o Die PV-Anlage wird derart errichtet, dass diese zur Steigerung der biologischen Vielfalt beiträgt (Detailkriterien: siehe Abschnitt D).
Der Richtwert von 1% Versiegelung ist in gut geplanten Solarparks in der Regel zu erreichen. Sollen besondere Nebenanlagen die Solarparks ergänzen (z.B. Batteriespeicher, Sektorenkopplungsanlagen), können befestigte Stellflächen nötig werden, die den vorgeschlagenen Versiegelungsrichtwert überstei-gen. Solche Flächen werden im Rahmen des Eingriffsausgleichs naturverträglich ausgeglichen, bevor-zugt innerhalb des Solarparks.
Hintergrund: Der ökologische Ausgleich von Baumaßnahmen ist dann nötig, wenn sich durch die Baumaßnahmen gegenüber der Ausgangssituation eine Verschlechterung ergibt. Somit ist nicht nur der Folgezustand (z.B. PV-Anlage mit artenreichen Flächen zwischen den Modulreihen und minimaler Ver-siegelung durch Gestelle), sondern auch der Ausgangszustand für die Bewertung maßgeblich, ob ein ökologischer Ausgleich zu erfolgen hat. Es macht einen Unterschied, ob Flächen vorher intensiv genutzt wurden (Aufwertung ist zu erwarten), oder ob diese bereits ausgleichsrelevante Elemente enthalten. Ist eine Aufwertung gegeben, so ergibt sich kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der wiederum selbst i.d.R. landwirtschaftliche Fläche benötigen würde. Nötig werdende Ausgleichsmaßnahmen sollen bevorzugt innerhalb der PV-Anlage umgesetzt werden können. Ggf. kann durch die Aufwertung sogar eine Überkompensation erfolgen, die für anderweitige Ausgleichszwecke genutzt werden kann.
Führen z.B. Vorgaben eines Bundeslandes dazu, dass ein externer ökologischer Ausgleich erforderlich wird, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Verletzung von anderen Kriterien dieser Verpflichtung führen. In diesem Fall werden entsprechende Punkte projektspezifisch gelöst oder unwirksam.

C2: PV-Anlagen werden in das landschaftliche Bild integriert

o Photovoltaik-Anlagen werden Teil unseres ländlichen Raumes und unserer Kulturlandschaften. Sie sollen ins Landschaftsbild passen. Anlagen werden daher dezent in das landschaftliche Bild integriert.
o Mit Beginn der Planungen werden geeignete Visualisierungen erstellt. Visuali-sierungen werden transparent kommuniziert, insbesondere wenn die Integra-tion ins Landschaftsbild herausfordernd ist (z.B. hügelige Landschaften).
o Ist die Integration ins landschaftliche Bild komplex, wird das Erscheinungsbild frühzeitig mit Bürgerinnen und Bürgern vor Ort diskutiert und ggf. optimiert.
o In flachem Gelände werden PV-Anlagen derart umgesetzt, dass sie aufgrund ihrer geringen Bauhöhe im Vergleich zum Horizont und/oder begleitenden Bepflanzungen (z.B. durch Hecken) an relevanten Rändern kaum oder nicht sichtbar sind.
o Es erfolgt eine topografisch angepasste und optisch ansprechende Bauweise.
o Wenn möglich wird sich an vom Menschen geschaffenen Vorbelastungen ori-entiert (z.B. Verkehrswege, Energieleitungen, Bergbauabbaugebiete etc.)
o Der Abstand zu Ortschaften oder Ortsteilen wird mit der betroffenen Bevölke-rung und der Kommune projektspezifisch diskutiert und optimiert.

