26 Betreiber legen Beschwerde gegen Erlösabschöpfung ein

„Unzulässige Sonderabgabe“ verletzt Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie

26 Betreiber von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken haben beim Bundesverfassungsgericht gemeinsam Beschwerde gegen die Erlösabschöpfung eingelegt und fordern ein sofortiges Ende wegen Verletzung der Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie, so Erneuerbare Energien am am 14.03.2023. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“, heißt es in der Beschwerdeschrif der Kanzlei Raue, wie der beteiligte Ökostrom-Versorger Lichtblick am 12.03.2023 in einer Presseinformation schreibt. Die Abschöpfung verletze die Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen.

Übergewinnsteuer statt Erlösabschöpfung

PV und Wind bei Bitterfeld – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlastet. Und es ist sinnvoll, Stromerzeuger an der Finanzierung der Entlastung zu beteiligen. Die Erlösabschöpfung ist jedoch das falsche Instrument. Sie verletzt die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremst die Energiewende. Eine Übergewinnsteuer, wie sie auch von der Öl- oder Kohlebranche erhoben wird, wäre auch für Ökostromerzeuger der angemessene und rechtssichere Weg.“

Fiktive Bemessungsgrundlage: „Abschöpfung höher als Erlöse“

Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei würden überwiegend fiktive Erlöse angenommen, schreibt Lichtblick. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde, kritisiert das Unternehmen. „Für den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Die Bundesregierung hat die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. Seit Dezember 2022 werden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei würden überwiegend fiktive Erlöse angenommen. Die Regelung könne bei besonders hohen Börsenpreisen dazu führen, dass die gesamte EEG-Vergütung einer Anlage wieder abgeschöpft werde. „Fu?r den einzelnen Anlagenbetreiber kann dies je nach Großhandelspreisen zu Abschöpfungsbeträgen führen, die noch oberhalb seiner Erlöse liegen“, heißt es in der Beschwerdeschrift. „Während Steuern nur auf Gewinne anfallen – also auf die Differenz zwischen realen Einnahmen und Ausgaben – schöpft der Gesetzgeber bei Stromerzeugern fiktive Einnahmen ohne Rücksicht auf die Ausgaben ab. Dieser Eingriff ist finanzpolitisch einmalig“, erläutert Adam.

Einbruch bei PPA

In vielen Fällen führe der Eingriff dazu, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können oder ganze Geschäftsfelder bedroht sind. So sei der Markt für Direktlieferverträge (PPA) für den Abschöpfungszeitraum eingebrochen. Dabei spielen PPAs eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen. PPAs garantieren zudem langfristig stabile Preise.

Finanzbedarf geringer als gedacht

Auch die fehlende Begrenzung der Erlösabschöpfung auf den tatsächlichen Finanzbedarf sei rechtswidrig, heißt es in der Beschwerdeschrift. Die Beschwerdeführer berufen sich auf Aussagen von  von Finanzminister Christian Lindner, wonach die Regierung statt mit ursprünglich geplanten 43 nur noch mit 1,4 Milliarden Euro Kosten für die Strompreisbremse rechnet. Die Ankündigung von Wirtschaftsminister Robert Habeck, die bis zum 30.06.2023 laufende Abschöpfung nicht zu verlängern, habe die Beschwerdeführer nicht vom Gang nach Karlsruhe abhalten können: „Es geht hier um eine verfassungsrechtliche Grundsatzfrage. Die Erlösabschöpfung ist ein schwerer politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Der Staat hat mit dem Steuerrecht ein starkes und ausreichendes Instrument, um Unternehmen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen“, erläuterte Adam. Er forderte die Bundesregierung auf, die Erlösabschöpfung mit sofortiger Wirkung zu beenden. (kw)

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