Bessere Aussichten für Wind an Land und Aufdach-Solaranlagen

Bundesnetzagentur legt am 27.12.2022 die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 fest

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen. Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen. Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen wird ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft.“

Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von Anlagen.

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So sei es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen gekommen, so Müller.

Der Deutsche Bundestag habe aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur sei jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor seien nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich gewesen. Von der erweiterten Kompetenz habe die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemach, erklärt der Präsident der Bundesnetzagentur.

Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

Die Festlegung des Höchstwerts für Wind an Land kann unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-windonshore und die Festlegung des Höchstwerts für Solaranlagen des zweiten Segments („Aufdach-Solaranlagen“) unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-solarsegment2 abgerufen werden.

->Quelle:  Bundesnetzagentur.de/Hoechstwerte