D: Unsere Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt

Der bne hat eine umfangreiche Studie zur Bewertung der Auswirkungen von PV-Anlagen auf die Artenvielfalt beauftragt – Solarparks – Gewinne für die Bio-diversität.8 Die wissenschaftlichen Gutachter konnten einen signifikant positi-ven Effekt durch Photovoltaik-Freilandanlagen auf die biologische Vielfalt feststellen. Im Vergleich zum Vorzustand konnten in Solarparks überall positive Effekte auf die Artenvielfalt (Fauna und Flora) und der Ausbreitung einzelner Tierarten ermittelt werden. Auch zeigen sich für die angrenzenden landwirt-schaftlichen Flächen positive Effekte. Hierzu gehört zum Beispiel die wachsende Anzahl von bestäubenden Insekten. Die positive Wirkung von Solarparks auf die Biodiversität wird weiter untersucht, z.B. durch die Erfassung von Flora und Fauna in bestehenden Solarparks, in den einen sich aus unterschiedlichen Gründen die Biodiversität erhöht hat.
Die gewonnenen Erkenntnisse helfen der Solarbranche, bei neu geplanten Solarparks bewusst Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung artenreicher Lebensräume unterstützen – als Biodiversitäts-PV.
Für erhöhte Biodiversität sind die Bewirtschaftungsweise der Solarparkflächen, die Bodenbedingung10 und auch das Konzept des Solarparks entscheidend. Unter Berücksichtigung der Vorbedingungen und angepasster planerischer Umsetzung (z.B. der Wahl von Reihenabständen, der Optimierung des Grades der Besonnung und hochwertigen Ausgleichsflächen innerhalb des Solarparks) kann die Biodiversität deutlich erhöht werden. Zudem können sich Böden während der Betriebszeit einer PV-Freiflächenanlage erholen, insbesondere dann, wenn die Fläche zuvor landwirtschaftlich intensiv genutzt wurde oder es sich um besondere Standorte handelt (z.B. Extensivierung durch Aushagerung, Humusaufbau, Renaturierung von entwässerten Moorböden).
Gut projektierte und gut bewirtschaftete PV-Freiflächenanlagen ermöglichen es, inmitten unserer Kulturlandschaft Flächen entstehen zu lassen, die eine hohe Artenvielfalt schaffen und erhalten können. Aufgrund dieser Eigenschaf-ten, die durchaus die Mehrfachnutzung im landwirtschaftlichen Kontext zulas-sen (Biodiversitäts-PV auf landwirtschaftlichen Flächen ist extensive Agri-PV), können hilfreiche Quell-Lebensräumen oder Ruhezonen für seltene oder sel-ten gewordene Pflanzen und Tiere entstehen.

Verpflichtungen der bne-Unternehmen im Einzelnen:
D 1: Best Practice: Konzept und Betrieb der Photovoltaik-Freilandanlage sind auf die Erhöhung der biologischen Vielfalt ausgerichtet
o Die Bewirtschaftung der Solarparkflächen erfolgt extensiv, auf biodiversitätsfördernde Art und Weise und angepasst an das Solarparkkonzept.
o Kein Einsatz von Giften oder Dünger (chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel) in naturverträglichen Solarparks.
o Verwendung von gebietsheimischem Saatgut.
o Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume von Insekten/Wildbienen (z.B. durch Insektenhotels oder sandige Bereiche). Vielfältige blütenreiche In-sektennährpflanzen liefern einen Beitrag zur Insektenvielfalt, die positive Fol-gewirkungen Auslösen kann (z.B. als Nahrungsangebot für Vogelarten).
10 Auf besonderen Standorten wie z.B. Konversionsflächen beeinflusst die Bodenbeschaffenheit das Po-tenzial an Biodiversitätssteigerung erheblich. Bei besonders schlechten oder hoch belasteten Böden oder bei einer Teilversiegelung ist das Potenzial für Biodiversitätssteigerung entsprechen eingeschränkt. Viele der für die Erhöhung der Artenvielfalt an gewöhnlichen Standorten sinnvollen Maßnahmen, sind an solchen speziellen Standorten nicht effektiv. Daher wird hier eine standortangepasste Abweichung empfohlen, die eine effektive Flächennutzung im Solarparkkonzept höher gewichtet und einer Steige-rung der Artenvielfalt im Rahmen des Möglichen anstrebt.
o Durch naturnahe Eingrünung (z.B. Sträucher und Hecken) entstehen Vorteile für Flora und Fauna. Weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen können dies unterstützen. Zielkonflikte bei Umzäunungen hinsichtlich Biodiversitätsmaß-nahmen werden projektspezifisch thematisiert.
o Entsprechend projektspezifisch festgelegter Schutzziele bzw. entsprechend der erwünschten Aufwertungen am Standort (z.B. Aushagerung) wird der Grad der Besonnung zwischen den einzelnen Modulreihen und auf den besonnten Flächen derart umgesetzt, dass sich biodiverse Lebensräume entwickeln können. Hierbei ist entscheidend, wie viel besonnte Fläche mindestens verfügbar ist, damit biodiverse Solarparkflächen entsprechend der Schutzziele entstehen. Für die Bewertung sind mehrere Ansätze denkbar:
o Betrachtung der Gesamtfläche: Festlegung über die Grundflächenzahl (GRZ) nach §19 BauNVO, zur Vorgabe der überbaubaren Fläche von GRZ ? 0,6 als Bewertungshilfe.
o Betrachtung der Modulreihenabstände: Bewertung anhand des be-sonnten Streifens zwischen den Modulreihen. Bei Solarparks mit ei-nem besonnten Streifen von durchschnittlich mindestens 2,5 m Breite wurde eine deutlich erhöhte Biodiversität festgestellt.
o Spezifische Lösungen entsprechend besonderer Schutzziele: Projektspezifisch können andere Festlegungen erfolgen, weil z.B. das Bio-diversitäts- oder Schutzziel andere Herangehensweisen erfordert (z.B. feuchte Standorte oder die Wiedervernässung von Moorboden).
o Biodiverse Lebensräume können sich in PV-Freilandanlagen aller Größen ent-wickeln. In einem iterativen Prozess zwischen Planer/Betreiber, Flächeninhaber, der Kommune und der Unteren Naturschutzbehörde bzw. den lokalen Naturschutzvereinen wird der bestmögliche Zustand angestrebt. Auch Hinweise von Bürgerinnen und Bürger tragen zu einem guten Konzept bei.
o Verschiedene Biotoptypen können nebeneinander im Solarpark entstehen, sofern dies Standort, Solarparkkonzept und Größe des Solarparks zulassen.
o Auf eine besondere Erhöhung der Biodiversität ausgelegte Anlagen werden so geplant und errichtet, dass kein zusätzlicher externer naturschutzfachlicher Ausgleich nötig ist, da der Betrieb dem Naturhaushalt besser dient, als bei-spielsweise die vormalige Flächen-/Ackernutzung.
Viele Kriterienkataloge zu Solarparks und auch viele Naturschutzbehörden fordern im Genehmi-gungsverfahren, dass Umzäunungen ausreichend große Lücken aufweisen muss, damit sie für Klein-wildtiere keine Barriere darstellen. Dies kann zu Zielkonflikten führen, wenn z.B. extensive Beweidung durch Schafe als Biodiversitätsmaßnahme genutzt werden soll (wolfdichte Zäune nötig).
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Als Grundfläche ist bei PV-Freiflächenanlagen dabei die Fläche der Vertikalprojektion der Modultische zu verstehen („überbaubare Fläche“). Im Zusammenhang mit PV-Freiflächenanlagen ist dies nicht eine versiegelte, sondern überschirmte Fläche.
Die Berechnung des besonnten Streifens ist von zahlreichen Parametern abhängig, z.B. Anzahl, Größe und Ausrichtung der auf den Modultischen übereinander angeordneten Module, der Ober- und Unter-kante Modultische, sowie dem Standort des Solarparks (Breitengrad, Abweichung von der Süd-Ausrich-tung der einzelnen Modulreihen, Topologie der Fläche) und dem betrachteten Zeitraum im Jahr (z.B. Mitte April bis Mitte September). Berechnungen werden projektspezifisch ausgeführt.
o Kontrolle und Evaluation der projektspezifisch definierten Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität erfolgen in geeignetem Maße. Monitoring wird nur zielgerichtet erfolgen, anhand wissenschaftlicher Standards und konkreter Fra-gestellungen. Sofern Monitoring der Biodiversitätsmaßnahmen durchgeführt wird, sollen Ergebnisse gesammelt und z.B. der zivilgesellschaftlichen und wis-senschaftlichen Auswertung bereitgestellt werden.

