BUND fordert Recht auf Reparatur

Umfrage zeigt: Reparaturkosten zu hoch

Jeden Tag werfen wir Deutsche zirka 4.500 Tonnen Elektrogeräte auf den Müll. Selbst wenn wir wollten: Viele Geräte können schwer oder gar nicht repariert werden. Was VerbraucherInnen „nur“ ärgert, wird für Klima und Natur zum echten Problem. Ressourcen, die nur mit erheblichen Eingriffen in die Natur gefördert werden können, werden verschwendet. Außerdem heizen Neuproduktionen durch Emissionen, das Klima weiter an. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15.03.2023 hat der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) VerbraucherInnen gefragt, was sie zur Reparatur von Kühlschrank, Computer, Handy und Co. motiviert. 62 Prozent geben an, dass sie mehr reparieren (lassen) würden, gäbe es einen nationalen Reparaturbonus.

Elektroschrott – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Wobei 70,3 Prozent der Menschen im Osten im Vergleich zu 59,9 Prozent im Westen dies bejahen. „Geräte so herzustellen, dass sie quasi unreparierbar sind, darf in Zeiten von Klima- und Ressourcenkrise kein Geschäftsmodell mehr sein. Wir brauchen in der EU und in Deutschland ein Recht auf Reparatur“, kommentiert Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin, die Umfrage-Ergebnisse. „Für diese Entscheidung hätte die Politik die Menschen auf ihrer Seite. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland würde reparieren, statt neu zu kaufen.“

Stärkung von Resilienz und Kampf gegen Obsoleszenz stehen also hoch im Kurs. 

Die hohen Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf eines Gerätes hindern allerdings laut Umfrage bisher 65 Prozent der VerbraucherInnen daran, das alte Gerät in Stand zu setzen. Um weniger Müll zu produzieren und Ressourcen zu schonen, fordert der BUND die Bundesregierung deshalb auf, kurzfristig einen Reparaturbonus als staatlichen Zuschuss einzuführen. Von Broock: „Die massenhafte Produktion immer neuer Elektrogeräte verschlingt Unmengen Ressourcen. Der Verlust von Arten und Lebensräumen sowie die Klimakrise lassen sich aber nur aufhalten, wenn wir radikal weniger Ressourcen verbrauchen. Deshalb müssen das Gebot der Stunde und das Motto für die Zukunft sein: Reparieren statt neu kaufen. Wir brauchen jetzt einen nationalen Reparaturbonus.“

Lokale Reparaturbonusprogramme gibt es bereits in Thüringen und Leipzig. In Österreich gibt es den Bonus bundesweit. Mit dieser Förderung können sich VerbraucherInnen einen Teil der Reparaturkosten erstatten lassen. „Gerade in Zeiten der Krise ist ein Reparaturbonus gut für die Umwelt, für den Geldbeutel und stärkt die lokale Reparaturwirtschaft“, erklärt die BUND-Vertreterin weiter. „Steffi Lemke kann hier dem guten Beispiel Österreichs folgen und damit für andere EU-Staaten ein Signal senden.“

Neben finanziellen Hürden sehen die Befragten weitere Probleme bei der Reparatur. 38 Prozent führten an, dass die Geräte technisch nicht reparierbar seien und 34 Prozent, dass sie nicht wüssten, wo eine Reparatur möglich sei. Ein Viertel beklagte das Fehlen von Ersatzteilen.

Aus Sicht des BUND müssen Produkte reparaturfreundlich hergestellt werden, Ersatzteile und Software lange und günstig zur Verfügung stehen. Reparieren und Wiederverwenden muss attraktiver werden als ein Neukauf. Bis es soweit ist, ist die finanzielle Subvention für Reparaturen eine wichtige Überbrückungsmaßnahme. „Unabhängig vom Reparaturbonus muss die Bundesregierung daher ein herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur und weitere Maßnahmen wie Steuersenkungen auf Reparaturdienstleistungen umsetzen“, so die BUND-Geschäftsführerin abschließend. „Jede neue produzierte Ware muss verpflichtend reparierbar sein.“

Zur Umfrage: Civey hat für den BUND vom 7. bis 8. März 2023 rund 5.000 deutsche Bundesbürger ab 18 Jahren online anlässlich des Weltverbrauchertages befragt. Alle Daten wurden im Civey-eigenen Panel mit verifizierten TeilnehmerInnen erhoben. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des angegebenen statistischen Fehlers repräsentativ für die angegebene Grundgesamtheit. Die Ergebnisse auf Bundeslandebene sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der durchschnittliche statistische Fehler auf Bundeslandebene liegt bei 4,3-5,2 Prozentpunkten.

Hintergrund

Bereits im Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung ein Recht auf Reparatur angekündigt. Bislang bleibt sie VerbraucherInnen dieses Recht schuldig. Am 22. März soll nun endlich der immer wieder verschobene Vorschlag der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur vorgestellt werden. Aus Sicht des BUND ist es wichtig, dass die Bundesregierung nun zügig die Weichen für ein herstellerunabhängiges und ambitioniertes nationales Recht auf Reparatur stellt.

Für die Umsetzung des Reparaturbonus kann sich die Bundesregierung an Österreich orientieren. Hier bekommen VerbraucherInnen seit April 2022 bis zu 200 Euro pro Reparatur unkompliziert bezuschusst. Die VerbraucherInnen lösen bei der Reparatur einfach einen Gutschein ein und der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten. Die Betriebe bekommen die Kosten in einer monatlichen Abrechnung rückerstattet. Auf diesem unkomplizierten Weg wurden alleine in den ersten drei Monaten nach Einführung des Bonus über 100.000 Reparaturen ausgeführt.

Andere Länder gehen bei dem Thema mit gutem Beispiel voran.: In Frankreich gibt es beispielsweise einen Reparaturindex. Damit können VerbraucherInnen beim Produkt auf einen Blick erkennen, wie gut ein Elektrogerät reparierbar ist und, ob es genug und bezahlbare Ersatzteile gibt. Schweden hat wiederum die Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Damit KundInnen beim Kauf bessere Orientierung bekommen, setzt sich der BUND dafür ein, dass ein schadstofffreies, langlebiges und reparierbares Produktdesign über eine EU-Ökodesignrichtlinie zum verpflichtenden Standard wird.

Civey hat für den BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. vom 7. bis 8. März. 2023 rund 5.000 deutsche Bundesbürger ab 18 Jahren online anlässlich des Weltverbrauchertages befragt. Alle Daten wurden im Civey-eigenen Panel mit verifizierten Teilnehmern erhoben. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des angegebenen statistischen Fehlers repräsentativ für die angegebene Grundgesamtheit. Die Ergebnisse auf Bundeslandebene sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der durchschnittliche statistische Fehler auf Bundeslandebene liegt bei 4,3-5,2 Prozentpunkten.

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