EU: Frankreich zeiht Deutschland der Scheinheiligkeit

Heuchlerische Positionen“ der Kritiker kohlenstoffarmen Wasserstoffs“ verurteilt

Während eines Treffens des EU-Energierates am 19.12.2022 hat die französische Ministerin die „heuchlerische“ Position ihres deutschen Amtskollegen gebrandmarkt , so Paul Messad im Portal euractiv. Es sei um die Einbeziehung von aus Atomstrom hergestelltem, kohlenstoffarmem Wasserstoff in die Ziele für die Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff gegangen, obwohl sich die beiden Länder vergangenen Monat auf Einhaltung der „technologischen Neutralität“ geeinigt hätten.

AKW Cruas an der Rhone – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Nach diesem deutsch-französischen Kompromiss, eine gewisse Energieneutralität zu wahren, schlug die tschechische EU-Ratspräsidentschaft vor, eine neue Bestimmung – Artikel 8a – in die EU-Gasrichtlinie aufzunehmen, die derzeit noch verhandelt wird. Dieser sollte es ermöglichen, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff dazu beitrage, die Ziele für die Entwicklung erneuerbarer Energien im Verkehrs- und Industriesektor zu erreichen.

Seitdem hat der Rechtsdienst des EU-Rates jedoch die Rechtmäßigkeit des Artikels in Frage gestellt, Wasser auf die Mühlen derjenigen Mitgliedstaaten, die gegen die Vermischung von kohlenstoffarmem und erneuerbarem Wasserstoff sind. Für die französische Ministerin für die Energiewende, Agnès Pannier-Runacher, sind diese „Positionen außerordentlich heuchlerisch […] angesichts der klimatischen Dringlichkeit“, die ihrer Meinung nach die Mobilisierung aller verfügbaren kohlenstoffarmen Energien gebieten würde.

„Atomstrom ist nützlich, wenn man ihn braucht, aber wenn man ihn in die Texte aufnehmen muss, findet man ihn nicht mehr“, wunderte sie sich. Die Ministerin betonte, dass „das Festhalten an diesem Text [Gaspaket] ohne Artikel 8a bedeuten würde, den Mitgliedstaaten die in den europäischen Verträgen verankerte Wahl des Energiemixes abzusprechen“.

Ziele im Verkehrswesen und in der Industrie

Die Einführung eines Artikels 8a in die Gasrichtlinie auf Vorschlag der tschechischen Ratspräsidentschaft sollte es ermöglichen, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff „zusätzlich“ zu den nationalen Zielen für die Reduzierung von Treibhausgasen (THG) und erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), die in der überarbeiteten EU-Richtlinie über erneuerbare Energien genannt werden, für die Bereiche Verkehr und Industrie, die schwer zu elektrifizieren sind, angerechnet werden kann.

Eine Position, die auch von einem Teil der europäischen Industrie vertreten wurde, die sich nicht lange bitten ließ, sie in einem offenen Brief an die europäischen Institutionen zu unterstützen. Sie argumentierte insbesondere, dass die Erzeugung von Wasserstoff mit dekarbonisiertem Strom aus dem Netz eine nahezu kontinuierliche Wasserstoffproduktion als Ergänzung zu erneuerbarem Wasserstoff ermögliche.

Diese Position war jedoch nicht der Standpunkt, den Deutschland und seine Verbündeten – insbesondere Österreich, die Niederlande, Luxemburg und Belgien – eingenommen hatten. Diese wollen nicht, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff in den Texten zu Erneuerbaren Energien vorkommt, wie es Artikel 8a vermuten lassen könnte.

Nach mehreren bilateralen Treffen Ende November schienen die deutschen und französischen Behörden jedoch eine gemeinsame Basis gefunden zu haben. Paris und Berlin legen ihre Differenzen über Wasserstoff beiseite: Deutschland und Frankreich schienen ihre Differenzen über die Regulierung von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Wasserstoff im Rahmen umfassenderer Bemühungen, die latenten Spannungen zwischen den beiden Ländern abzubauen, gelöst zu haben.

Technologieneutralität und negative Rechtsberatung

So heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom 25.11.2022, dass Deutsche und Franzosen „sich verpflichten, die technologischen Entscheidungen jedes Landes in Bezug auf den Strommix zu respektieren“ und „gemeinsam eine Lösung finden werden, wie dieses gemeinsame Verständnis in den laufenden Gesetzgebungsdossiers, einschließlich des Gas- [und Wasserstoff-] Pakets, zum Ausdruck gebracht werden kann“. Dies wurde also von der tschechischen Ratspräsidentschaft angestrebt.

Das Büro von Agnès Pannier-Runacher erklärt jedoch gegenüber euractiv, dass während der Diskussionen im außerordentlichen Rat am 13.12.2022 eine negative Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Rates es den Kritikern des kohlenstoffarmen Wasserstoffs ermöglichte, Artikel 8a sowohl aus rechtlicher als auch aus politischer Sicht in Frage zu stellen.

Die belgische Ministerin Tinne van der Straeten erklärte zu Beginn der Diskussionen im Energierat in Brüssel: „Ich glaube, dass man in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie nur mit vollständig erneuerbarem Wasserstoff arbeiten sollte. Es ist also die Gasgesetzgebung, die den kohlenstoffarmen Wasserstoff übernehmen muss“. Artikel 8a habe jedoch „keinen solchen differenzierten Ansatz“, stellte sie fest.

Der niederländische Minister vertritt einen ähnlichen Ansatz, während seine österreichische Amtskollegin sagt, dass die Arbeit der Kommission keine Klarheit über die negative Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Rates biete. Die spanische Energieministerin Teresa Ribera fügt lakonisch hinzu, dass „man kohlenstoffarme und Erneuerbare Energien nicht vermischen sollte“. Auch Deutschland vertritt diese Linie, da Berlin befürchtet, dass kohlenstoffarmer Wasserstoff den eigentlichen Zweck einer Richtlinie über die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff zersetzen könnte.

In einem auf euractiv Frankreich veröffentlichten Meinungsbeitrag schreiben Valérie Faudon, Generalsekretärin der Société française d’énergie nucléaire (SFEN), und Philippe Boucly, Präsident von France Hydrogène, dass Deutschland sich nicht aus der Affäre ziehen würde.

„Die deutschen Verhandlungsführer in Brüssel haben Frankreichs Entscheidung, seine nukleare und erneuerbare Elektrizität zur Herstellung von Wasserstoff zu nutzen, nicht respektiert“, erklärten sie in Bezug auf das Scheitern der Verhandlungen über die Einführung von nachhaltigem Kerosin aus Kernkraft in die RefuelEU-Verordnung zur Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe.

Frankreich habe seinen Teil der Abmachung erfüllt, indem es auf dem Gipfeltreffen in Alicante am 8. und 9. Dezember dem Projekt „H2Med“, einem Wasserstoffkorridor von Spanien aus, zugestimmt hätte. Die französische Wasserstoffstrategie zu torpedieren sei „völlig kontraproduktiv und wird die Abhängigkeit von Importen nur erhöhen“, so Marion Labatut, stellvertretende Direktorin für europäische Angelegenheiten bei EDF, auf Anfrage von euractiv Frankreich kontaktiert wurde.

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