D 2: Extensive Bewirtschaftung der Grünflächen
o Vorgaben für Flächenpflege und Mahd werden projektspezifisch festgelegt. Dabei sollen Belange von Naturschutz und Landwirtschaft im Mahd-Regime be-achtet werden. Mahdgut soll abgefahren werden.
o Nutzung und Schutz von Grund- und Boden der Solarparkfläche soll in einem gemeinsamen und standortspezifischen Konzept für Landwirtschaft und Naturverträglichkeit erfolgen (bzgl. Bewirtschaftung und/oder Beweidung). Je nach Art der extensiven Bewirtschaftung erfolgt z.B. Humusaufbau oder eine Aushagerung (Renaturierung vormals überdüngter Flächen), oder schonende Beweidung (z.B. Schafe, Geflügel, …).
Die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität durch Solarparks ist komplex und von vielen Parametern abhängig. Der bne will handhabbare und praxistaugliche Methodenstandards voranbringen, die den Anforderungen der Praxis genügen und regionale Unterschiede und Vorgaben berücksichtigen. Gute Planung enthält Mindestanforderungen und Empfehlungen für stimmige Konzepte von naturverträglichen Solarparks.
Oft wird (z.B. in Kriterienkatalogen) Monitoring von Biodiversitätsmaßnahmen in Solarparks vorgeschlagen. Monitoring kann nicht immer praxistauglich durchgeführt werden, erfolgt zu wenig standar-disiert und zielgerichtet oder generiert Erkenntnisse, die kaum Beachtung finden. Solches Monitoring mit geringem Erkenntnisgewinn bindet zudem naturschutzfachliche Expertise. Best Practice-Ansatz in der Guten Planung ist, den Erkenntnisgewinn zur Biodiversität in Solarparks gezielt voranzubringen, z.B. durch gezielte Untersuchungen und Studien. Unternehmen der Guten Planung sind bemüht, entstehende Monitoring-Ergebnisse zu sammeln und für Auswertung zugänglich zu machen.
Biodiverse Solarparks sind Quell-Lebensräume für Pflanzen und wirken auf umliegende Flächen. In der Regel ist dies stark positiv (z.B. aufgrund der erhöhten Anzahl bestäubender Insekten), kann jedoch auch bei einzelnen Pflanzenarten übersteuern (z.B. Ausbreitung von Jakobs-Kreuzkraut, sofern vorhan-den). Das biodiversitätsfördernde Mahd-Regime soll in solchen Fällen – in Abstimmung mit der UNB – temporär angepasst werden, um die Ausbreitung von problematischen Pflanzen für angrenzende Landwirtschaft zu unterbinden (z.B. durch frühe und mehrfache Mahd).
Der Verzicht auf Mulchen in Solarparks, eine angepasste Mahdtechnik sowie die sinnvolle Nutzung des Mahdguts soll vorangebracht werden. Ziel sind praxistaugliche Flächenbewirtschaftungskonzepte, inklusive Schulungsangeboten, sowohl bei den Flächenbewirtschaftern, als auch in den Behörden.
Die Ausrichtung des Konzeptes der extensiven Bewirtschaftung ist auch abhängig von Auflagen, die beispielsweise durch eine untere Naturschutzbehörde gefordert werden. Ist z.B. eine Aushagerung zu erreichen, so widerspricht dies einer Bewirtschaftung, die beispielsweise zu Humusaufbau führt.
Bestehende Kriterienkataloge sollen berücksichtigt werden, wobei auf Unstimmigkeiten und Zielkonflikten in diesen hingewiesen wird. Eine praxistaugliche Weiterentwicklung bestehender Kriterienkataloge wird unterstützt.
Hierzu sucht der bne die Abstimmung mit relevanten Akteuren und Naturschutzverbänden.

