Bundesrepublik Deutschland kündigt Energiecharta-Vertrag

Habeck: „Klarer Fortschritt“ – auch EU soll raus

Die Bundesregierung hat einer Medienmitteilung vom 30.11.2022 zufolge den Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag beschlossen und stimmt dem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Handelsagenda vom 11.11.2022 zu. Ebenso hat das Kabinett die Eckpunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Handelspolitik vom 11.11.2022 gebilligt sowie wichtige Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung und zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung (i.S. Genehmigung von Stromleitungen) getroffen.

Anti-ECT-Demonstration vor dem EU-Rats-Gebäude in Brüssel – Foto © m. frdl. Genehmigung: CAN Europe.org

Dazu Bundesminister Habeck: „Das Bundeskabinett hat heute vier wichtige Beschlüsse gefasst, die klaren Fortschritt zeigen: Wir haben erstens den Rücktritt vom klimaschädlichen Energiecharta-Vertrag beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz. Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir haben zweitens mit den Eckpunkten für Weiterentwicklung unserer Handelsagenda eine klare Grundlage geschaffen. Deutschland hat damit endlich auch wieder eine Stimme in der Handelspolitik und kann sich auf EU-Ebene aktiv einbringen. Nachhaltigkeit ist künftig nicht mehr nur ein „nice to have“, sondern wesentlicher Bestandteil von Handelsabkommen. Drittens gehen wir auch strukturelle Reformen in Deutschland an und setzen ein starkes Zeichen für mehr Fachkräfteeinwanderung. Wir werden vor allem das Einwanderungsrecht deutlich öffnen. Eine aktive und gute Einwanderungspolitik ist Standortpolitik. Und schließlich beschleunigen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren mit der Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung, damit Stromleitungen schneller gebaut werden können.“

Informationen zum Energiecharta-Vertrag und zur Weiterentwicklung der Handelsagenda

Der Energiecharta-Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der für Deutschland im April 1998 in Kraft getreten ist. Er enthält Bestimmungen zum Investitionsschutz, zum Handel und Transit von Energiematerialien und -produkten sowie zu Streitbeilegungsmechanismen. Die Bundesregierung hat mit dem heutigen Kabinettbeschluss den Rücktritt von diesem Vertrag beschlossen. Formal wird der Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag in einem nächsten Schritt und noch vor Jahresende 2022 der Portugiesischen Republik als der Verwahrerin des Vertrages mitgeteilt. Dann kann der Rücktritt vor Jahresende 2023 wirksam werden. Neben Deutschland haben Frankreich, Niederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 zurückgetreten. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für einen Rücktritt auch der EU vom Energiecharta-Vertrag ein, so wie dies auch das Europäische Parlament fordert.

Der Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag ist zugleich Teil des ebenfalls heute von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung der Handelspolitik der Bundesregierung“, das weitere wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik der Bundesregierung festschreibt. Neben dem Energiecharta-Vertrag betreffen diese die Bereiche CETA, WTO, Nachhaltigkeitsstandards in europäischen Handelsverträgen, MERCOSUR, Investitionsschutzabkommen allgemein, EU-Handelsabkommen mit Chile und Mexiko sowie die EU-Handelsbeziehungen mit den USA.

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