E: Unsere Verpflichtungen zu weiteren Kriterien hinsichtlich der Planung und Umsetzung, sowie der eingesetzten Technik
Ein Ziel der Selbstverpflichtung ist es, die Optimierung von Solarparkkonzepte an zentrale Stelle zu setzen. In den „Gute Planung“ – Solarparks sollen neue Standards gesetzt werden. Dies betrifft neben Planungsprinzipien auch Bau- und Netzmaßnahmen, sowie die eingesetzte Technik.
E 1: Standortspezifische Planung
o Jeder Standort erhält eine auf seine Besonderheiten angepasste individuelle technische Planung.
o Die Sicherheit vor Blendung durch die Anlagen wird aktiv angesprochen. Bei Blendgefahren werden Blendschutzgutachten erstellt und wirksame Gegen-maßnahmen ergriffen.
o Projektierer bemühen sich, dass Bedingungen in den nötigen Versicherungen (z.B. zu Diebstahlschutz, Brandschutz) guten Planungen nicht entgegenstehen.
E 2: Best-Practice bei Baumaßnahmen und Netzmaßnahmen
o Baumaßnahmen werden übersichtlich, transparent und umweltfreundlich umgesetzt, was z.B. durch eine ökologische Baubegleitung abgesichert wird.
o Minimierung der Bodeneingriffe beziehungsweise der Bodenbearbeitung.
o Solarparks werden nicht über Freileitungen angebunden. Es erfolgt eine scho-nende und partnerschaftliche Errichtung der notwendigen Zuleitung.
E 3: Best-Practice: Effiziente Technik
o Solarmodule erfüllen überdurchschnittlich hohe Effizienzstandards. Die instal-lierte Leistung beansprucht dadurch vergleichsweise geringe Fläche.
o Richtwert: Ein Megawatt pro Hektar bei gleichzeitiger Umsetzung des Ziels ei-ner naturverträglichen Flächenaufwertung (siehe Abschnitt D).
o Das Wechselrichterkonzept und sonstige technische Komponenten werden effizient gestaltet (hohe technische Effizienz, geringer Flächenbedarf).
o Es werden „Solarkraftwerke der nächsten Generation“ entwickelt, z.B. hin-sichtlich Einbindung von Speichern (bzw. Erweiterungsfähigkeit um Speicher)
o Der vollständige Rückbau der Anlage oder Repowering wird ermöglicht.
Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich zu den hier genannten Mindestkriterien. Sie planen, errichten und/oder betreiben Solarparks so, dass diese einen Gewinn für unsere Kulturlandschaften darstellen.
Unterzeichnende Unternehmen, die „Gute Planung – Unternehmen“, beteiligen sich aktiv an der Weiterentwicklung dieser Selbstverpflichtung. Sie führen zudem eine Selbstzertifizierung durch, die durch den bne geprüft werden kann.
Gute Planung – Unternehmen können Freiflächenanlagen, die entsprechend dieser Selbstverpflichtung geplant bzw. realisiert werden mit der Kennzeichnung „Gute Planung – Best Practice für PV-Freilandanlagen“ versehen.

->Quellen: